kann ich nach erhalt einer ware diese zurück geben?
Hallo,
im Juni schloß ich mit Vorwerk einen Vertrag über die Lieferung eines Zubehörteils, das ich meiner Mutter zu Weihnachten schenken wollte. Vorwerk sagte mir damals, das die Lieferung eh erst in KW 51/2010 erfolgen würde. In KW 51 kam dieses Teil, es stellte sich aber an Weihnachten heraus, das meine Mutter dieses Teil schon besitzt. Nun wollten wir dieses Teil zurück geben, Vorwerk nimmt es aber nicht zurück, nur unter der Bedingung, das wir um die 80 Euro Stornokosten bezahlen sollten. Ist das rechtens?
Vielen Dank für jegliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Cecile
8 Antworten
Du hast 14 Tage oder 4 Wochen (je nach der Widerrufslehrung von Vorwerk) NACH ERHALT DER WARE Zeit, dein Rücktrittsrecht wahrzunehmen.
Wichtig ist, dass du es rechtzeitig machst. Es reicht, wenn du die Ware in der Frist abschickst (Sie muss aber noch in der Frist bei Vorwerk ankommen).
Die Vertreterin von Vorwerk war diese Woche hier bei meiner Mutter vor Ort, hat selbst mit Vorwerk im Beisein von meiner Mutter telefoniert. Dort sagte ein Mitarbeiter am Telefon, das wir das Teil zurück schicken sollen, mit der Bemerkung, das wir keine Verwendung dafür haben, weil schon vorhanden. Nachdem es bei Ihnen eingegangen ist, wird umgehend die Rechnung in Höhe von 82 Euro rausgeschickt, die meine Mutter auch zu bezahlen hat. Also 82 Euro für etwas, was sie nicht hat....die Frist ist aber noch eingehalten.
Wenn du das Teil im Versandhandel bestellt hast, hast du ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen. Ausgenommen sind Waren, die speziell auf deinen Wunsch angefertigt wurden. Hast du das Teil im Laden gekauft, braucht der Verkäufer es nicht zurück zu nehmen.
Nach Vertragsabschluss hast Du ein 14tägiges Widerrufsrecht. Evtl. beginnt die Widerrufsfrist erst mit Auslieferung des Produktes. Das steht in den AGB von Vorwerk.
Ansonsten handelt es sich um einen Irrtum und Vorwerk muss die Ware nicht zurück nehmen.
Ob die 80 Euro angemessen sind, kann ich nicht beurteilen. Sie erscheinen mir jedoch zu hoch.
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Also erst mal AGB lesen und prüfen, wann die Widerrufsfrist beginnt.
Laut gesetz 14Tage Rückgabe recht alles was darüber is wäre kulanz somit ist das rechtens.
Ja, sie gelten erst nach Erhalt der Ware. Und es sind nicht immer nur 14 Tage. Wenn der Kunde nicht vor Erhalt der Ware schriftlich über seine Rechte belehrt wird, erhöht sich das Widerrufsrecht auf 4 Wochen!
Wenn ihr die Bestellung innerhalb der 14 Tage wiederrufen habt ist das eigentlich kein Problem. Das ging aus der Frage aber nicht ganz klar hervor. Da war ja von Nun die Rede.
Es wird schwierig da das Teil ja extra für Dich bestellt wurde. Also mal wieder Hände weg von Vorwerk.
...ja, wiedermal stellt sich wohl heraus, das kleine Familienunternehmen großen Schaden anrichten können...
aber gelten die 14 Tage nicht erst nach Erhalt der Ware???