Kann ich ein Hauskauf aus Nachlass, den alle Erben ausgeschlagen haben?
Hallo, ich möchte ein Haus kaufen. Allerdings ist der Eigentümer seit 1 Jahr verstorben und alle Erben haben das Erbe ausgeschlagen. Laut Aussage der Nachlassabteilung des Grundbuchamtes besteht für mich keine Möglichkeit das Haus kurzfristig zu erwerben, da die bürokratischen Mühlen in Deutschland langsam mahlen und ich warten müsste bis das Objekt an die Stadt fällt usw.
Allerdings habe ich mittlerweile selbst die Hinterbliebenen ausfindig gemacht, die noch immer Schlüssel und Zugang zu dem Haus haben. Gern würden sie an mich verkaufen und sich freuen, wenn das Haus vor dem Verfall geschützt würde. Was kann ich jetzt tun? Gibt es hier eine Möglichkeit das Haus doch noch zu kaufen ohne die nächsten Jahre darauf zu hoffen, dass die Stadt Eigentümer wird und eventuell bereit ist zu verkaufen?
5 Antworten
Die Hinterbliebenen können es Dir nicht verkaufen, weil sie das Erbe ausgeschlagen haben. Aber: Vielleicht besinnt sich ja noch einer von den Hinterbliebenen und macht es dann mit Dir klar.
Nein, die Hinterbliebenen haben keine Rechte mehr, weil sie das Erbe ausgeschlagen haben. Eigentlich dürften sie auch keine Schlüssel und keinen Zugang mehr haben. Das Amt forscht weiter nach Erben der nächsten Generationen. Erst wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben, steht es zum Verkauf zur Verfügung. Du musst entweder geduldig warten, oder Dir was anderes suchen.
Das Nachlassgericht muss per Beschluss veststellen, dass auch kein anderer Erbe vorhanden ist. Ab diesem Zeitpunkt hängt über die Zeit von 3 Monaten ein Aushang an der Gerichtstafel nach § 1965 BGB das sich noch mögliche Erben melden können. Danach steht der Staat als Erbe fest. Der Staat (das jeweilige Bundesland) kann das Erbe nicht ausschlagen, er haftet auch für die Schulden des Erblassers. Die Zeit vom Zeitpunkt der Erbausschlagung bis zum Beschluss das kein vermeindlicher Erbe gefunden wurde ist unterschiedlich. Immer wieder nachfragen - möglicherweise - kommt darauf an - könnte dich das Nachlassgericht informieren, wenn der Beschluss ergangen ist.
wenn das erbe ausgeschlagen ist, haben die ehemaligen potentiellen erben kein recht mehr an dem haus. eine erbausschlagung (sagt man das so ?) lässt sich nicht mehr widerrufen .
Einen Erben bitten das Erbe anzunehmen und anbieten alle anfallenden Kosten zu übernehmen und abkaufen
die erben haben ausgeschlagen !