Kann ich eine Immobilie auch über einen Treuhänder kaufen lassen? Und wie sicher ist das?

9 Antworten

Ja das geht, ist aber mit gewissen Risiken verbunden, da der Treuhänder im Grundbuch steht und dir nur schuldrechtlich verpflichtet ist. Da das Grundbuch öffentlichen Glauben besitzt, kann ein gutgläubiger Erwerber vom Treuhänder wirksam das Eigentum erwerben, dann wäre das Grundstück weg und du hast nur noch Geldansprüche gegen den Treuhänder, blöd z.B. bei Insolvenz des treuhänders... Such dir einen guten Notar, der kann dir das alles genau erklären, auch die Abfassung des Treuhandvertrages kannst du mit ihm besprechen. Eventuell könnte man z.B. schon bedingte Übertragungsverpflichtungen (vom Treuhänder an dich) aufnehmen, was jedoch dazu führt, dass der Treuhandvertrag beurkundungspflichtig ist (würde aber deine Position verbessern).

Das birgt immer Risiken. Wenn der Strohmann stirbt, dann ist's wäch.

Es gibt Vermlögensverwaltungsgesellschaften und Treuhandgesellschaften, denen kann man (nicht allen) so etwas anvertrauen.

SchnuBee  19.11.2010, 09:50

Viel bedenklicher als den Tod des treuhänders (man könnte z.B. eine Gesellschaft erwerben lassen, das ist der "Tod" unwahrscheinlicher) finde ich die Möglichkeit des Treuhänders das Grundstück wirksam auf einen Dritten zu übertragen.

Livingstone  19.11.2010, 10:03
@SchnuBee

Nun ich kenne Treuhänder, denen kann ich vertrauen. Denen Vertrauen ich ja auch sonstige Vermögenswerte an. Und meine Wertpapiere hat die Bank. Da halte ich doch eine Veruntreuung für recht unwahrscheinlich.

SchnuBee  19.11.2010, 10:05
@Livingstone

Du kennst doch den Spruch: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser." :) Gerade bei sowas sollten die Verträge möglichst wasserdicht sein, aber ohne Vertrauen geht´s natürlich nicht.

Livingstone  19.11.2010, 10:08
@SchnuBee

Na ja ich habe das eben verteilt auf Banken, Treuhandgesellschaften, Vermögensverwalter, Gunfstücksverwalter. Überall nur wenige Millionen.

SchnuBee  19.11.2010, 10:20
@Livingstone

Aha... O_o, wie ich sehe bist du von Beruf Afrikaforscher ... mit Neigung zum trollen?

Livingstone  19.11.2010, 10:42
@SchnuBee

trollen? - nein, wie kommst Du denn auf so was. Das würde ich nie und nimmer tun.

Wegen dem Wert einer Immobilie – es wurde schom gesagt - Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Grundsaeztlich sollte man wegen Risiko und Steuerlasten, so wenig wie moeglich besitzen – aber so viel wie moeglich kontrollieren! Eine Moeglichkeit, Firma zum Kauf gruenden, als Direktor alle Transactionen kontrollieren. Eine andere Moeglichkeit ist die Gruendung eines „Trust“. Leider weiss ich nicht die legale deutsche Entsprechung. Als Immobilieninvestor halte wir Immobilien in einer TRUST Struktur und Firmen als Trustee erfuellen die steuerrechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen. Als Eigentuemer/Halter der Immobilie steht im Grundbuch der name des TRUSTs. Fuer spezifische Fragen http://klausterproperties.info

Ben, Support6  08.12.2010, 11:03

Liebe/r klauss,

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Vielen Dank für Dein Verständnis.

Herzliche Grüße

Ben vom gutefrage.net-Support

klauss  15.12.2010, 22:26
@Ben, Support6

Verstanden, war auch nicht anders gedacht. Der eingeschlossene Link war zur Demonstration und zum Erhoehen der Glaubwuerdigkeit (wie wir es machen). Ich habe kein kommerzielles Interesse fuer Werbung in Deutschland. Wier sind ein lokales Geschaeft am Ende der Welt! Wuerde mich freuen, wenn Sie mein Feedback mit diesen Augen betrachten, und wie ich weiss der Spam Computer kann diesen kleinen Unterschied nicht herausfinden. Froehliche Weihnachten Klauss

Überhaupt kein Problem! Man schließt vorher bezüglich des zu erwerbenden Objektes einen entsprechenden notriellen Treuhandvertrag ab, in dem sich der Treugeber verpflichtet, das von ihm zu erwerbende Objekt nach der Weisung des Treugebers zu halten und der Treugeber im Gegenzug die Kaufpreiszahlung und die Kostenübernahme verspricht. Treugeber und Treunehmer sollten einander vertrauen können. Weiteres dazu können Sie tel. erfahren -schauen Sie dazu in Ihre Komplimentebox!

Treuhandverhältnisse regeln alles nur im Innenverhältnis; das bedeutet, dass Du volles Vertrauen in den Treuhänder als Treugeber haben musst; wenn der Treuhänder nicht das macht was Du willst, dann musst Du ihn verklagen und ggf. von ihm Schadenersatz fordern; da kann man sich ausmalen, wie das im worst case laufen wird ...