Kann ich der Bank bedenkenlos meine Steueridentifikationsnummer geben (ARBEIT)?
Hey zusammen,
auf Arbeit soll ich für Bankgeschäfte freigeschaltet werden (Buchhaltung, Zahlungen freigeben). Hierfür braucht die Bank eine Kopie meines Personalausweises und meine Steueridentifikationsnummer.
Das letztere ist nun neu. Ich hab leider keine Ahnung davon.
Kann ich die Nummer einfach bedenkenlos weitergeben oder was passiert da?
Ist ja auch nicht für mich privat, sondern eben mit der Arbeit verbunden.
Hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt. Falls nicht fragt gern nach.
6 Antworten
Damit deine Vollmachten für die Firma sauber im System angelegt werden kann, müssen sie dich als Kunden anlegen.
Und da ist die Steuer ID Pflichtfeld, um dich einwandfrei zu identifizieren. Selbst wenn es "nur" darum geht Zahlungen für die Firma zu verwalten und mit deinem privaten Vermögen und Steuern nichts zu tun hat.
Ja kannst du. Die Steueridentifikationsnummer braucht die Bank, um ihre Meldepflicht an das Finanzamt zu erfüllen, da Banken beispielsweise verpflichtet sind die Freistellungsaufträge weiter zu melden. Alternativ braucht die Bank die Nummer auch, um dir eine Steuerbescheinigung auszustellen für eine Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragssteuer
Ja, ist so vorgeschrieben. Die Freischaltung bedeutet, dass du im System der Bank als Kunde angelegt wirst, selbst wenn du dort kein eigenes Konto unterhältst. Und bei einer Kundenneuanlage ist die Steuer-ID ein Mussfeld - selbst wenn der Kunde gar keine Einlagen dort führt auf eigene Rechnung.
Finde ich etwas merkwürdig.
Die Steueridentifikationsnummer dient dazu ein Person gegenüber der Steuerverwaltung zu identifizieren und zuzuordnen.
Das geschäftliche Konto hat aber nichts mit Dir als Person zu tun. Es geht ausschließlich um Daten der Firma.
Das mit dem Personalausweis kenne ich auch, aber eigentlich nur, wenn man Geschäfte am Schalter der Bank abwickeln soll.
Um Überweisungen zu tätigen braucht man lediglich einen Online-Zugang und der gehört der Firma. Warum die Bank da eine Identifizierung des Buchhalters will???
Okay, wieder was gelernt.
Das ist so, weil ein Bevollmächtigter als Einzelperson im System angelegt werden muss, um eine Vollmacht und Onlinezugänge hinterlegen zu können... diese hängen NICHT wie Du schreibst an der Firma sondern direkt am Vollmachtnehmer als Onlinebankinginhaber. Ein Onlinezugang MUSS immer eindeutig mit einer natürlichen Person verknüpft sein. Und deswegen muss der Vollmachtnehmer vollumfänglich, d.h. zwingend auch mit seiner SteuerID hinterlegt werden. Das sind gesetzliche Bestimmungen. Gruss
Um Überweisungen zu tätigen braucht man lediglich einen Online-Zugang und der gehört der Firma.
Hier geht es darum, einem Dritten Zugang zu bestimmten Transaktionen zu erlauben. Der GF wird ganz sicher nicht seine eigenen Zugangsdaten breit streuen. Es ist üblich, hierfür separate Onlinezugänge zu schalten, mit abgestuften Berechtigungen (z.B. nur Bewegungsdaten abrufen etc.). Und damit wird der Beauftragte als neuer Kunde im System der Bank hinterlegt.
Warum die Bank da eine Identifizierung des Buchhalters will???
Der könnte ja krumme Geschäfte über das Firmenkonto machen.
Ist schon OK. Geschäfts-Bankkonten sind inzwischen sowas von kompliziert geworden......
Jaein wir handeln im Auftrag der Firma, somit geht es schon auch um unsere Person
Ohne die Steuer Id gibt es kein Bankkonto mehr, keinen Job, kein Kindergeld, keine Rente. Nur so landet alles automatisch beim Finanzamt, was Einnahmen betrifft.
Du wirst sie wohl rausrücken müsde.
Die Gesetzeslage hat sich in den letzten Jahren enorm verschärft (Geldwäsche, Transparenz etc.) - alle Verfügungsberechtigten (das sind auch Mitarbeiter von Unternehmen, die eine entsprechene Vollmacht bekommen) müssen sich, wie auch der Kontoinhaber, voll persönlich legitimieren - dazu gehört inzwischen auch, daß die Steuer-ID hinterlegt werden muß - sukzessive werden die Steuer-IDs dann von allen Verfügungsberechtigten abgefragt - früher reichte eine Ausweiskopie des Mitarbeiters - diese Zeiten sind vorbei.