Kann ich als Beamter freigestellt werden für den Katastrophenschutz?
Hey, ich habe mal eine Frage.
Ich würde gerne Lehrer werden und mich verbeamten lassen. Aber ich möchte auch gerne im DLRG im Katastrophenschutz tätig sein.
Wenn ich einen normalen Job habe, kann ich mich davon befreien lassen, bei (vor bzw ) Alamierung im Katastrophenfall. Dabei werde ich aber weiterhin voll bezahlt und habe somit auch keine einschränkungen.
Wenn ich jetzt aber Beamter bin... funktioniert das genauso? oder geht das nicht oder was muss ich da dann beachten??
4 Antworten
Hallo zakcunningham,
das geht in der Regel auch - sofern Deine DLRG-Einheit tatsächlich eine offizielle Katastrophenschutzeinheit ist (ist nicht immer der Fall).
Mir sind zum Beispiel mehrere Lehrer (Gymnasium, Gemeinschaftsschule und Berufsschule) bekannt, die im Rahmen ihrer Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr für Einsätze von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden.
Beispielsweise werden in §30 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holsteins in den Absätzen 1 bis 3 Dinge wie Freistellung von Mitarbeitern sowie die Lohnfortzahlung etc. geregelt. Unter Absatz 5 heißt es dann, dass die Absätze 1 bis 3 bei Mitgliedern der Feuerwehren, für die das Landesbeamtengesetz oder das Landesrichtergesetz gilt, entsprechend verfahren wird.
Für den Katastrophenschutz gelten dann ja je nach Bundesland ähnliche Paragraphen.
Allerdings kommt es wohl auch immer auf die Situation an. Kann der Lehrer während der regulären Unterrichtszeiten bei einem Einsatz nämlich keine adäquate Vertretung ausfindig machen, dann hat die Schule Vorrang. Immerhin gibt es ja eine Aufsichtspflicht, welche die Schule den Schülern gegenüber hat.
Da gilt es dann, abzuwiegen.
Ein Polizist kann ja auch nicht seinen Dienst unterbrechen, um einen Feuerwehreinsatz zu fahren, weil dann unter Umständen die öffentliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet wäre.
Wenn du aktiv da tätig bist, und es um die Lebensrettung geht, kannst du frei gestellt werden.
Nur bist du verpflichtet dies deinem Dienstherrn mitzuteilen.
Als Lehrer hat man aber auch die Verantwortung für die Schüler und man kann nicht einfach dem Dienst fernbleiben und die Schüler sich selbst überlassen.
Nach meinen Informationen wird dann für den Einsatz z.B. im DLRG die angehenden Kosten für das Fernbleiben vom Bund übernommen, also auch dein Gehalt.
Bedeutet dann auch, dass dir der DLRG den Einsatz bestätigen muss.
Es gilt die Regel, dass dein Arbeitgeber dich in so einem Notfall freistellen muss. Als Lehrer sehe ich das eher kritisch. Was für ein Lehrer willst du denn werden?
Mein Vater (ehemaliger stellvertretender Zugführer) sagt das es genau so ist, wie ich es gesagt habe. Wenn du ein Einsatz hast ist der Arbeitgeber selbst wenn du Beamter bist dazu verpflichtet dich freizustellen. Viel Erfolg :)
Wenn du ein Einsatz hast ist der Arbeitgeber selbst wenn du Beamter bist dazu verpflichtet dich freizustellen.
Stimmt nicht ganz.
Als Lehrer hat er die Verantwortung für seine Schüler und er kann nicht einfach vom Dienst weg bleiben.
Er muss den Dienstherr (kein Arbeitgeber) darüber informieren und es muss gewährleistet sein, dass seine Schüler von einem Kollegen in dieser Zeit unterrichtet werden.
Geht auch.
gymnasiale Oberstufe, bei den Fächern schwanke ich, aber auf jedenfall eine Naturwissenschaft