Kann eine Inkasso Firma Gebühren für eine Forderungsaufstellung verlangen, die als Postrückläufer zurück kam da es eine Packstation war?
Hallo zusammen, ich habe vergessen eine Rechnung zu zahlen und habe Anfang Februar eine Email von einer Inkasso Firma bekommen, dass mir eine Zahlungsaufforder zugesand wurde. Leider war das eine Packstation, da diese als Andresse bei meiner Bestllung angegeben wurde. Ich habe sofort zurückgeschrieben, dass es sich um eine Packstation handele und ob man mir bitte das Schreiben per Mail schicken könne. Die Inkasso Firma fordert jetzt 54€ zusätzlich für den Postrückläufer, Bearbeitung + 1. Mahnung. Es handelt sich um eine Hauptforderung von 24,24€. Was kann ich tun um die 54€ zusätzlich nicht zahlen zu müssen?
6 Antworten
Widerspreche diesem Schadenersatz und fordere entsprechende Nachweise/Belege an.
Falls Du überhaupt im Verzug warst, wäre hier nur der materielle Schaden zu ersten, also die Kosten der Mahnung (Papier, ausdrucken, Umschlag, Briefmarke), sowie Kosten des Schreibens an die Packstation zu ersetzen. Bearbeitungsgebühren sind allerdings nicht durchsetzbar (sog. Phantasiegebühr).
Die Hauptforderung solltest Du natürlich an den Gläubiger umgehend zweckgebunden überweisen.
Leg Widerspruch ein gegen die €54,00 und bezahle diese nicht.
Das ist doch absurd, wenn die eine Mahnung an eine Packstation schicken, ist das doch deren Problem. Wenn sie die Anschrift überprüft hätten, hätten sie vorher wissen müssen, was passiert. Sie hätten doch auch in der ersten E-Mail nach Deiner Anschrift fragen können.
Die Hauptforderung würde ich aber schnellstmöglich bezahlen (Deine Frage zielt ja nur auf die €54,00), wenn das noch nicht passiert sein sollte.
Grundsätzlich arbeitet eine Kaufmann nie "umsonst".
Wenn das Unternehmen eine Dienstleistung erbringt wird es auch eine Rechnung stellen.
Eine andere Frage ist, ob die Einbeziehung eines Inkasso-Unternehmens überhaupt notwendig war.
Aber auch Rechtsdienstleister arbeiten nicht umsonst ;).
Die großen Massen-Inkassos versprechen aber genau das, sonst würden die großen Konzerne sie gar nicht beauftragen ;-)
Für den Auftraggeber kostenlos. Denen ist es doch egal, wenn die "säumigen Kunden" dann über den Tisch gezogen werden.
ja, diese Geheimverträge sind möglich, ob es sie gibt wäre zu beweisen. Ein verzicht auf die Inkassosumme (ohne Rechtspflicht) wäre da warscheinlicher (und die wäre wiederum IMHO legal). Einfacher wäre es einfach einen Spielrahmen vorzugeben und durchaus Strafzahlungen gesetzlich einzubauen ab einem gewissen zeitpunkt... und dann kann der Gläubiger selbst entscheiden ob er es innerhalb des Spielrahmens selbst macht, oder an einen Dienstleister weitergibt. Wichtig ist das die Arbeitszeit berücksichtigt wird, und die sollte mal mit mind. 20€/Std festgesetzt werden (anteilig dann wie lange die jeweiligen Vorgänge normal dauern).
Und bei der Frage darf man unterschiedlicher Meinung sein. :)
Erlaubt aber nicht durchsetzungsfaehig und wird mangels Erfolgsausichten nicht expl eingekl.
Zahl 30 Euro zweckgebunden (hf 24.24 plus verzugsk 5.76) an den Gl (nicht Inkasso)
Rechne trotzdem mit weiteren Briefen.
Brauchst Du links zur rechtssprechung dann bescheidsagen
Vielen Dank für die Antwort. Mit HF meinte ich die von der Inkasso Firma. Die eigentliche HF vom Gläubiger beträgt 17,86€. Verzugszinsen wären es 18,03€ (Zinsrechner für Verzugszinsen). Wie kommst du auf die Verzugskosten, bzw wie hoch wären diese bei 17,86€? Vielen Dank schon mal.
Also 18,03 inkl zinsen ist did eigentl. Hauptforderung. 24,24 ware dann inkl mahngeb. des Glaubigers ?
Under das inkassoburo will zusatzlich 54 ?
Ich blick nicht richtig durch ;-/
Genau so ist es. Die 54€ sind für den Postrückläufer weil sie ihren Brief an eine Packstation geschickt haben...
Lassen Dir keinen Bären aufbinden.guckst Du hier :
http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html
Viele Gerichte streichen. Eine Klage deshalb extrem wenig wahrscheinlich.
Wieso sind die 24,24 € denn noch offen?
Scheinbar war die Hauptforderung ja berechtigt, also begleiche diese erstmal (auch so deklarieren). Dann kann man erörtern welche Verzugsschäden eingetreten sind und welche ersetzen musst.
Tendenziell die Inkassogebühren ehr nicht.
Wieder als Märchen-Erzähler unterwegs?
Es handelt sich bei Inkasso-Unternehmen nicht um Kaufleute, sondern um Rechtsdienstleister. Und als solche haben sie sich an die Gesetze zu halten. Das hier relevante RVG kennt weder eine Papiergebühr noch eine Gebühr für Postrückläufer oder ähnliches.