Kann ich meine Eltern auf Herausgabe der Krankenkarte und einen Besuch beim Frauenarzt gerichtlich verklagen?
Ich bin 14 Jahre und möchte mir die Pille verschreiben lassen. Meine Eltern lehnen dies ab. Meine Mom hat die Krankenkarte von der BKK und möchte sie mir nicht aushändigen.
Kann ich meine Mutter gerichtlich verklagen auf Herausgabe der Krankenkarte und auch darauf verklagen, dass ich zum Frauenarzt gehen und mir die Pille verschreiben lassen kann?
Muss ich zu einem Anwalt oder kann ich dies beim Gericht mündlich beantragen?
Sunny
11 Antworten
Guten Morgen,
ein sicherlich komplexer Fall, der selbst für einen Rechtsanwalt nicht alltäglich ist. Ich rate Ihnen zunächst aus anwaltlicher Sicht ab gegen ihre Eltern zu klagen. Sicherlich hätten Sie Chancen, mit Hilfe des Jugendamtes und mit Verfahrenskostenhilfe zu klagen und eventuell auch zu gewinnen, jedoch sehe ich hier kein Gewinn der Situation, sondern eher eine Verstimmung des Familienfriedens.
Ich kann ihnen hier keinen Tipp geben, was Sie machen sollen. Egal in welche Richtung es geht, dass müssen Sie entscheiden. Der Fall ist komplex.
Generell jedoch gilt:
Wie jeder andere Arzt unterliegt auch die Frauenärztin bzw. der Frauenarzt der Schweigepflicht. Allerdings gibt es Einschränkungen, wenn Sie jünger als 14 sind. Wenn Sie nicht wollen, dass ihre Eltern von ihrem Besuch beim Frauenarzt erfahren, darf ihr Arzt ihnen nicht sagen, dass Sie in seiner Praxis waren oder worüber geredet wurde.
Zudem ist es möglich, eine eigene Versicherungskarte bei der Krankenkasse zu beantragen.
Es gibt allerdings Ausnahmen:
Vor dem 14. Geburtstag muss der Frauenarzt den Eltern auf Anfrage Auskunft geben
* Zwischen 14 und 16 liegt die Entscheidung beim Frauenarzt, ob es in bestimmten Situationen sinnvoll ist, die Eltern einzubeziehen. Manche Frauenärzte wollen sich absichern und verlangen bis zum 16. Geburtstag eine Einverständniserklärung der Eltern. Dies ist nicht bei allen so, hängt also auch vom Reifegrad und auch dem Arzt selbst ab. Ab 16 ist das nicht mehr nötig.
* Ab 16 unterliegt der Frauenarzt ausnahmslos der ärztlichen Schweigepflicht
Fazit: Ich kann ihnen zu keinem Schritt raten, empfehle ihnen jedoch, noch einmal in einem ruhigen Moment das Gespräch mit ihren Eltern zu suchen, aber auch sich selbst zu reflektieren, weshalb Sie die Pille wirklich brauchen in dem Alter und ob es nicht doch mit den Eltern noch einen Kompromiss geben kann(z.b. warten bis zum 15.Lebensjahr).
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
KaterKarlo2016
Ein Mindestalter für die Verordnung der Pille gibt es nicht. Die Erstverordnung richtet sich nach der biologischen und psychischen Reife, die der Frauenarzt im Gespräch mit der Patientin überprüft. Bei Mädchen, die jünger als 14 Jahre alt sind, kann der Arzt nach einer eingehenden Beratung entscheiden, ob er der Meinung ist, das Mädchen sei reif genug für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität und damit für die Einnahme der Pille oder nicht. Er kann auch darauf bestehen, dass die Pille nur verschrieben wird, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt.
Außerdem ist die Pille ein Medikament mit vielen Nebenwirkungen, die unter anderem zu einer Thrombose, Schlaganfall usw. führen kann. Daher gibt es auch das Kondom, was auch vor einer Schwangerschaft schützen kann, aber auch vor Krankheiten wie HIV. Das Du Deine Eltern verklagen willst, daran kann man schon erkennen, dass Du noch sehr naiv bist und aus diesem Grund Deine Eltern Dir nicht die Karte geben wollen. Denn anscheinend hast Du kein Respekt, ansonsten würdest Du es akzeptieren, dass Deine Elten es nicht wollen.
Von Verklagen halte ich da auch nichts, es ist eher sinnvoll mal mit einer Beratungsstelle zu sprechen. Das Problem in Deinem Alter ist einmal die altersbedingte Unreife des Kindes und andererseits der Glaube viele Eltern die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, mitunter glauben die das auch noch wenn sie über 80 sind ;) - beobachte mal das Verhältnis Deiner Eltern zu Deinen Großeltern. Die im übrigen bei familiären Konflikten auch noch ein Ansprechpartner sein können, bei den eigenen Eltern verpetzt werden kann für Eltern sehr unangenehm sein und sagen können sie nix. Einen Arzt aufzusuchen - auch einen Gyn - ist aber Dein Recht und geht Deine Eltern grundsätzlich nichts an - wenn dieser die Einwilligung Deiner Eltern zu Pille möchte ist das natürlich eine andere Sache. Man kann auch ohne Versicherungskarte zum Arzt gehen, es gibt hier immer noch ein Ersatzverfahren. Zweckmäßig wäre es wohl Du würdest Dir etwa eine Überweisung vom Hausarzt holen. Ansonsten solltest Du Dich an Deine Krankenkasse wenden wie ja schon beschrieben. Eventuell kannst Du dort Deine neue Karte abholen oder sie können Sie Dir per eigenhändigem Einschreiben schicken. Der Ansprechpartner aus meiner Sicht ist hier eher die Krankenkasse und ferner eine Beratungsstelle für Jugendliche. Allerdings muss auch ich sagen entgegen der Werbung ist die Pille nicht einfach ein Lifestyleprodukt, sondern ein Medikament das ernste Nebenwirkungen haben kann. Da könntest Du Dich auch sicher gut mit einer Biolehrerin drüber unterhalten....
Auch mit Überweisung braucht sie die Karte.
Na klar kannst du darauf verstehen deine Versicherungskarte zur erhalten, ebenfalls hast du das Recht auf einen Besuch beim Frauenarzt oder sonst welchem Arzt. Aber: Deine Eltern müssen mit der Vergabe der Pille einverstanden sein, solange du noch nicht dein 16. Lebensjahr vollendet hast.
Immerhin muss man dir lassen, dass du dich um die Verhütung kümmerst und das solltest du auch in der Zukunft immer tun!
Tatsächlich. Das hast du recht, da hab ich nicht diesbezüglich geirrt. Ab 16 gibt es die Pille sozusagen lediglich ohne Einschränkungen.
Diese Altersgrenze existiert für eine Verschreibung der Pille nicht.
http://www.bravo.de/dr-sommer/ab-wann-darf-ich-die-pille-nehmen-352429.html
(Oben) Meine Quellen bzgl. der 16 Jahre Grenze (woher die diese Angaben entnommen haben ist mir nicht bekannt)
§ 24a SGB V bzgl. des grundsätzlichen Anspruchs
Nein, ab 14 darf der Arzt das entscheiden. Und da in Deutschland Jugendliche ab 14 sexuell selbstbestimmt sind, müßte er schon einen guten Grund finden, das zu verweigern.
@Menue...In bestimmten Fällen müssen die Eltern ihre Einwilligung dazu geben. So einfach geht das nicht, immerhin ist die Pille ein Medikament.
Doch, so einfach geht das.
Kein Gyn wird einem Mädchen die Pille verweigern.
Er würde die Eltern nicht mal mit ins Behandlungszimmer lassen, wenn das Mädchen nicht will.
Kinder und Jugendliche sind nicht rechtlos.
Und jetzt ist sie 19 und hat wahrscheinlich vergessen das sie hier diese Frage gestellt hat.
Wenn du zu Hause raus fliegen willst: nur zu, verkalg deine Eltern!
Womit willst du den Anwalt bezahlen?
Oder die Auslagen für da Gericht? Das KOSTEN GELD!
Ein Anwalt kostet GELD!
Wen du Klage einreichst, musst du zuerst mal mal ZAHLEN! Umsoinst ist der TOD!
Und WO BITTE willst du leben, wenn dich deine Eltern raus geworfen haben , wenn du sie wegen so einem Schwachsinn verklagst? Auf einer Parkbank?
Geh zum Arzt, sag an der Rezeption, das deine Mutter dir die Karte verweigert, und gut ist.
Wdu bist mitversichert, wenn deine Mitter für da Quartal bereits die Karte abgegeben hat, brauchst du die eig eh nicht nochmal.
Einfach mal dort anrufen, und vor Ort fragen, welche Möglichkeiten du hast.
Deine Eltern dürfen bis 18 sehr viel, aber bestimmte Sachen dürfen sie nicht. Und dazu gehört das verweigern eines Arztbesuches.
beste Antwort. 👍 👏 👏
Alle anderen erzählen einem kleinen bockigen Mädchen das mit ihren Eltern nicht vernünftig reden kann, dass sie selbstverständlich ihre Eltern verklagen könne, motivieren sie auch noch zu solch einer absurden Idee.
Frage mich wer realitätsfremder ist, Fragestellerin oder so mancher 'Ratgebender'..
Das frage ich mich hier bei etlichen Fragen und Antworten des Öfteren.
Ach so ja: An die Fragerin: WAS deine Eltern aber dürfen: Dir den Umgang mit deinem Freund verbieten!
der Arzt kann bei 14 jährigen entscheiden ob er ihnen die Pille verschreibt auch ohne erlaubnis der Eltern.