Warmwasser in den Nebenkosten

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Warmwasser pro cbm - 6,67€ Nun bin ich davon ausgegangen dass bei einem Preis von 6,67 € pro cbm dass kalte Wasser schon mit

Das sind lediglich die Warmwasseraufbereitungskosten pro m³ Warmwasser.

Der Gesamtwasserverbrauchverbrauch ergibt sich aus dem Verbrauch von Kalt- plus Warmwasser.

Die Aufbereitung/Erwärmung von 1 m³ Warmwasser kostet 6,67 €.

Der Verbrauch von 1 m³ Kaltwasser 5,19 €.

Bist Dur nur ein 1personenhaushalt? Wenn ja sind 114 m³ Wasser aber sehr viel.

Leonsmama88 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 09:11

Nein wir sind 2 Erwachsene und 1 Kind . Die sache ist einfach wir sind hier eine Häusereinheit mit 7 Häusern, und ini jedem Haus wird ein anderer Wasserpreis verlangt ... Was uns eben stutzig gemacht hat .

Ja, das ist realistisch. Für die Erwärmung von 1 m³ Wasser von 10 auf 60 Grad benötigt man gem. HeizKV 125 kWh Energie bzw. 12-13 Liter Heizöl oder m³ Erdgas. Und bei einem derzeitigen Preis von 7-9 Cent/kWh zzgl. Nebenkosten sind das dann eben ca. 10 Euro/m³ reine Heizkosten. Zzgl. Frisch- und Abwasserkosten sind das dann pro m³ über 15 Euro für Warmwasser, da seid Ihr sogar noch recht billig dran...

der Stromverbrauch zur Erwärmung von 1cbm Wasser liegt hier bei ca. 0,27 € und gas bei ca. 3 € .

Nein, laut HeizKV definitiv nicht. Dort steht in § 9 Abs. 2, dass für die Erwärmung von 1 m³ Wasser 125 kWh Energie notwendig sind. Und die Kosten dafür betragen bei einem derzeitigen Gaspreis von ca. 7 Cent/kWh knapp 10 Euro und bei einem Strompreis von ca. 25 Cent/kWh über 30 Euro...

Da hast Du schlicht und einfach falsch recherchiert...

Leonsmama88 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 09:12

Nein nicht falsch recherchiert sondern schlicht weg falsche Preise gesagt bekommen . =)

Ab zum Anwalt.

Beim Erstellen von Nebenkostenabrechnungen sind Vermieter oft sehr erfinderisch. Dabei gibt es eine sehr klare Regelung: eine Nebenkostenabrechnung muss so gestaltet sein, dass sie auch ein Laie nachvollziehen kann.

Das wird nicht der einzige Grundsatz sein, der verletzt wurde. Also ab zum Anwalt. Fehlt Dir dafür das Geld, geh zum Amtsgericht und lass Die einen Beratungsschein geben.

Ein Tipp, falls Du mit Strom das Wasser wärmst: wenn Du kein heisses Wasser ziehst und einen Durchlauferhitzer hast, stell das Gerät ab oder zieh den Stecker, wenn Du es nicht benutzt. Das Gerät zieht konstant Strom, um das Wasser im Behälter warm zu halten.

MosqitoKiller  16.11.2013, 10:45

und einen Durchlauferhitzer hast, stell das Gerät ab oder zieh den Stecker, wenn Du es nicht benutzt. Das Gerät zieht konstant Strom, um das Wasser im Behälter warm zu halten.

So ein Quatsch, ein Durchlauferhitzer hält kein Wasser warm, deswegen heißt er ja DURCHLAUFerhitzer...

Wie ich schrieb, vorher einfach mal das Hirn einschalten...

MosqitoKiller  16.11.2013, 10:29

Ab zum Anwalt

... oder einfach vorher mal das Hirn einschalten, bevor man tippt...

Leonsmama88 
Beitragsersteller
 16.11.2013, 08:46

Nein ich habe selbst kein Durchlauferhitzer oder Boiler. Die Gesamtheizungsanlage hier im Haus benötigt ja Strom zur Erwärmung. Ich war schon bei Mieterschutzbund , diese Dame hatte aber von nix ne Ahnung und der dabei sitzende Rechtsanwalt meinte nur ja wenn er dass so berechnet wird dass schon richtig sein ...

Warmes Wasser ist teuer, ich heize mit Strom, das geht richtig ins Geld.