Kann ich Geld verlangen für eine Reservierung beim Privatverkauf?
Ichverkaufe ein Elektronikgerät über Internet. PRIVAT! Nun möchte einer haben. Er wohnt weit weg von mir und kann erst in 3 Tagen kommen zum Abholen.
Er will, dass ich das Gerät für ihn reserviere. Warum soll ich das? Mein Angebot an ihm: Wenn er mir 100€ überweist ist das Gerät für 5 Tage reserviert. Wenn er das Gerät tatsächlich kauft wird 100€ vom Kaufpreis abgezogen. Wenn er das Gerät doch nicht mehr haben will bleibt 100€ bei mir!
Aus diesem Grund: Wel mir in den 5 Tagen sehr viele Käufer entgangen sind.
Er kann auch nicht meinen, dass Gerät Kratzer oder ähnliches hat, da dieses ungeöffnet in OVP ist.
Das gesamte ist durch Email Verkehr schriftlich nachweisbar.
Bin ich auf der Safe Seite?
4 Antworten
Warum sollte der Käufer 100 EUR für etwas zahlen, was er weder gesehen noch auf den zugesicherten Zustand hin geprüft hat?
Warum sollte jemand 100 EUR an jemanden überweisen, den er nur mit dessen eigenen Angaben aus dem Netz glaubt zu kennen?
3 Tage für die Kaufabwicklung sind völlig angemessen und wenn du ihn nicht mit falschen Angaben getäuscht hast, wird er auch den akzeptierten Kaufpreis zahlen und es mitnehmen.
G imager761
In dem Fall verlangst du ja kein Geld dafür sondern eine Anzahlung und das ist was ganz anderes. Und ja klar kannst du das ist dein gutes Recht.
Du kannst das verlangen, aber ob der potenzielle Käufer das mitmacht, ist eine andere Sache. Du musst auch Bedenken, dass es sich für den anderen nach Abzocke anhört, wenn du erst mal 100 Euro für eine Reservierung haben willst und der Käufer verschreckt ist.
Auf der anderen Seite, wenn du innerhalb der 5 Tage mehrere andere potenzielle Kunden hast, warum verkaufst du nicht an die?
Auf jeden Fall bist du auf der "Lern-besser-Deutsch"-Seite.
Bei Privat-Ver- oder Ankäufen kann alles geregelt werden, wenn sich beide Parteien einig werden. Sprich wenn er dein Angebot annimmt, ist alles OK. Und wenn er das Gerät wirklich haben möchte, werden ihn auch die 100,- Euronen Anzahlung nicht weiter stören.
Rechtlich gesehen ist das knifflig. Vor allem der Einbehalt der Anzahlung, die im rechtlichen Sinn eine Teilzahlung auf die Gesamtsumme darstellt. Ergo musst du sie bei nicht Zustandekommens des Geschäfts rausrücken.
Eine Anzahlung soll den Käufer davor schützen, dass der Verkäufer die Ware nicht anderweitig verkauft. Nicht umgedreht.