Kann ich die gesetzliche Kündigungsfrist meines Mietvertrages aufgrund von ständiger Lärmbelästigung verkürzen?
Ich wohne nun schon über ein Jahr in meiner Wohnung und hatte seit Beginn der Mietzeit Probleme mit mehreren Nachbarn.
Ständig wird (vor allem auch während der Ruhezeiten nachts) sehr laute Musik abgespielt und rumgeschrien. Ich führe ein Lärmprotokoll und habe die Belästigungen dem Vermieter bereits mehrfach gemeldet. An der Situation hat sich allerdings nichts geändert.
Ich wohne in einer 1,5-Zimmer-Wohnung und schlafe mittlerweile in der Wohnküche, weil das Schlafzimmer durch den konstanten, direkten Lärm nebenan unbrauchbar ist.
Ich habe jetzt die Möglichkeit ab März in eine andere Wohnung zu ziehen und möchte natürlich nicht unbedingt doppelt Miete zahlen (als Student ist das eher schwierig).
Deshalb wollte ich fragen, ob meine Situation eine Verkürzung der Kündigungsfrist ermöglicht bzw. sogar eine fristlose Kündigung? Ich habe mich ja mehrfach beschwert und es gibt auch andere Nachbarn, die von der Lautstärke betroffen sind.
5 Antworten
Du solltest Deinem Vermieter eine Frist setzen, um die Lärmbelästigungen zu beenden. Wenn er diese Frist verstreichen lässt, müsste das als Grund für eine fristlose Kündigung ausreichen.
Du musst aber alles beweisen können, also am besten schriftlich. Und vermutlich wirst Du einen Anwalt brauchen.
Frag den Vermieter ob er dich zum 28.2. aus dem Vertrag entläßt.
Lärmbeläßtigung berechtigt vielleicht zur Mietminderung aber kaum zur Verkürzung der Kündigungsfrist.
Nein!
Sie sind an die ges. Kündigungsfrist gebunden.
Das höre ich zum ersten mal, glaube ehrlich gesagt nicht, dass das geht
Alles was geht, wäre eine Kürzung der Miete.