Kann er da dagegen angehen?

7 Antworten

Wenn er die Box nachweislich bezahlt hat (Karte) und nun behauptet, er habe sie ihr nicht geschenkt, sondern für den gemeinsamen Haushalt angeschafft, dann könnte er das zivilrechtlich auch so einklagen.

Ich weiß ja nicht, wie die Umstände waren. Ich fände es moralisch schon ehrbarer, wenn sie ihm das Teil gibt. Er hat bezahlt. Es ist - sei mal ehrlich - seine. Und er hatte sicherlich die gemeinsame Nutzung im Sinn.

Wenn er sie ihr eindeutig als Geschenk, mit Papier und Anlass - überlassen hat, kann er sie allerdings nicht zurück fordern.

Gruß S.

Die Person mit dem Kassenbon (Zahler) könnte in diesem Falle definitiv den Gegenstand zurück fordern.

Einen Nachweis das es ein legitimes Geschenk war, existiert nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
jessiaaa 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 00:40

Meine Schwester hat ja den Kassenbon, nicht er..

Singularaty  02.01.2020, 00:41
@jessiaaa

Und auf die Frage woher sie den hat und ob sie die Konsole gekauft hat, sagt sie dann was?

jessiaaa 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 00:45
@Singularaty

Sie war mit ihm gemeinsam die Xbox holen , er hat die bezahlt und er meinte sie kann den Kassenbon behalten

Singularaty  02.01.2020, 00:47
@jessiaaa

In diesem Falle kann sich deine Schwester etwas entspannen.

Falls er auf Ernst macht und Polizei oder ähnliches eingeschaltet, solltest ihr präzise sagen: "Es war ein Geschenk, es gibt Zeugen"

Andernfalls wird seine Behauptung einfach sein, er hat sie dort nur gelagert.

jessiaaa 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 00:54
@Singularaty

Danke dir für deine schnelle hilfreiche Antwort!

sassenach4u  02.01.2020, 10:55
@Singularaty

Und wer sind die Zeugen? Sollen dann andere für die eine Falschaussage machen? Damit wäre der Straftatbestand der uneidlichen (oder auch eidlichen) Falschaussage gegeben und der wird bestraft.

Ein Geschenk ist ein Geschenk. Sie kann es behalten.

jessiaaa 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 01:05

Ich verstehe so ein Kindergarten selber nicht von dem Jungen, wie armselig kann man sein.

Sirius66  02.01.2020, 11:50

Dazu muss ein Richter es als solches einstufen.

Wenn da Aussage gegen Aussage herrscht, muss der Richter die Wahrheit finden. Dann würde im Zweifelsfall der das Ding zugesprochen gekommen, der es bezahlt hat.

Der Exfreund dürfte das nachweisen können.

Rotrunner2  02.01.2020, 01:09

Danke für die Bewertungen.

Hm gute Frage
An sich kann er es schon zurück verlangen, solange er den Kassenbon hat.
Doch aus Moralischer Sicht glaube ich mal an "geschenkt ist geschenkt"

jessiaaa 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 00:45

Meine Schwester hat den Kassenbon von ihm bekommen

MLGPro330  02.01.2020, 00:45
@jessiaaa

Ja dann wen er keine beweise hat schätze ich nicht das es ohne Anwalt geht

jessiaaa 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 01:04
@MLGPro330

Wie meinst du Beweise? Welche ?

MLGPro330  02.01.2020, 01:06
@jessiaaa

Naja das erein Foto davon gemacht hat oder so kp aber hör mal auf die Mehrheit.
Schätze mal auch das Geschenk = Geschenk ist, also keine sorgen (Und ich denke nicht das ihr ex einen Anwalt anheuert wegen einer Xbox ich meine ein Anwalt kostet mehr als die Xbox)

Sirius66  02.01.2020, 11:46
@jessiaaa

Ein Beweis könnte die Belastung SEINES Kontos gewesen sein. Bargeldlose Zahlung ist ja üblich.

Damit ließee sich nachvollziehen, wann, wo und wofür.

Den Bon kann sie sich auch unberechtigt angeeignet. Dass sie ihre bekommen hat, ist bei einem Geschenk sowieso eher unüblich.

Beides könnte für seine Geschichte sprechen, wenn er es drauf ankommen ließe.

Sirius66  02.01.2020, 11:47
@MLGPro330

Wenn er Recht bekommt oder versichert ist, kostet ihn das gar nichts.