Kann ich die gesetzliche Kündigungsfrist meines Mietvertrages aufgrund von ständiger Lärmbelästigung verkürzen?

5 Antworten

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Du solltest Deinem Vermieter eine Frist setzen, um die Lärmbelästigungen zu beenden. Wenn er diese Frist verstreichen lässt, müsste das als Grund für eine fristlose Kündigung ausreichen.

Du musst aber alles beweisen können, also am besten schriftlich. Und vermutlich wirst Du einen Anwalt brauchen.

Frag den Vermieter ob er dich zum 28.2. aus dem Vertrag entläßt.

Lärmbeläßtigung berechtigt vielleicht zur Mietminderung aber kaum zur Verkürzung der Kündigungsfrist.

Nein!

Sie sind an die ges. Kündigungsfrist gebunden.

Das höre ich zum ersten mal, glaube ehrlich gesagt nicht, dass das geht

Alles was geht, wäre eine Kürzung der Miete.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung