Kann eine Falschaussage verjähren?

3 Antworten

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§ 153 StGB sieht einen Strafrahmen von 3 Monaten bis zu fünf Jahren für eine uneidliche Falschaussage vor. Daher ist das Ganze nach 5 Jahren verjährt.

gti2006 
Beitragsersteller
 02.08.2015, 16:27

Ok danke.

Hi,

§ 78 StGB Verjährungsfrist

Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,

2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,

3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,

4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,

5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

gti2006 
Beitragsersteller
 02.08.2015, 16:27

Ok danke

also die polizisten am ort anlügen ist erlaubt aber den richter anlügen ist ilegal kann eine geldstrafe oder eine bewährungs freiheitsstrafe werden

gti2006 
Beitragsersteller
 02.08.2015, 16:27

Ich hab es ja nicht getan...