Kann ich die tattoowiererin verklagen?
Also vor 2 Monaten hab ich mich tattoowieren lassen. Was ich nicht wusste als Anfängerin hat sie nur 5 Leute vor mir tattoowiert. Sie hat mir an einer Stelle bis in die Fettschicht gestochen und hat es komplett verkackt. Als ich es ihr sagte gab sie mir Hausverbot. Was kann ich nur tun?
6 Antworten
Im Prinzip ist hier ein Werkvertrag zustande gekommen und nach dem entsprechenden Vertragsrecht hast du Anspruch auf eine Leistung, die den allgemein gültigen handwerklichen Regeln entspricht. Pfusch muss nicht hingenommen werden und Körperverletzung schon gleich gar nicht. Es gibt auch entsprechende Urteile, dass Tätowierer, die Pfusch gebaut haben zum Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt wurden. Schadensersat bedeutet, die muss dir dein geld zurückgeben und eine Laserbehandlung bezahlen sowie sämtliche Arztkosten übernehmen, die in dem Zusammenhang entstehen.
Wenn sie eine Anfängerin ist, hat sie womöglich auch formale Fehler gemacht. Musstest du denn eine Belehrung und dein Einverständnis zum Tätowieren unterschreiben? Wenn nicht, hat sie sowieso ganz schlechte Karten. Falls doch, ist das aber keine Genehmigung deinerseits, dass sie zu tief stechen darf. Und wenn sie tatsächlich bis in die Fettschicht gekommen ist, ist das nicht nur geringfügig zu tief gewesen. Ein Richter wird sie sicherlich auch nach ihrer Ausbildung und Qualifikation befragen.
Jedenfalls stehen deine Aussichten nicht schlecht, zum einen selber Entschädigung zu bekommen und zum anderen ihr gewaltig ins Handwerk zu pfuschen und daduch womöglich zu verhindern, dass sie noch mehr rumpfuscht. Da gäbe es noch viele Details zu klären, z.B. ob sie in einem Studio arbeitet, selber eines hat oder zu Hause privat tätowiert. Da gäbe es dann auch noch Fragen zur Hygiene und Gewerbeerlaubnis, die ihr evtl. sogar entzogen werden kann. Und dann gäbe es auch noch den Angriffspunkt, ob sie das auch alles ordentlich versteuert oder Steuerhinterziehung betreibt.
Am besten wäre es, du findest einen Anwalt, der sich damit auskennt (Rechtswanwaltlammer anrufen) und lässt dir bei einer kostenlosen Erstberatung die Möglichkeiten erklären. Verliert sie den Prozess, wofür ich gute Chancen sehe, muss sie auch deinen Anwalt bezahlen. Oder sier lässt sich auf einen Vergleich ein, dir eine Entschädigung sowie deine Anwaltskosten zu bezahlen und dafür verzichtet ihr auf eine Klage. Möglichkeiten gibt es da viele und leider treiben sich in der Branche immer mehr Pfuscher rum, denen ordentlich aufs Haupt geschlagen gehört.
Dann hättest du sicherlich ziemlich gute Chancen, wenn du sie verklagst.
Hier gabe ich dir noch ein paar Links zum Thema zusammengestellt:
https://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de/medizinrecht/taetowierer-verklagen-schadensersatz-und-schmerzensgeld/
http://tattoo-piercing-versicherung.de/blog/kann-ich-schadensersatz-fuer-ein-verpfuschtes-tattoo-einklagen/
http://www.advopedia.de/news/aktuell/wenn-das-tattoo-zur-koerperverletzung-wird
http://justillon.de/2016/11/tattoo-uhr-klage/
http://kempgens-rechtsanwalt.de/bild-15-5-taetowierer-sticht-kunden-vor-gericht-aus/
Hallo Celinekw,
bevor man sich ein Tattoo stechen lässt, welches einem sein ganzes Leben lang begleitet erkundigt man sich ausführlich über die Fähigkeiten des Stechenden. Sinnvollerweise schaut man sich vorangegangene Arbeiten an.
Wenn die Arbeit nicht so geworden ist, wie erwartet wirst Du keine Klage gewinnen können.
Hat sie aber durch fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln untypische Verletzungen verursacht könntest Du sie selbstverständlich auf Schmerzensgeld verklagen.
Zuerst müsstest Du auf Deine Kosten ein medizinischen Gutachten erstellen lassen, aus dem klar hervorgeht, das die Verletzung durch unsachgemäßes Stechen verursacht wurde. Kosten für so ein Gutachten über 1000,00 Euro.
Mit dem Gutachten könntest Du dann zu einem Anwalt gehen und Klage einreichen. Die Kosten für die Klageeinreichung müssen genau wie das Gutachten zunächst erst einmal von Dir gezahlt werden.
Die Höhe der Verfahrenskosten sind abhängig davon auf welche Summe Du den klagen möchtest (Klagewert). Die Verfahrenskosten betragen mindestens 420,36 Euro (Streitwert 1 Euro). Klagst Du auf 1000,00 Euro betragen die Verfahrenskosten 682,60 Euro.
Die Verfahrenskosten, einschließlich der Gutachterkosten muss derjenige tragen, der den Prozess gewinnt.
Allerdings kann es auch sein, dass Du den Prozess gewinnst, aber dennoch auf den Koten sitzen bleibst, wenn die Verklagte Person mittellos und somit Zahlungsunfähig ist.
Schöne Grüße
TheGrow
Du hast davor bestimmt dein Einverständnis gegeben, also würde deine Klage nichts bringen außer kosten.
Ja,es ist aber so kannst du nichts machen.
Das mit den 5 Leuten wusste ich nicht. Und ich hab auch nichts unterschrieben nämlich mein Vater, da ich noch 17 bin. Und da stand nur drin ob er einverstanden sei mit dem tattowieren.
Sie hat das Tattoo bekommen was sie wollte, nur das sie es halt verkackt hat.
Aber davor hätte sie sich auch in klaren sein müssen.
Also wenn mir jemand sagt die Person hat vor mir nur 5 andere tätowiert dann würde ich auch schon stutzig werden und mich nicht von der Person tätowieren lassen.
Aber, wenn sie ihm nicht das Tattoo gegeben hat, dass er wollte, dann wäre das auch gegen sein Einverständnis.
Also, nicht so wie er wollte.
Du könntest sie verklagen, wenn du willst. Liegt bei dir.
Klar kannst du sie verklagen. Fragt sich nur, mit welcher Begründung und welchem Ziel.
Sie will mir das nicht mehr nachstechen und an der Stelle wo es zu tief ist tut es immer noch weh. Es sollte anders aussehen.
Dankeschön. Sie hat davor bei einen tattoowierer gearbeitet und nur gezeichnet sie war garnicht soweit und das wusste ich erst danach.. sie hat einfach einen laden aufgemacht und hat auch kein zertifikat dafür.