Kann ein Vermieter am Finanzamt vorbei vermieten und fällt das nicht auf?

6 Antworten

nö, fliegt i.d.R. nicht auf. das einwohnermeldeamt und das finanzamt KÖNNEN und SOLLTEN zwar ihre daten abgleichen - machen es aber so gut wie nie :)

klar, dumme zufälle gibts immer und das risiko wäre mir auch zu hoch - aber dreistigkeit siegt leider oft.

helmutgerke  03.06.2012, 12:11

das einwohnermeldeamt und das finanzamt KÖNNEN und SOLLTEN zwar ihre daten abgleichen

wie kommst du darauf?

Speedster2000  03.06.2012, 12:37
@helmutgerke

können: weil es ämter sind. es ist nicht institution a finanzamt und institution b e-melde-amt sondern beide sind gleichzeitig institution "staat" - gehören zusammen also dürfen sie auch daten austauschen

sollten: um genau solchen vorgängen wie in der frage beschrieben entgegenzuwirken.

helmutgerke  03.06.2012, 13:22
@Speedster2000

wir haben Gott sei Dank noch keine zentrale Datensammelstelle namens Staat.

Eine Einzelnachfrage ist mit Sicherheit möglich zwischen den Behörden, hier Einwohnermeldeamt sowie Finanzamt, aber keinesfalls ein kollektiver Datentransver

Wenn das so wie du schreibst der Fall wäre, würde das unsere Datenhüter, respektive Datenschutzbeauftragte der Länder aber fix entgegenwirken.

Dass er die Miete in bar kassiert, sagt ja nichts darüber aus, ob er mit der Vermietung überhaupt Gewinne macht. Wenn er keine macht, gibt es schließlich auch nichts zu versteuern.

Falls bisher keine Einkünfte aus Vermietung erklärt wurden, wird er sich höchstens ärgern, wenn er die nächste größere Reparatur hat (z. B. das Dach oder die Fenster). Das kann dann nämlich auch nicht plötzlich aus dem Nichts auftauchen...

Haesilein1951  03.06.2012, 13:07

dies stimmt so nicht. **Wenn jemand Eigentum besitzt, ist er zur Abgabe Einkommensteuer verpflichtet!

**Wenn hier nur Kosten auftauchen und keine Einnahmen (ist ja Zweck einer Immoblie, welche nicht selbst genutzt wird) wird auch das Finanzamt hellhörig!!

Sicher kann er dadurch evtl. 1 oder 2 Mieten weglassen, das Risiko doch erwischt zu werden wäre mir zu groß.

blackleather  03.06.2012, 13:33
@Haesilein1951

Wenn jemand Eigentum besitzt, ist er zur Abgabe Einkommensteuer verpflichtet!

Und das steht bitte wo? Bitte §§ angeben. Nach meiner Kenntnis des EStG ist dort nur von Einkünften die Rede, nicht von Eigentum. Eigentum fällt ja wohl eher in den Bereich der Erbschaftsteuer bzw. der (abgeschafften) Vermögensteuer.

Haesilein1951  03.06.2012, 23:09
@blackleather

Fundstelle: § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; BFH, Urteil v. 25.6.2009 - IX R 54/08

Im Streitfall hatte das Finanzamt die Verluste eines Vermieters für mehrere durchgängig leer stehende Wohnungen nicht mehr anerkannt. Wenn ein Vermieter über viele Jahre untätig bleibt, spricht das auch nach Ansicht des Bundesfinanzhofs gegen eine fortbestehende Einkünfteerzielungsabsicht.

In jedem Fall muss der Notar über Kauf oder Verkauf das zuständige Finanzamt informieren. Also ist der Käufer auch Ek.St.pflichtig.

blackleather  03.06.2012, 23:19
@Haesilein1951

Ja, und was hat das jetzt mit Eigentum zu tun? Dass für die Einkommensbesteuerung die Einkünfte bzw. die Einkünfteerzielungsabsicht ausschlaggebend sind, ist mir bekannt und insoweit nichts neues. Auch § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG stellt nicht auf das Eigentum ab, sondern auf die Einkünfte und knüpft die Erklärungspflicht an diese an. Aber oben hieß es hingegen:

Wenn jemand Eigentum besitzt, ist er zur Abgabe Einkommensteuer verpflichtet!

und den Satz möchte ich bitte nachgewiesen haben!

@Shamira,

**Wenn jemand Eigentum besitzt, ist er zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet!

Dies ist bekannt, da jeder Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

**Wenn hier nur Kosten auftauchen und keine Einnahmen (ist ja Zweck einer Immoblie, welche nicht selbst genutzt wird) wird auch das Finanzamt hellhörig!!

Sicher kann er dadurch evtl. 1 oder 2 Mieten weglassen, das Risiko doch erwischt zu werden wäre mir zu groß.

helmutgerke  03.06.2012, 14:12

wenn eine Wohnung leer steht, dann stehen Kosten keine Einnahmen gegenüber.

Das Finanzamt wird sich nun wohl nicht bei jedem Vermieter der Leerstand anzeigt auf die lauer legen um das zu prüfen.

Allein durch die Anmeldung eines Mieters fällt so etwas nicht auf ....

Allerdings reicht da ein Tip an's Finanzamt und dann prüfen die das ganze nach .....

Wer weiß was er beim FA angibt, wie viel Miete er bekommt!

Was er bar kassiert kann von dem ja erheblich abweichen!

shamira 
Beitragsersteller
 03.06.2012, 12:08

er will gar nichts anmelden.... und ich bin halt der Meinung, dass man im Alltag sooft seine Adresse und alles angeben muss, dass es schon irgendwann dumm läuft und die drauf kommen...

Uweles  03.06.2012, 12:10
@shamira

Das ist wohl schon möglich, aber dann hat auch nur der Vermieter ein Problem damit!