in Kroatien geheiratet, dort auch scheidung?

5 Antworten

Die Scheidung ist Angelegenheit des Standesamts. Du musst mit diesem Kontakt aufnehmen, Eure Papiere dahin schicken, bekommst sie mit dem Vermerk: geschieden am ..., zurück. Eventuell ist eine geringe Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

cabrio1955  01.09.2013, 05:20

So einfach geht das nicht

Hey,

bei ausländischen Ehen gibt es zwei Fragen:

Zuerst ist fraglich, welches Gericht nun zuständig ist und welches Scheidungsrecht angewandt werden muss.

Für die Zuständigkeit gilt die aktuelle internationale Verordnung Brüssel-IIa. Danach sind die Gerichte zuständig,

  1. in dessen Hoheitsgebiet

    • beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
    • die Ehegatten zuletzt beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
    • der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
    • im Fall eines gemeinsamen Antrags einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
    • der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn er sich dort seit mindestens einem Jahr unmittelbar vor der Antragstellung aufgehalten hat, oder
    • der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn er sich dort seit mindestens sechs Monaten unmittelbar vor der Antragstellung aufgehalten hat und entweder Staatsangehöriger des betreffenden Mitgliedstaats ist oder, im Fall des Vereinigten Königreichs und Irlands, dort sein "domicile" hat;
  2. dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten besitzen, oder, im Fall des Vereinigten Königreichs und Irlands, in dem sie ihr gemeinsames "domicile" haben.

Weiterhin stellt sich die Frage, welches Scheidungsrecht überhaupt zur Anwendung kommt. Laut der neuen EU-Verordnung Rom-III geht wiederum nationales Recht vor. Dennoch haben Scheidungswillige die Möglichkeit zwischen folgenden Rechten zu wählen:

  1. das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder

  2. das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern einer von ihnen zum Zeitpunkt der Rechtswahl dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder

  3. das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt, oder

  4. das Recht des Staats des angerufenen Gerichts.

Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde gilt

  • das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, anderenfalls

  • das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern dieser nicht vor mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder anderenfalls

  • das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts besitzen, oder anderenfalls

  • das Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

Für den Fall, dass die Voraussetzungen zur Anwendbarkeit der EU Verordnung nicht vorliegen kommt wiederum nationales Recht zur Anwendung.

https://www.online-scheidung-deutschland.de/kategorie-fragen-antworten/61-was-gilt-bei-internationalen-scheidungen-bzw-scheidung-mit-auslandsbezug

Du kannst dich in Deutschland scheiden lassen und mußt das dann in Kroatien anerkennen lassen.

Nein, du kannst dich auch hier scheiden lassen. Meine Eltern haben auch in Bulgarien geheiratet und sich in Deutschland scheiden lassen. Beide haben die bulgarische Staatsangehörigkeit.

Da wäre ein Anwalt anzuraten, die wissen bestimmt besser Rat