Kann ich den Termin für den Schornsteinfeger 2 Monate verschieben?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage lässt sich so nicht vollständig beantworten. Es kommt nämlich darauf an, was im FEUERSTÄTTENBESCHEID steht. Welche Arbeiten sind für welchen Zeitraum vorgeschrieben?

Erst wenn diese Eckdaten bekannt sind, kann beurteilt werden, was passieren kann. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Schornsteinfeger-Arbeiten termingerecht IN AUFTRAG ZU GEBEN. Er kann also seit dem 01.01.2013 FREI JEDEN Schornsteinfeger selbst beauftragen. Erst wenn 14 Tage nach Ende einer Frist das auszufüllende Formblatt nicht beim "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" eingegangen ist, meldet dieser die Fristversäumnis an die Aufsichtsbehörde. Von dieser kommt dann eine ANHÖRUNG. Bei dieser Gelegenheit kann man dann z.B. nochmals den Sachverhalt geltend machen und auch einen Aufschub BEANTRAGEN. Man sollte hierbei darauf hinweisen, dass in der KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) für Gasthermen, die raumluftabhängig sind, eine Frist von "einmal im KALENDERJAHR" bestimmt ist. Ein hiervon abweichender Termin wird vom bBSF kaum zu begründen sein.

Theoretisch könnte dann zwar von der Aufsichtsbehörde ein ZWEITBESCHEID erlassen werden und nach Verstreichen der darin aufgeführten NACHFRIST eine ERSATZVORNAHME angeordnet werden. Wenn in diesem Zusammenhang dann noch eine DULDUNGSVERFÜGUNG erlassen wird, könnte tatsächlich zwangsweise in die Wohnung eingedrungen werden.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in München (liegt leider noch nicht schriftlich vor) ist ein Abweichen von den Terminvorgaben der KÜO rechtswidrig. Schornsteinfeger und Aufsichtsbehörde würden daher rechtswidrig handeln, wenn sie bereits VOR Ablauf des KALENDERJAHRS Zwangsmassnahmen ergreifen.

Mehr Infos und die Möglichkeit Probleme mit dem Schornsteinfeger-SONDER-Recht zu diskutieren auch unter: http://www.kontra-schornsteinfeger.de

Sie beauftragen den Schornsteinfeger mit der Durchführung der Arbeiten. Wann die gemacht werden müssen, steht im Feuerstättenbescheid (anfordern). Meist in einem Zeitraum von 2-3 Monaten. Lassen Sie die Arbeiten vorher ausführen oder bitten, mit Begründung, um eine spätere Ausführung. Ausführlich steht alles im Feuerstättenbescheid. Ich würde den Schornsteinfeger anrufen oder mailen.

Hallo berndmbernd,

weiß der Schornsteinfeger überhaupt, dass Sie im Ausland sind und gibt es einen Tag, an dem Sie persönlich zu Hause nach dem Rechten schauen?

Sicher wird der Schornsteinfeger bei völliger Abwesenheit 2 Monate warten können. Das müssen wir auch, wenn die Heizung wegen eines Defekts ausfällt oder innerhalb der nächsten 2 Monate ein neuer Kessel eingebaut werden soll.

Ist der Schornsteinfeger hartnäckig, hilft vielleicht dieser 1 Tag, den Sie anwesend sind. Dann würde ich den Schornsteinfeger aber wegen seiner unflexiblen Art ins Gebet nehmen. So geht es auch nicht.

MfG.

Storteper