Kann ich in der Arbeit einfach in eine andere Abteilung versetzt werden wenn ich das nicht will und für ganz andere Tätigkeiten eingestellt wurde?
Hallo,
ich bin seit 2 Monaten in meiner derzeitigen Arbeit. Letzten Freitag wurde mir mitgeteilt, dass ich in eine andere Abteilung kommen soll, wo ich ganz andere Tätigkeiten habe.
In der derzeitigen Abteilung mache ich die Auftragssachbearbeitung (Aufträge anlegen, Rechnungen erstellen, usw.) und in der anderen Abteilung soll ich Dokumente von Englisch auf Deutsch übersetzen, Stücklisten erstellen, usw...
Dürfen sie mich einfach versetzen obwohl das ganz andere Tätigkeiten sind als für die ich mich beworben habe und auch eingestellt wurde? Habe zu meinem Arbeitsvertrag auch eine Stellenbeschreibung bekommen.
Mir geht es hier nur um das rein rechtliche, reden werde ich sowieso mit meinem Chef aber falls er sich quer stellt möchte ich einfach informiert sein wer im Recht ist.
LG Angie
4 Antworten
Da in Deinem Arbeitsvertrag eine Stellenbeschreibung aufgeführt ist, können sie Dich nicht einfach versetzen.
Um Dokumente vom Englischen ins Deutsche zu übersetzen, braucht man sehr gute Englischkenntnisse, das kann nicht jeder. Anscheinend will dieses Unternehmen die Kosten für eine Übersetzerin einsparen.
Solltest Du Dich darauf einlassen, verlange einen abgeänderten Arbeitsvertrag mit entsprechender Stellenbeschreibung und eine Gehaltserhöhung!
Ich würde auch mal hinterfragen, warum Du versetzt werden sollst. Waren sie unzufrieden mit Dir, hat sich die Auftragslage verschlechtert und sie können auf einen Mitarbeiter in der jetzigen Abteilung verzichten?
lg Lilo
Wenn in Deinem Vertrag so was in der Art drin stehen sollte wie: Der Arbeitnehmer kann auch für andere Dinge eingesetzt werden, wenn es die betriebliche Situation erfordert....dann wirst Du wohl nicht viel dagegen machen können. Wer soll denn dann Deinen Bereich übernehmen? Man müsste erst einmal den Grund für diese Entscheidung wissen, um zu begreifen warum so entschieden wurde.
Ich kann dir nur sagen, wie es bei uns ist. Man hat einen Arbeitsvertrag mit der Firma - aber nicht über einen bestimmten Arbeitsplatz. Deshalb ist eine Umsetzung jederzeit möglich. Das nennt man das "Direktionsrecht" des Chefs.
Kommt darauf an, inwieweit in deinem Arbeitsvertrag nebst Stellenbeschreibung diese Beschreibung als abschließend verbindlich vereinbart ist oder eine Versetzungsklausel besteht. In vielen Arbeitsverträgen ist eine generelle Stellenzuweisung zunächst enthalten, an anderer Stelle steht dann aber, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch mit anderen Tätigkeiten betrauen darf - selbstverständlich ohne das Gehalt zu reduzieren.