Kann ich für das Überfahren einer Katze belangt werden?
Mir ist etwas unschönes passiert. Ich habe wohl in der letzten Woche eine Katze angefahren / überfahren. Innerorts (Tempo 50) habe ich plötzlich hinten einen Schlag bemerkt. Als ich dann angehalten habe, habe ich eine Katze auf der Fahrbahn liegen gesehen. Da ich die Katze vorher nicht gesehen habe, gehe ich davon aus, dass sie mir beim Fahren unters Auto gelaufen ist und ich sie mit einem Hinterreifen erwischt habe.
Der Katze war nicht mehr zu helfen. Ich bin dann weitergefahren, ohne mich bei der Polzei zu melden. Ich bin mir keiner Schuld bewusst, weil ich nicht zu schnell war und den Unfall nicht verhindern konnte.
Hätte ich mich irgendwo melden müssen (Versicherung, Polizei, etc.)? Kann ich von den Besitzern der Katze Schadensersatz verlangen, falls was am Unterboden von meinem Wagen kaputt gegangen ist?
9 Antworten
Das überfahren der Katze ist auch besser. Man sollte nicht ausweichen, und auch nicht stark abbremsen. Dies steht sogar in den Führerschein fragen.
Besser wäre es gewesen, Wenn Du die Polizei anrufst. WEGEN der Versicherung usw
Der Besitzer würde den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung melden und die prüfen dann und somit wäre er aus dem Schneider aber ob du von denen Geld bekommst würde ich fast nicht glauben. Denn die lassen alles prüfen und ob du dann glücklich wirst?
Es mag strafrechtlich nicht direkt relevant sein, aber man sollte zumindest die Größe haben, den Besitzer aufzusuchen anstelle das Tier liegen zu lassen. Allein darum geht es: Anstand zu zeigen & zu sagen "ja, ich war das, es tut mir leid" und vllt. dem Tierhalter dabei behilflich sein, eine andere Katze anzuschaffen, sofern er es wünscht. Man sollte immer zu dem stehen, was man getan hat & sich nicht davon schleichen als wäre nix gewesen. Das ist Feigheit vor dem Feind in seiner unschönsten Form.. sorry, da werde ich humorlos.
Wenn man wegen einem Unfall, den man im Grunde selbst verschuldet hat, auch noch von Leuten, denen das Tier gehört hat, Schadenersatz verlangt, ist man m.E. einfach nur charakter- und pietätlos. Man denke nur, die Katze gehörte einem kleinen Kind.. und wer sein Tier liebte, der hat jetzt ganz andere Probleme als jemandem, der ihm dieses Tier nahm, Schadenersatz zu zahlen oder mit Versicherungen in den Kontakt zu treten. Auch in einer offenbar prozess-süchtigen und geldorientierten Gesellschaft sollte man wissen, wann eine gewisse Grenze überschritten ist.
Mal ein Verständnis-Tipp ------> versuche dich mal in die Lage zu versetzen wie das für dich wäre, wenn man dein Haustier umfahren würde & dann der Autofahrer, der es auf dem Gewissen hätte, die Chuzpe besitzt bei dir anzuklingeln und eine Rechnung des Autohauses zu präsentieren oder auf Schadenersatz zu pochen ... denken wir uns unseren Teil!
Und nur weil Tempo 50 als Limit gilt, muss man es nicht komplett ausreizen. Ich fahre in der Gelegenheit grundsätzlich immer etwas weniger, aber ich will mich mit meinem alten Benz auch nicht als Oberlehrer aufspielen... das versteht sich an dieser Stelle nur als ein gutgemeinter Rat.
Das seh ich völlig anders. Der Katzenhalter muß aufpassen, daß seiner Mieze nix passiert, wenn er sie lieb hat. Er muß auch dafür sorgen, daß sein Tier keinen Schaden anrichtet.
Woher soll ein Autofahrer wissen, wem die Katze gehört, die ihm grad unter die Räder kam? ( bei größeren Schäden könnte er sie in der Umgebung rumzeigen um den Besitzer zu ermitteln. Der wird sich alles vom Leibe halten wollen, was mit Schadenzahlungen zu tun haben könnte) Wenn es denn einen Besitzer gibt.
Angenommen man bremst stark ab und fährt in den Straßengraben? Oder noch schlimmer, in den Gegenverkehr?
Ich würde dem Fragesteller hier kein schlechtes Gewissen einreden wollen.
Auch wenn hier das Gegenteil behauptet wird: Du hast, solange dann das tote Tier nicht auf der Straße lag und anderer Verkehrsteilnehmer gefährdete, alles richtig gemacht.
Wenn Dein Wagen beschädigt wäre, würde der Besitzer der Katze haften, da man als Tierhalter der Gefährdungshaftung unterliegt.
Es gibt keine Meldepflicht. Wenn Du weiterfährst ist das keine Unfallflucht.
Einen Hinweis muss ich aber an dieser Stelle noch geben: Es gibt ein Tierschutzgesetz. Wenn das Tier am Straßenrand liegt, noch nicht tot ist, und leidet, dann kann man sich der Tierquälerei schuldig machen.
Aber Vorsicht: Man darf auch nicht das Tier erlösen. Es wäre ja manchmal durchaus vernünftig und human, über die Katze, der schon die Gedärme herausschauen, nochmal drüber zu fahren, damit sie nicht weiter leiden muss. Ja, klingt grausam, ist aber so.... Das darf man laut Tierschutzgesetz nicht - man muss einen Tierarzt rufen.
Seh ich genau so. Die Diskussion würde sicher anders verlaufen, wenn der Fragesteller gebremst hätte, in den Gegenverkehr geraten wäre und .....
Dann ist der Katzenhalter froh, wenn man ihn nicht ermitteln kann. Falls die Katze überhaupt jemandem gehörte.
Soweit ich weiß, fallen auch Haustiere unter "Wildunfälle" und sind als solche auch unbedingt zu melden. Also hast du mindestens Fahrerfluch begangen was schon eine Straftat ist.
Außerdem ist es bei 50kmh ziemlich unwahrscheinlich, dass dir die Katze so unter dein Auto gelaufen ist, dass du sie nicht hättest sehen können (von wegen nur mit dem Hinterrad erwischt).
quatsch... sind nicht meldepflichtig
Absicht habe ich ihm auch nicht unterstellen wollen. Aber stell dir mal vor, wie schnell die Katze gelaufen sein muss um an seinem Vorderrat vorbei zu kommen aber das Hinterrad noch zu erwischen wenn er die Katze vorher gar nicht gesehen hat.
Also kann die Geschichte so nicht ganze stimmen.
Wir waren nicht dabei und ein Unfall bei Tempo 50 ist für die menschliche Wahrnehmung bereits zu viel. Wer weiß was tatsächlich passiert ist. Am Ende war die Katze vor dem Gesetz eine Sache, für den Fragesteller ein Schadenverursacher u. für die Halter womöglich ein geliebtes Haustier. Mich ärgert nur dieses schrecklich schwindende Einfühlungsvermögen in Deutschland - traurig, echt traurig.
Mary, das ist leider nicht in Deutschland so. Im Übrigen möchte ich dem Fragesteller nicht "Absicht" bei dieser Angelegenheit unterstellen, eher mangelnden Anstand/Einfühlungsvermögen.