Kann eine Kommunalpolizei auch jmd. verhaften bzw. außer Gefecht stellen?
5 Antworten
Diese kommunalen Ordnungsdienste gibt es ja nichtmal in jeden Bundesland. Zumindest dann schon allein unter verschiedenen Namen, KOD, Stadtpolizei, Hilfspolizei usw.
Ihre Aufgabe ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung sowie die Kontrolle des ruhenden Verkehrs.
Festsetzen dürfen ja schonmal im Rahmen des Festnahmerechtes für Jedermann. Alles andere regelt das jeweilige Gesetz des Bundeslandes.
Gruß S.
Kommt auf das Recht des jeweiligen Bundeslandes an. In einigen Bundesländern haben Angehörige der Polizeibehörden (Ordnungsamt, Kommunaler Vollzugsdienst) weitreichende Befugnisse. Freiheitsentziehungen aufgrund des Polizeigesetzes sind auch möglich.
Verhaftungen sind nicht möglich, denn sie sind den "echten" Polizeibeamten vorbehalten. Das ergibt sich schon aus der Natur der Sache, eine Verhaftung ist immer eine repressive, Gewahrsam eine präventive Maßnahme.
Nein, das kann sie nicht. Sie kann maximal vorläufig festnehmen.
Es ist die Polizei, also ja.
was denn sonst?
Ich dachte die sind wie die 'freiwillige Polizei' ohne Pistole und Handschellen nur Pfefferspray
Blödsinn. Das wäre außerdem illegal.
Ja stimmt, danke! Pennst du nicht?
Du weißt schon, dass er nach kommunaler "Polizei" fragt?
Und du weißt schon, dass das eine offizielle Einrichtung ist?
Als ob es darum ging ....
Es ist die Polizei, also ja.
Hättest du mal VOR deinem Beitrag gegoogelt! Einfach mal einsehen, dass man auf dem falschen Dämpfer war ....
Es ist eine Polizei und eben keine "Polizei", wo ist das Problem?
Sag doch einfach, wo der Fehler liegen sollte, anstatt zu bratzen.
Ich bratze nicht. Wenn du es nicht kapierst, ist eh nichts zu machen.
Also keine Erklärung, sondern nur ein 'Du bist doof!' War zu erwarten...
Nee. Wenn es das gemacht hätte .... Hab ich aber nicht. Deine Aussage, dass es die Polizei ist, also JA, war schlicht und einfach falsch, weil kommunale Ordnungshüter eben nicht die Polizei sind.
Aber wie gesagt, du verstehst es ja eh nicht ... Und neschuldigst andere nur, zu bratzen ....
Um jemanden zu "verhaften" braucht man einen Haftbefehl.
Ich vermute mal, du meinst eine Festnahme. Jemanden vorläufig festzunehmen ist ein Jedermannsrecht. Jeder Bundesbürger darf das. Dafür muss man nicht Polizist sein.
Ja Ok also schon Ernst nehmen? Die sind schon Ausgebildet?