Kann ich ein Auto von einem Familienmitglied in einem anderen Bundesland dauerhaft nutzen?

9 Antworten

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Also ich habe mit den bisherigen Meinungen Probleme.

Es gibt immer hin eine Vorschrift im Rahmen der Kfz-Zulassungsordnung, dass ein Fahrzeug bei einem Umzug unverzüglich umzumelden ist. Ansonsten droht sogar ein Bussgeld. (Unabhängig davon ist natürlich die Neuregelung, dass man das KFZ-Kennzeichen mitnehmen kann. Das hat nichts mit der notwendigen Ummeldung zu tun).

Der Grundsatz lautet, dass die Fahrzeuge am Sitz des Halters anzumelden sind. Dann wird dort auch der "Standort des Wagens" eingetragen. Sollte der Wagen aber wie hier dauerhaft in einem anderen Bundesland bei einem anderen Fahrer stehen, ist m.E. die Zulassungsstelle durch den Halter -nicht den Fahrer- darüber zu unterrichten. Unabhängig davon kann er natürlich der Halter bleiben. Die Betonung liegt auf dauerhaft, d.h. unbestimmt nicht nur wenige Monate.

Kann irgend jemand eine Verwaltungsvorschrift bzw. ein Urteil dazu linken?

heldi01 
Beitragsersteller
 27.07.2017, 08:03

Ich danke dir für diese Antwort. Ich bin auch deiner Meinuung und hatte wegen der Bedenken hier gefragt. 

Ich bin da leider nicht genug im Bilde. Aber falls hier keine weitere Antwort kommt suche ich mit deinen neuen Informationen weiter.

Klar darfst Du machen. Der Halter ist halt verantwortlich für alles, d.h. Strafzettel etc. landen dann bei der Tante.

Warum sollte das nicht gehn?

Der Halter des Pkw ist die Tante und die ist ja nicht dauerhaft umgezogen.

Mach ihr nicht so viele Knöllchen, sonst bist Du die Karre bald los!

Natürlich geht das. 

Du solltest bei der Versicherung als zusätzlicher Fahrer gemeldet werden, falls das nicht schon der Fall ist. Je nach deinem Alter, wird die Versicherung dann evtl. spürbar teurer. 

Versicherungsbedingt gibt es Probleme. Wie lautet der Versicherungsvertrag? Wer ist als Fahrer bei der Versicherung eingetragen?

heldi01 
Beitragsersteller
 21.07.2017, 11:05

Die Tante.

Und Meldetechnisch?

PatrickLassan  21.07.2017, 11:27
@heldi01

Die Tante.

Wenn im versicherungsvertrag nur der Halter als alleiniger Fahrer steht, dann könnte das bei einem Unfallschaden teuer werden, wenn jemand anderes den Schaden verursacht. Die Versicherung wird dann zwar zahlen, aber der Versicherungsnehmer bekommt rückwirkend einen höheren Beitrag aufgebrummt. Man sollte daher den Vertrag ggfs. ändern.