Kann ein Lehrer ein gewünschtes Lehrer/Eltern Gespräch verweigern?

5 Antworten

Hallo also sorry, da muss ich "widersprechen" (also, das es sozusagen Schuld der Eltern ist, wenn Lehrer das GEspräch verweigert). Ich habe das Gleiche Problem. Seit 16 Monaten (seit Einschulung) wird mir das Gespräch verweigert. Selbst Lernentwicklungsgespräch hat nicht stattgefunden (ich konnte an dem Tag nicht und es gab nie einen Nachholtermin). Grund: ich bin Elternvertreterin (gewesen). Es wurde seit dem 1.Tag bei uns heftig von 2 Kindern geschlagen, getreten, gestört, in die Turnhalle gepischert, Kot in eine Trinkflasche geschmiert, es wurde von der Lehrkraft oft heftig (aus Verzweiflung) geschrien. Kindern wurde Polizei nach Hause als Massnahme (vor allen) angedroht oder, bei Anzeige, und wenn man älter ist, käme man sogar ins Jugendgefängnis. Ebenfalls keine Information im Fall von einer Krankheit die laut Hygieneschutzgesetz alle Kontaktpersonen informiert hätten werden müssen. Dies ist nur ein Auszug, unserer Probleme. Ich gehöre nicht zu den Leuten,die sich vor der Situation versteckt haben. Habe die Dinge angesprochen und um Änderungen gebeten, gebettelt, alles mögliche. Seit dem, gibt es (wen wundert es) Störungen im Erwachsenenkommunikationsbereich. Die Lehrkraft fühlt sich dem nicht gewachsen und hat Angst vor der "Forschheit" meiner "Forderungen" (die allesamt gesetzesbasierend sind). Problem, die Schulleitung ist das eigentliche Problem und deckelt alles, denn es wird versucht nach oben hin zu verleugnen,dass es ein Gewalt-und Betreuungsproblem gibt. Erstklässler haben zb 120minuten (!) Unterricht am Stück ohne offizielle Pause! Lange Rede, kurzer Sinn...ich kriege auch nach Xmaligen Nachfragen, Bitten, Anforderungen kein Gespräch mit der Lehrkraft, um über die Belange und Problematiken MEINES Kindes zu sprechen, das erheblich unter der Situation leidet (wurde fast täglich geschlagen, fühlt sich ungerecht behandelt, da ich ausgegrenzt werde usw). Leistungen von TipTop 1A auf noch ok inzwischen gesunken. Abends oft Schreikrämpfe (das Kind) vor Verzweiflung. Jugendamt fühlt sich nicht zuständig. Beratungszentrum verweigert alleiniges Gespräch Mutter/Kind/Beratungszentrum. Grund, man wolle die Neutralität nicht verlieren! (Humbug). Schullleiterin will mich zum Gespräch zwingen. Das fand auch 1x statt und im Beisein des Mitarbeiters Beratungszentrum wurde ich massiv angegriffen. Das tue ich mir nicht mehr an. Zumal das Problem im UNTERRICHT liegt und das Kind sich unwohl fühlt. DAher möchte ich die Thematik mit der Lehrkraft klären (auch zu ihrem Schutz,denn sonst würde ich einiges auf den Tisch packen und es gäbe richtig Probleme für alle Seiten, inkl Mobbing für mich) OHNE Schulleitung und halt MIT dem Kind, damit das Kind SEINE Sicht des Schulalltags zur Sprache bringen kann. Das wurde mir zuletzt diese Woche verweigert. Obwohl mein Kind inzwischen öfters krank ist. Psychisch und körperlich. Grund der letzten Weigerung...die Sorge, es ginge nicht ums Kind. Ich sagte, das wird man dann doch sehen,wie es läuft. DANACH kann man immer noch sagen, hey, ich (Lehrkraft) glaube, SIE (also ich) sind das Problem. Oder man (Lehrkraft) stellt fest, es stimmt,was die Mutter über das Kind (von Zuhause) berichtet und man sucht LÖSUNGEN! Ergo...eine Verweigung der Lehrkräfte bedeutet nicht, dass die Eltern Schuld haben und die Lehrkräfte sind vom Schulgesetz dazu verpflichtet. Und, wir haben zb KEINE Elternsprechstunde. Wir haben KEINE Telefonnummer der Lehrkraft. Wir haben KEINE Email. Wir haben NULL reguläre Kontaktmöglichkeit. Ausser Schulplaner (der oft nicht gelesen wird). DAs gilt bei uns für alle 2. und 1. Klassen seit Einführung Ganztag (Kontaktmöglichkeiten wurden "abgeschafft",weil bei Einführung Ganztag so viele Probleme waren,dass die Eltern damals wohl die Lehrer "bombardiert" hatten). Einführung einer Sprechstunde wird verweigert! Grund: man könne ja nicht in einer Sprechstunde die Probleme aller lösen! (ne, aber man kann kurze Sachen klären oder Termine vereinbaren etc).

Fakt ist also, es wird EXTREM unterschiedlich in Deutschland gehandhabt! daher sollten wir Eltern nicht gleich "vorverurteilen", wenn man etwas hier liest.

Ich bin jedenfalls inzwischen ratlos...

sentebale  13.01.2016, 11:45

Ps. ich habe ein bisschen viel geschrieben;-) aber ich tippe sehr schnell und,wie es dann so ist, wenn einem lange etwas auf der Leber liegt. Übrigens...natürlich bin ich nicht die Einzige mit Problemen dort. Es sind VIELE. Leider haben fast keine die Traute und die Nerven, diesem massiven Gegendruck der Leitung standzuhalten und geben frustriert auf oder/und aus Angst vor Repressalien gegen ihre Kinder.

Traurig,wo leben wir denn bitte :-(

Natürlich kann er das verweigern, keiner kann ihn zum Reden zwingen. Der nächste Schritt ist dann der Gang zum Vertrauenslehrer. Wenn das auch nichts bringt geht´s noch ´ne Etage höher zum Direktor..

Kanini  28.02.2014, 21:17

(Eine Verweigerung der Unterredung verstoesst gegen die Fuersorgepflicht des Lehrers, ist ein formaler Fehler, und kann zuerst beim Schulleiter informell besprochen, bei mangelndem Erfolg mit einer Dienstaufischtsbeschwerde beim Direktor ueber den betreffenden Lehrer zur Folge haben.)

Brummelpapa 
Beitragsersteller
 28.02.2014, 21:22
@Kanini

Das war auch meine Information. Wo kann ich dieses nachlesen ? Es handelt sich hier keinesfalls um einen Konflikt wg Schulnoten, Arbeitsverweigerung etc.

Kuhlmann26  01.03.2014, 11:55
@Brummelpapa

Wo kann ich dieses nachlesen ?

Im Schulgesetz Deines Bundeslandes.

Naja, das wird er nicht ohne Grund verweigern. Eine weitere Möglichkeit wäre, ein Gespräch über den Schulleiter zu vereinbaren. Das wäre dann ein Gespräch mit Eltern, Lehrer und Schulleitung.

Natürlich. Es gibt sprechtage für so etwas. Da muss er mit euch reden. Sonst nicht.

Aus welchem Grund verweigert er denn das Gespräch?