Kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vom Rententräger zurückgenommen werden?
Aufgrund diverser schwerer Erkrankungen habe ich letztes Jahr einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung gestellt. Nun wurde die volle Erwerbsminderung, durch Gutachter von der Rentenversicherung gestützt, bestätigt. Rückwirkend erhielte ich ab 01.05.16 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, der Rentenbescheid liegt mir vor. Da ich noch keinen Rentenbescheid hatte, habe ich zum 01.05.16 einen Teilzeitjob angenommen, der von vorneherein befristet war - trotz der Erkrankungen. Dies war eine Arbeitserprobung. Nun wurde mir von einem Amt (nicht Rentenversicherung) gesagt, dadurch, dass ich zum 01.05.16 eine versicherungspflichtigen Job angenommen hätte, sei der Rentenbescheid nichtig, ich sei ja offenbar gesund. Diese Arbeitserprobung hat mir aber nur gezeigt, dass ich tatsächlich nicht mehr arbeiten kann, nach zwei Wochen musste ich mich in dem Job wieder krankschreiben lassen. Wie bindend ist der Rentenbescheid? Kann dieser jetzt noch von der Rentenversicherung zurückgezogen werden? DANKE
10 Antworten
Hallo Vogelmensch,
Sie schreiben unter anderem:
Kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vom Rententräger zurückgenommen werden?
Antwort:
Grundsätzlich ganz klar "Ja!"
Aber es kommt immer auf den speziellen Einzelfall drauf an!
In Ihrem speziellen Fall sollte die Sache nochmals glimpflich verlaufen, da ja laut Ihrer Aussage noch kein rechtskräftiger Rentenbewilligungsbescheid vorgelegen hat!
Sie sollten sich am Besten an Ihren zuständigen DRV-Sachbearbeiter wenden und die Situation verbindlich klären!
Wenn Sie unsicher sind, den VDK als Rechtsbeistand hinzuziehen, damit Sie auf der sicheren Seite sind!
http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Dein Rentenbescheid ist bindend! Irgendein Amt ist nicht berechtigt eine Aussage über die Wirksamkeit deines Rentenbescheides zu treffen.
Durch die Arbeitsaufnahme wird die DRV prüfen, ob du immer noch erwerbsgemindert bist oder ob die Arbeit auf Kosten der Gesundheit durchgeführt wurde. NUR wenn dein Gesundheitszustand sich gebessert hätte, würde die RV einen Aufhebungsbescheid erlassen.
Dein jetziger Rentenbescheid bleibt aber bindend, sofern er bereits rechtskräftig geworden ist (4 Wochen nach Zugang)
Natürlich wird dein Entgelt als Hinzuverdienst gem. §96a SGB VI angerechnet werden, aber das ist wieder eine andere "Baustelle"
Du kannst nicht einfach einen Job annehmen, wenn Du die EU Rente bekommst. Wer trotzdem arbeiten geht riskiert daß die Rente wieder gestrichen wird. Natürlich darf man bis zu einem gewissen Grad dazuverdienen, aber Du hast ja die Volle EU Rente. Mit anderen Worten kannst Du nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten. Wenn Du nun halbtags einen Job annimmst, widerspricht Du der Rentenversicherung. In dem Sinne, ich kann doch, sonst hättest Du den Job nicht angenommen. Du hast Dir selbst ein Falle gestellt, leider. Wie Du da wieder rauskommst? Geh zum SOVD oder zum VDK und lass Dich durch einen Anwalt vertreten. Vielleicht können die ja wieder was gutmachen. Mit der Rentenversicherung ist nicht zu Spaßen. Daher pass das nächste mal besser auf.
Dumm gelaufen. Ich hätte mich bei einem Rentenantrag nicht mehr beworben, bzw keine neue Stelle mehr angenommen.
Zu dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme hatte ich keinen Rentenbescheid, es hing völlig in der Luft. Aus diesem Grund habe ich eine einfache Arbeit angenommen, da ich nicht davon ausgehen konnte, verrentet zu werden. Ich hätte mit einer Teilverrentung oder mit dem Vorschlag auf Rehas gerechnet, Nach zwei Wochen Arbeit (sitzend, ruhig, 3 Stunden pro Tag) musste ich mich aufgrund der bekannten Erkrankungen wieder krank schreiben lassen - es ging nicht. Erst danach kam der Rentenbescheid. Somit gibt es für einen Monat zwar einen Zuverdienst, der aber in arbeitsunfähigkeit mündete. Diese Arbeitserprobung war gegen alle Vernunft zu den körperlichen Beschwerden, aber ich wusste nicht, was ich machen sollte. Zudem hat das AAmt auf eine Anstellung gepocht.
Kann ich mir nicht vor stellen weil ich selbst habe erwerbsminderung rente ein ablehnung bescheid bekommen aber dafür ein eu also erwerbsunfähigkeit rente zugestimmt worden darf niee wieder arbeiten gehen laut amt arzt wegen mein krankheit und gesundheits zustand ist ein berufsleben bei mir nicht zulässig wegen der ganzen fehl tage und krankentage und unfall, verletzung risiko besteht bei mir und wie soll ich mir vorstellen das ein Rententräger zurückgenommen werden?
klärt mich auf....
Erstmal Deutsch lernen...
Grundsätzlich kann die Rente wegen voller Erwerbsminderung natürlich zurückgenommen werden! Wenn du arbeiten gehst (mehr als 3 Stunden pro Tag), zeigst Du ja, dass Du belastbar bist und keine Rente brauchst. So einfach ist das.
erstens muss du mir nicht beleidigen wegen mein deutsch da ich zu 80% GdB schwerbehindert bin und leide an lese und rechtschreibschwäche seit meiner kindheit und laut vom amt arzt also betriebarzt durch meine ganzen zahlreicher medikation einnahme bin ich und darf noch nicht arbeiten gehen und ich bin nicht mal arbeitsfähig am tag als 1std. zu arbeiten weil ich ständig krank gewesen war und die fehl tage letztes jahr z.b. 130tage/26wochen krank geschrieben bin durch stänige arbeits.-
und unfall risiko wegen der medikamenten beeinflüssen und beeinträchtigen mein arbeitsleben das gefährdet mein gesundheits risiko und krankheits rsiko da und ist nicht zulässig zu arbeiten weil ich nicht einschätzen und einordnen kann und nicht konzentrieren kann bei der sache ich bin extra von amt arzt untersucht worden und es würde alles bestätigt und haben mir ein berufs verbot aus gesprochen niee wieder arbeiten gehn mit 33 jahren leider
mfg. micha
zur info auf meine krankenscheine stand immer drauf Diagnose ICD: F40.0 und F40.1 und F40.8
Ich bekomme erwerbsunfähigkeit rente ich bekomme also eu rente 512euro und beziehe zusätzlich grundsicherung 713euro ich kann mich nicht beklagen ich bin 33 jahre alt und habe 2 kinder 5 jahre und 7 jahre alt bin seit dem 01.06.16 in eu rente^^
weil ich selbst habe erwerbsminderung rente eine ablehnung bescheid bekommen aber dafür eine eu also erwerbsunfähigkeit rente zugestimmt worden von der DRV
darf niee wieder arbeiten gehen laut amt "arzt wegen" mein krankheit und gesundheits zustand ist ein berufsleben bei mir nicht zulässig wegen der ganzen fehl tage und krankentage und unfall, verletzung risiko besteht bei mir bei der eu rente bekomme ich wie gesagt 512euro und bei der grundsicherung 713euro da ist die miete und da ich bin 80% GdB schwerbehindert habe ich bei der grundsicherung auf anspruch mehrbedarf für schwerbehinderte, und ich habe mehrbarf für alleinerziehend da ich zwei kinder im haushalt leben
eins ist sicher da ich 33 jahre alt bin und einige jahre vor mir hatte und meine arbeiten und leistungen geleistet hatte ich bin und war 17Jahre arbeiten, hat mein arbeitsgeber zum amt arzt, betriebarzt
geschickt wegen meiner ganzen zahlreicher medikation von medikinet , quetiapin die ich ein nehmen muss bin ich sehr
eingeschenkt im arbeitsleben und kann meine arbeiten die ich mit
grobe kraft und fein arbeiten nicht ausüben kann mich nicht richtig
einordnen und einschätzen bei der sache und unkonzentiert bei der
arbeit so das es zu gesundheit und krankheits risiko besteht und bei mir viele unfälle, verletzung risoko besteht und hatte zu viele fehl tage und krank tage letztes jahr
mfg. micha
sagen wir mal mein "renten berater" der von DRV albatros arbeitet muss ja wissen was er macht er arbeitet schon seit 11 jahren also seit 2005 bei der DRV^^
Zu dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme hatte ich keinen Rentenbescheid, es
hing völlig in der Luft. Aus diesem Grund habe ich eine einfache Arbeit
angenommen, da ich nicht davon ausgehen konnte, verrentet zu werden.
Ich hätte mit einer Teilverrentung oder mit dem Vorschlag auf Rehas
gerechnet, Nach zwei Wochen Arbeit (sitzend, ruhig, 3 Stunden pro Tag)
musste ich mich aufgrund der bekannten Erkrankungen wieder krank
schreiben lassen - es ging nicht. Erst danach kam der Rentenbescheid.
Somit gibt es für einen Monat zwar einen Zuverdienst, der aber in
arbeitsunfähigkeit mündete. Diese Arbeitserprobung war gegen alle
Vernunft zu den körperlichen Beschwerden, aber ich wusste nicht, was ich
machen sollte. Zudem hat das AAmt auf eine Anstellung gepocht.