Versicherungsmakler....Schweigepflicht?
Hallo,
steht ein Versicherungsmakler (VM) auch unter so etwas wie einer Schweigepflicht wie bei Ärzten. Ich frage mich, ob ein VM Dinge, die er von Kunden hört, ich meine jetzt keine finanziellen sondern Hobbys und Privates allgemein, weitererzählen darf. Danke knusperstreusel
10 Antworten
Hallo
Natürlich unterliegt der Versicherungsmakler der Schweigepflicht. Allerdings ist er auch verpflichtet, erzählte vertragsrelevante Angaben bei einer Antragsstellung mit zu dokumentieren. Wie gesagt, er ist dazu verpflichtet! Die Verschwiegenheitspflicht gilt aber nicht nur für den Makler, sondern für alle Menschen, die mit Kundendaten irgendwelcher Art und Wiese zu tun haben.
Bei der berechtigten Angst der Datenweitergabe ist es um so unverständlicher, dass die Menschen in so großen Maß bei Unternehmen wie Payback mitmachen. Deren SInn ist nichts anderes, als die Persönlichkeit und das Kaufverhalten zu studieren. Das ist so lukrativ, dass die Menschen die sort mitmachen sogar Geld und/oder Sahleistungen dafür erhalten.
da er weder arzt, noch geistlicher oder anwalt ist, unterliegt er auch keiner schweigepflicht. du solltest dir also ganz genau überlegen wem du was so alles anvertraust!
Datenschutz gilt aber für alle Firmen! Beim Mediamarkt darf ein Verkäufer auch nicht die Kundenakte vom Vorkunde offen liegen lassen!!!! Oder sagen was der verdient!!!!
also irgendwo gibt es auch Grenzen, so bei der Schweigepflicht.
Da musst du ganz vorsichtig sein.. Sie tun so als ob.. in wirklichkeit sin sie die "Polizisten" der versicherungen.. Es kann schon eine Kleinigkeit reichen das die versicherung nicht zahlen muss
aus Wikipedia :
Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung und vertritt damit in erster Linie die Interessen der Versicherung.
Der Versicherungsmakler ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf Kunden bzw. Mandanten-Seite.
Noch was zum Schmunzeln : http://www.youtube.com/watch?v=q_mmNZc3Esc
Für Mitarbeiter einer privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung besteht Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB - darüber hinaus ist Vertraulichkeit natürlich eine nebenvertragliche Pflicht. Ein Versicherungsmakler sollte in eigenem Interesse Verschwiegenheit wahren, denn sonst steht er in kurzer Zeit ohne Kunden da.
Hier mußt Du allerdings eine deutliche Unterscheidung zwischen einem Versicherungsmakler und einem "Versicherungsvertreter" vornehmen. Etwas überspitzt könnte man sagen, der Makler wird in Deinem Interesse für Dich tätig, der "Vertreter" wird im Sinne seines "Arbeitgebers" für die Versicherung tätig.