Kann ein schriftlicher verweis zurück gezogen werden?

4 Antworten

Er kann zurückgenommen werden. Je nach Bundesland und tw. Rechtsauffassung wäre ein Verweis auch als Verwaltungsakt anzusehen und somit mit Rechtsmitteln anfechtbar.

Ja es ist möglich. Ob die Lehrer das machen ist eine andere Sache. Denke aber ja

Ohne zu wissen, worum es geht, kann ich nur sagen:
Wenn die Zeugen vertrauenswürdig sind, ja.

Prinzipielle denke ich schon. Das Problem ist nur: warum hast du den Verweis gekriegt? Da muss doch auch jemand gesehen haben, dass du etwas getan hast, was du hättest nicht tun dürfen.