Kann eine Gütertrennung für ungültig erklärt werden, wenn die Frau gezwungen wurde diese zu unterschreiben (mit Gewalt und Erpressung)?
6 Antworten
Natürlich kann man das dann machen. Muss man halt beweisen können.
Der gesamte "Ehevertrag" kann angefochten werden, wenn einer der Partner dazu genötigt wurde. Das ist natürlich schwierig zu beweisen.
Selbstverständlich kann, unter diesen Umständen, alles widerrufen werden.
Nur ist das eine Frage der Beweislage.
Da müsste wohl eher die ganze Ehe für ungültig erklärt werden. Oder warum heiratet man freiwillig jemanden, der einem Gewalt androht, wenn man etwas nicht unterschreiben will?
Ja, kann.
Im § 138 Absatz 1 BGB heißt es dazu: "Verstößt ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten, so ist es nichtig – also ungültig. Etwaige Ansprüche können mithilfe derlei Verträgen nicht durchgesetzt werden." Das bedeutet: Vereinbarungen im Ehevertrag verstoßen gegen geltendes Recht und sind daher automatisch unwirksam.
Aber Beweise sind nötig