Kann ich einen Artikel den ich auf Ricardo versteigert habe auch wieder uurückziehen?

2 Antworten

Das Problem ist, dass du ein Angebot eingestellt hast, und es wurde offenbar verpflichtend angenommen. Damit ist ein gültiger Vertrag entstanden.

Deine Verpflichtung daraus ist, pünktlich die versprochene Ware im genannten Rahmen (Zustand, Beförderung etc.) zu liefern. Seine Verpflichtung ist es im vereinbarten Modus zu zahlen.

Wenn du es einfach so abbrichst bist du schadenersatzpflichtig, so seltsam das auch klingen mag. Die Kosten der Plattform werden dir auf jeden Fall berechnet.

Nein, das ist das Risiko

DavidIzzzDa 
Beitragsersteller
 23.06.2018, 12:32

Kann ich den Nicht einfach sagen ich verlängere das Gebot und Versteigere es nochmal?

Novos  23.06.2018, 12:42
@DavidIzzzDa

Versteigerungsende ist Ende, dann ist der "Hammer" gefallen und ein Vertrag zu Stande gekommen.