Kann ich meinen Hund mit in den Zug nehmen (NRW)?
Ich habe einen Hund (cane corso & boerboel Mix) er ist mega lieb gegenüber anderer Leute. So da irgendjemand mit ihm Gassi gehen muss habe ich einfach überlegt ihn mit raus zu nehmen, er müsste dann mit mir eine halbe Stunde Zug fahren. Der Zug ist immer Recht leer. Ich habe heraus gefunden das man für einen Hund ein kinder Ticket ziehen muss. Was macht der Kontrolleur, wenn ich kein Ticket für meinen Hund ziehe? Oder wenn ich meinen Hund kein Maulkorb anlege? Was für Strafen werden dann auf mich zu kommen? Oder schickt er mich einfach nur raus? Danke in voraus^^
10 Antworten
In NRW ist die Mitnahme von Hunden im Nahverkehr (dazu gehören neben Bussen und Straßenbahnen auch S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress) grundsätzlich kostenlos.
In den Beförderungsbedingungen für NRW steht dazu:
(9.3) Tiere
(1) Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
(2) Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen.
(3) Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden, sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen.
(4) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zur Beförderung zugelassen.
Danke :) Endlich jemand der schreibt und Ahnung hat. Danke Danke Danke
Also ich bezweifle stark, dass du einen Maulkorb für deinen Hund brauchst. Das ist den Kontrollueren egal. Was du aber machen solltest ist ein Ticket kaufen, da du sonst 60€ Strafe zahlen musst für Schwarzfahren.
Da du als Hundehalter für dein Tierhaftest und ihm kein Ticket gekauft hast, hafftest du dafür.
Aber sonst, wenn du ein Ticket für deinen Hund hast und er ruhig bleibt und nicht zu sehr rumbellt und seine Blase beherschen kann sollte das gehen :)
Oh und ich hoffe mal, die Hunde ebkommen nach der Zugfahrt ein schönes langes Gassi gehen, da Hunde im Zug nicht draußen sind.
in NRW fahren hunde kostenlos mit, Maulkorb musste bei der DB aber wenigstens dabei haben
Vorab: Diese Frage zu "Fakten" steht genauso im Internet an den Stellen, die dir das genau erklären können: Deutsche Bahn und Land NRW.
Deine Frage beinhaltet 2 Themen:
1.) Richtlinien der Deutschen Bahn und
2.) Gesetz zur Haltung von Hunden.
zu 1.)
Ich vermute, dass es sich um den Deutsche Bahn Zug handelt und nicht um einen Nahverkehrszug.
Die Suche [1] ergibt das Ergebnis [2]. Dort steht:
Zur eigenen Sicherheit sowie zum Schutz anderer Fahrgäste im Zug müssen Hunde mit einem Maulkorb an der Leine geführt werden. Werden Hunde ohne Leine/ Maulkorb angetroffen und diese können auf Aufforderung des Zugbegleiters nicht angebracht werden, kann der Zugbegleiter den Hund aufgrund fehlender Sicherheit aus dem Zug verweisen. Diese Regelung gilt nicht für Hunde, die in einem Transportbehälter mitgenommen werden. Blindenführhunde und Begleithunde schwerbehinderter Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
Hieraus schließe ich:
- Kein Ticket = erhöhtest Beförderungsentgelt,
- Kein Maulkorb = laufen.
zu 2.)
die Suche weiß ich jetzt nicht mehr aber die Ergebnisse [3] und [4] sagen folgendes aus:
corso oder boerboel sind nicht auf der Liste gefährlicher Hunde in NRW. Jedoch sind beide in [5] gelistet. Auf den Wikiseiten der Hunde selber [6] liest man, dass
Boerboel in der Schweiz in eingen Gebieten gelistet ist
und auf [7], dass
Corso in Bayern, Brandenburg, Lichtenstein und einigen Schweizer Kantonen gelistet ist. Desweiteren:
Zunächst wurde beim Vollzug des Gesetzes davon ausgegangen, dass zu den Hunden der Rasse Alano auch Hunde der Rassen Cane Corso und Dogo Canario wegen ihrer gemeinsamen Abstammung zugehörig seien. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit rechtskräftigem Urteil vom 6. September 2007 (Az. 20 K 5671/05) jedoch entschieden, dass Hunde der Rassen Cane Corso und Dogo Canario keine Hunde im Sinne von § 10 Abs. 1 LHundG NRW sind.“
Mit anderen Worten:
- Wer Bahn fährt, muss sich an die Bestimmungen der Bahn halten, oder laufen.
- Wer einen Cane Corso oder einen Mix hat, sollte aufpassen, in welches Bundesland, oder Land er einreist und sich auch vorher darüber informieren.
Disclaimer: Dieser Text enbehrt jeglicher Vollständigkeit und ist ohen Gewähr. Du musst dich schon selber um die Auskunft der Rechtslage kümmern (Touristmusbüro, Bürgerbüro, Reiseunternehmen, ...) wenn du mit einem Tier verreisen möchtest.
[1] https://www.google.de/search?q=Deutsche+Bahn+Hunde
[2] https://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/hunde.shtml
[3] http://magazin.deine-tierwelt.de/hundegesetz-in-nordrhein-westfalen-2/
[4] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Listenhund
Link [2] passt hier nicht, da der DB-Tarif für Fahrten im Nahverkehr innerhalb von NRW nicht angewendet wird.
Stattdessen gilt: http://busse-und-bahnen.nrw.de/tickets-tarife/hintergrund-nrw-tarif/tarifregeln-von-a-bis-z/tiere/
Ich habe mich gerade erkundigt. bin gerade auf dem Heimweg.
Maulkorb soll mitgeführt werden und muss nach ermessen der Fahrer oder Kontrolleur aufgesetzt werden.
Im gesamten VRR reisen Hunde derzeit kostenlos.
Das ganze wurde mir am informationsschalter der DB am Dortmunder hbf gesagt.
Was macht der Kontrolleur, wenn ich kein Ticket für meinen Hund ziehe? Oder wenn ich meinen Hund kein Maulkorb anlege? Was für Strafen werden dann auf mich zu kommen? Oder schickt er mich einfach nur raus?
Box oder Maulkorb sind Pflicht im Zug!
hier kannst Du Dich über die Vorschriften informieren:
https://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/hunde.shtml