Kann ich eine Arbeitsangebot aus Gewissensgründen ablehnen?
Kann ich ein Arbeitsangebot vom Jobcenter aus Gewissensgründen ablehnen ohne dabei Sanktionen kassieren zu müssen? (z.B.Ich ernähre mich vegetarisch - will alle Berufe ausschließen die mit der Verarbeitung und dem Verkauf von Fleisch zu tun haben)
(Außerdem will ich auch nicht bei Textildiscountern oder so arbeiten, weil nicht geklärt ist, inwieweit die niedrigen Preise ect für Armut und Kinderarbeit in Drittländern sorgen [ Mit Hinweis auf diesbezüglichen QUellen])
Gibt es eine Stelle bei der ich meine Gewissenentscheidung per Antrag begründen kann?
14 Antworten
Ja, das kannst Du schon. Wenn Du das authentisch vorträgst und auch wirklich lebst. Wobei hier Dein erstes Beispiel sicherlich selbst für Sachbearbeiter nachvollziehbarer ist, da höchst persönlich, als das andere Beispiel mit den Klamotten. Aber selbst da könntest Du mit durchkommen, wenn Du das wiederum auch schlüssig vortragen kannst. Wenn Du selbst Sachen vom "Textildiscounter" trägst oder im Schrank hast, dürfte es schwierig werden.
Es kann sein, dass Du dadurch eine Sanktion kassierst. Aber Du kannst dagegen vorgehen. Notfalls mit einem Anwalt für Sozialrecht und dem Gang zum Sozialgericht. Es gibt Rechtsprechung zu solchen Fällen.
Deine letzte Frage versteh ich gar nicht. Möchtest Du vorsorglich etwas begründen? Seit wann begründet man etwas per Antrag? Man beantragt doch, dass über etwas entschieden wird.
Wenn Dir Sanktionen reingedrückt werden, musst Du Widerspruch erheben und diesen ggf begründen. Mit dem Widerspruchsbescheid (und Berechtigungsschein für Beratungshilfe vom Amtsgericht) gehst Du dann zum Anwalt.
Von 2008, aber ziemlich informativ: Der Aufsatz: Sperrzeit und Gewissensfreiheit... http://www.info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/infoalso_08_05.pdf
Das hier habe ich gerade noch gefunden, da steht im Kapitel 3. Sanktionieren etc... etwas zu einer Tierschützerin, die nun ein Jobangebot in der Schlachterei bekommt. Der Autor ist der Meinung, dies sei aufgrund Art.4 Abs.1 GG verfassungswidrig. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0CCsQFjAC&url=http%3A%2F%2Fdokumente.linksfraktion.net%2Finhalt%2F7749145104.pdf&ei=HaHSU6meJsSp0QXpzoGABw&usg=AFQjCNF91gU-i0cNIOTBrM6eSBId19g50Q&bvm=bv.71778758,d.d2k
Du musst Deine Entscheidung oder die Ablehnung des Jobangebotes umfassend begründen. Du kannst dies aber nicht vorsorglich machen. Sondern bei dem Jobangebot oder der Maßnahme Deine "wichtigen Gründe" darlegen. Die BAA muss dies dann prüfen.
Danke dir!
Und ich danke Dir! ;)))
Das glaube ich nicht, das du das kannst. Mit solchen Begründungen könnte ich jede Arbeit ablehnen. Der Frisör könnte krebserregende Stoffe in seinen Farben haben, Der Buchhalter könnte für eine Steuerhinterziehung unwissentlich missbraucht werden, der Elektrohändler verkauft Fernseher die nach Ablauf der Garantiefrist garantiert kaputt werden, usw.... Allerdings... Übersendet das Jobcenter einem Hartz-IV-Empfänger einen Vermittlungsvorschlag, so muss diesem auch eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt werden. Liegt diese nicht an, so ist das Jobcenter nicht dazu berechtigt, die Regelleistung für drei Monate zu kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.
Das Jobcenter ist erst einmal dazu verpflichtet eine Eingliederungsvereinbarung anzustreben.
Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen zwei gleichwertigen Vertragspartnern.
fordern und FÖRDERN
Nicht: FORDERN BIS AUFS BLUT....
Deine Einstellung in allen Ehren aber..daß du mit DER Begründung keine Sanktionen haben wirst..das kann ich mir nun bei allem Verständnis für dich..wahrhaftig nicht vorstellen!
Versuch es doch..davon kann dich niemand abhalten..viel Glück ..
z.B.Ich ernähre mich vegetarisch - will alle Berufe ausschließen die mit der Verarbeitung und dem Verkauf von Fleisch zu tun haben
Das ist kein Grund, die Tätigkeit abzulehnen - Du brauchst ja nichts davon essen, was Du verkaufst.Außerdem will ich auch nicht bei Textildiscountern oder so arbeiten, weil nicht geklärt ist, inwieweit die niedrigen Preise ect für Armut und Kinderarbeit in Drittländern sorgen
Auch das ist kein Grund, eine dortige Beschäftigung abzulehnen.Quelle?
Wirt er nicht haben, weil seine Antwort schlichtweg falsch ist ...
Bei den Textilkonzernen wirst Du keine Chance haben eine Stelle aus Gewissensgründen abzulehnen. Da wirst Du nicht um ein Sanktion rumkommen, wenn Du das ablehnst.
Beim Thema Fleisch kannst Du eventuell Glück haben, wenn Du einen verständnisvollen Sachbearbeiter hast, wenn Du dieses Thema ansprichst. Wobei ich da an Deiner Stelle nicht mit Gewissensgründen argumentieren würde.
Eine Bekannte, die ebenfalls Vegetarierin ist, kam um die Beschäftigung in einer Metzgerei ohne Sanktion herum, weil sie glaubhaft erklären konnte, das ihr beim Anblick / Geruch von soviel Fleisch schlecht wird. Den Job in der Bäckerei, wo sie belegte Brötchen mit Wurst & Fleisch richten muss, konnte sie jedoch nicht mehr ohne Sanktion ablehnen.
Ja ich dachte das läuft so ähnlich wie bei einem KDV-Antrag. Da muss man ja seine Entscheidung auch umfassend begründen.
KriegsDienstVerweigerungs-Antrag