Kann ich einen beruflichen Reha Antrag zurück ziehen?
Im Feb. 2015 stellte ich in einer Reha Klinik auf anraten des Arztes eine Antrag auf berufliche Rehabilitation. Ich habe seit 2003 eine Rheumatische Erkrankung und einen Bandscheibenvorfall am Halswirbel und 40%ige Behinderung. Im Juli 2015 kam die Ablehnung und mit der VDK legte ich Widerspruch ein. Ende 2015 musste ich den Widerspruch begründen und meine Rheumatologin schrieb mir ein fachärztliches Attest mit anraten, dass eine berufliche Umorientierung zu befürworten ist. Im Januar 2016 sendete ich nach auffordern der Rentenversicherung noch mein Ausbildungsnachweiß zu und zu meinem Pech kam jetzt im März noch ein Ärztlichen Befundbericht welcher meine Rheumatologin ausgefüllt an die Rentenversicherung senden soll. Ich bin mit meinen Kräften am Ende und überlege alles hinzuschmeißen. Im Juli läuft die Zeit vom Krankengeld ab. Hat jemand hier eine Rat für mich. Es heißt das ich Recht habe auf eine Reha, aber warum lässt man mich so lange Monate hängen?
4 Antworten
Hallo,
NEIN, dran bleiben!!!
Du kannst nach Ablauf Krankentagegeld AloGeld 1 beantragen....
Du hast gute Hilfe mit der Ärztin.
Wenn das jetzt alles nicht aktenkundig wird, wirst in paar Jahren von 0 wieder anfangen müssen.
Sollten Erkrankungen in diesem Antragsverfahren bisher nicht genannt sein, dann bitte nachmelden, mit Angabe der dich behandelnden Ärzte.
Das erhöht die Dringlichkeit einer beruflichen aber auch medizinischen Reha.
Man kann davon ausgehen, das ab dem 50. Lebensjahr eine berufliche Reha verweigert wird.
Beste Grüße
Dickie59
Hallo SCHNUCKI69,
Sie schreiben unter anderem:
Kann ich einen beruflichen Reha Antrag zurück ziehen?
Antwort:
Selbstverständlich können Sie einen REHA-Antrag zurückziehen!
Leider schreiben Sie nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!
Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!
Ich habe seit 2003 eine Rheumatische Erkrankung und einen Bandscheibenvorfall am Halswirbel und 40%ige Behinderung.
Antwort:
Behinderung/Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB40) ausgewiesen!
Schwerbehinderung beginnt ab GDB 50 bis maximal GDB 100!
Unter GDB 50 liegt keine Schwerbehinderung, sondern eine Behinderung vor!
Schwerbehinderung/Behinderung hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keinen Einfluß!
ch bin mit meinen Kräften am Ende und überlege alles hinzuschmeißen.
:
Antwort:
Mit Hinschmeißen können Sie keinen Sozialversicherungsträger beeindrucken, damit erreichen Sie gar nichts, allenfalls mit knallharten, glasklaren Fakten!
Wenn Sie mit Ihren Kräften wirklich am Ende sind, so müßen Sie dies an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen!
http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Im Juli läuft die Zeit vom Krankengeld ab. Hat jemand hier eine Rat für mich.
Antwort:
Es ist korrekt, daß das Krankengeld auf maximal 78 Wochen begrenzt ist!
Dann bleibt in der Regel nur noch das ebenfalls zeitlich und individuell befristete ALG 1!
Diese zeitliche Befristung kann in der Regel nur im Zusammenhang mit einem Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente sowie Nahtlosigkeitsregelung für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden!
Es heißt das ich Recht habe auf eine Reha, aber warum lässt man mich so lange Monate hängen?
Antwort:
Es ist richtig, daß REHA vor Rente geht!
Wenn an Hand der Akten jedoch ersichtlich ist, daß eine REHA keine Aussicht auf Erfolg hat, dann werden Sie keine REHA bewilligt bekommen!
Warum stellen Sie keinen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente, bringen Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann und machen Nägel mit Köpfen, wenn Sie von der Krankenkasse und von der DRV ernst genommen werden wollen?
https://www.youtube.com/user/hubkon/videos
https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ich bin 1969 geboren, also nach 1961. Verstehe Ihre Aussage nicht
Antwort:
Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!
Siehe zum Beispiel unter folgendem Link:
Die DRV prüft an Hand Ihrer eingereichten Akten/auch eigene Krankenakte, ob eine REHA oder Umschulung in Betracht kommt oder ob da ggf. keine Aussicht auf nachhaltige Besserung der Leistungsfähigkeit besteht!
Lassen Sie sich zum Beispiel vom VDK oder bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt individuell und gründlich beraten!
Eine Umschulung im Alter von 2016-1969 = ca. 47 Jahren, ohne Aussicht auf sichere Integration in den Arbeitsmarkt, wäre ggf. je nachdem, rausgeschmissenes Geld!
Auch eine Erwerbsminderungsrente habe ich auch beantragt auf anraten der Ärzte, aber diese wurde abgelehnt, mit der Begründung, ich könnte mindestens 6 Stunden in meinen alten Beruf als Hauswirtschafterin arbeiten
Antworten:
Vermutlich müßen Sie Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann bringen, damit Sie nachweisen können, daß Ihre Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt liegt, sonst kann die DRV Ihnen in der Tat jede Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt zumuten!
http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
ja, leider versteht Hubkon nicht, das seine Ausführlichkeit, die oft an der Frage vorbei geht, den User erschlagen kann.
Deine Erkrankung ist umfangreich aktenkundig, wenn Erkrankungen noch nicht berücksichtigt sind, führe sie ergänzend unter Angabe der behandelnden Ärzte an, das erhöht den Grad deiner Erwerbsminderung.
Beste Grüße
Dickie59
Ich finde in der Fragestellung keine Frage nach Rente wegen Erwerbsminderung, warum wird die Userin hier zugeballert???
Das ist nicht lange. Diese Dauer die du beschreibst ist normal! Wenn dein Krankengeld ausläuft greift die Nathlosigkeitsregelung ! Also, keine Angst du wirst versorgt!
Für einen Widerspruch ist die Zeit noch nicht lange. Hier muss man leider Geduld haben.
Hinschmeissen solltest du auf keinen Fall, da du sonst wieder mit gar nichts da stehst.
Ich bin 1969 geboren, also nach 1961. Verstehe Ihre Aussage nicht
"haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!"
Können Sie das näher erläutern?
Ich weiß das ich nur eine Behinderung und nicht eine schwer Behinderung habe. Wollte dies nur dazu schreiben.
Mit hinschmeißen und Kraft am Ende meinte ich, dass ich höchstwahrscheinlich den Reha Antrag zurück ziehe und ich endlich wieder am Arbeitsleben teilnehmen möchte.
Auch eine Erwerbsminderungsrente habe ich auch beantragt auf anraten der Ärzte, aber diese wurde abgelehnt, mit der Begründung, ich könnte mindestens 6 Stunden in meinen alten Beruf als Hauswirtschafterin arbeiten ( Habe aber immer wiederkehrende Schmerzen in den Händen und Armen und soll eigentlich starke Belastungen vermeiden) oder ich soll mich auf dem normalen Arbeitsmarkt bewerben (sogar in Vollzeit) um eine passende Tätigkeit zu finden die ich bewältigen kann. Ich möchte einfach eine geeignete Tätigkeit ausüben bei der ich körperlich nicht stark belastet werde und dafür benötige eine erneute Ausbildung.
"bringen Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann und machen Nägel mit Köpfen, wenn Sie von der Krankenkasse und von der DRV ernst genommen werden wollen?"
Wie oft soll ich noch zum Arzt rennen, Blutuntersuchungen machen lassen und andere Untersuchungen tätigen. Meine Erkrankung habe ich seit 13 Jahren und da hat man einige Arztbesuche hinter sich.
Meine Unterlagen sind auf dem neusten Stand und war sogar in einer sehr guten Rheumaklinik gewesen.
Ich muss erst den Kopf unterm Arm haben und dementsprechend auf den Knien kriechen und selbst dann bekomme ich kein Recht.
Wäre ich gleich zum Arbeitsamt gegangen, dann hätte ich eher eine Umschulungsmaßnahme bekommen, als das ich von der Rentenkasse eine Unterstützung erhalte, wo ich jahrelang einbezahlt habe.