Kann ich dem SEPA von IG Metall in diesem Fall widersprechen?

4 Antworten

Nach der Satzung gibt es eine gewisse Mitwirkungspflicht  (Paragraph 7). Der Beitrag war also gerechtfertigt, wenn du dieser Pflicht nicht nachgekommen bist. Also Arbeitsloser kannst du einen geringeren Beitrag zahlen (Paragraph 5 Abs. 2). 

Aus der Satzung kann ich allerdings keine befristeten Mitgliedschaften ersehen. Ich bin der Auffassung, dass du kündigen müsstest, wenn du kein Mitglied mehr sein möchtest.

Hast ja lange durchgehalten.

Ein Widerspruch wäre aber der falsche Weg. Der Einzug war ja nicht unberechtigt. Du solltest bei der IGM anrufen und die darüber informieren, dass du nicht mehr beschäftigt bist. Dann setzen die dich auf den Mindestbetrag oder Beitragsfrei und du bekommst entweder eine Rückzahlung oder die nächste Abbuchung erfolgt erst in einigen Monaten.

tsameem34 
Beitragsersteller
 01.07.2017, 06:33

Sprichst du aus Erfahrung ? warst du da oder was?

Othetaler  01.07.2017, 06:34
@tsameem34

Erfahrung ja. Da war ich natürlich nicht.

tsameem34 
Beitragsersteller
 01.07.2017, 06:44
@Othetaler

Ich war in Bremen . Jetzt wohne ich in Chemnitz.

Ist die Stelle in Chemnitz zustaendig auch ? um Kuendigungsschreiben abzugeben ?

Othetaler  01.07.2017, 06:48
@tsameem34

Du musst ja nicht gleich kündigen.

Zuständig ist eigentlich immer noch Bremen. Allerdings würden die Kollegen in Chemnitz die Kündigung auch weitergeben. Solltest du Mitglied bleiben, solltest du der Geschäftsstelle in Bremen aber mitteilen, dass du nun zu Chemnitz gehörst.

Woher soll denn die IGM wissen, daß Du nur drei Tage beschäftigt warst?

Vielleicht könntest Du ja mal bei der IGM anrufen oder bei der örtlichen Geschäftsstelle vorsprechen.

Ob Du den Beitrag für den einen Monat zurückbekommst, weiß ich auch nicht.

Aber es ist unfair, einfach die Lastschrift zurückzugeben (das ist nämlich mit Spesen für den Abbuchenden verbunden), wenn die IGM überhaupt nichts über Deine Kündigung weiß.

tsameem34 
Beitragsersteller
 01.07.2017, 06:08

Ich war in Bremen . Jetzt wohne ich in Chemnitz.

Ist die Stelle in Chemnitz zustaendig auch ? um Kuendigungsschreiben abzugeben ?

Du kannst weiterhin Mitglied bei der Gewerkschaft  bleiben, das hat nichts mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu tun.

tsameem34 
Beitragsersteller
 01.07.2017, 06:09

Nope . Ich hab unterschrieben als Student . 3 monate dieser Gehalt . danach nicht .