Kann ein Käufer einen Verkäufer noch negativ bewerten, nachdem ein Fall geschlossen wurde?

4 Antworten

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Das ist recht neu, ist aber so:

Wenn du den Fall wegen nicht erhaltener Zahlung geschlossen hast, kann der Käufer keine negative Bewertung mehr abgeben. Egal was der Käufer markiert hat.

Der Käufer "kann" allerdings gegen diese Entscheidung Einspruch erheben, seinen gescannten Kontoauszug an ebay senden und auf Erfüllung bestehen. (Macht kaum einer, wegen massiver Bequemlichkeitsbarriere in der eBayhilfe)

MissesSingTime 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 12:22

Danke DAS ist doch ne Antwort zur Frage! Kurz, knapp, zufriedenstellend. DANKE

Colopia  12.12.2014, 07:28
@Colopia

Nachtrag: Mittlerweile ist es wieder möglich (weiss der Himmel welcher geistiger Einzeller bei eBay sich das wieder ausgedacht hat), dass der wegen Nichtzahlung Abgemahnte doch noch negativ Bewerten kann.

... und solltest Du trotzdem eine negative Bewertung abfangen (bei Ebay läuft zur Zeit nicht alles rund), dann wende Dich an den Kunden-Service. Die können alles sehen(auch wenn sie manchmal sagen es wäre nicht so).

Dein Fall ist eindeutig und dann helfen sie Dir auch.

Ein Käufer hat 60 Tage Zeit einen Verkäufer negativ zu bewerten.

Nach insgesamt 13 Tagen wird seitens des Verkäufers der Fall legal geschlossen,

Was bringt Dich denn auf die Idee, dass die trchnischen Möglichkeiten / Spielereien ebays irgendwelche Rechtsaussage haben? Legal / illegal ist nicht in ebays Beurteilung.

Du hast mit einem Käufer auf der Verkaufsplattform ebay einen Kaufvertrag gem. BGB geschlossen. Und wenn du keinen Zahlungstermin in Deinem Angebot angegeben hast, kommt der Käufer erst nach 30 Tagen in Verzug.

da der Vertrag keine Gültigkeit mehr hat, aufgrund der nicht eingehaltenen Fristen.

Wann hast Du als Verkäufer welche Zahlungsfristen gesetzt? Hast Du den Kaufvertrag ordnungsgemäß gelöst und Deinen Rücktritt, und wenn ja mit welcher Begründung, erklärt?

MissesSingTime 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 11:28

Es gab einen Zahlungstermin. Dieser wurde bis heute (13 Tage) nicht eingehalten.

Meine Frage resultiert daraus, da ich gesehen habe, dass mein Bewertungsfeld für den Fall leer ist. Schlichtweg nicht mehr existent ist.

Deswegen stellte ich mir die Frage: ist das auf der Gegenseite auch so?

Und selbstverständlich wurde der Kaufvertrag "ordnungsgemäs gelöst" und der Rücktritt vom Vertrag dem Käufer zusätzlich schriftlich mitgeteilt, da er den Artikel nicht bezahlt hat.

Das mit den 30 Tagen habe ich zwar schon gehört, aber das hätte ich gerne mit Quelle schriftlich, bevor ich dazu etwas sage.

haikoko  13.11.2014, 11:33
@MissesSingTime

Aber gerne hier die Quelle:

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Und selbstverständlich wurde der Kaufvertrag "ordnungsgemäs gelöst" und der Rücktritt vom Vertrag dem Käufer zusätzlich schriftlich mitgeteilt, da er den Artikel nicht bezahlt hat.

Das erscheint mir etwas fraglich. Denn vom Verkauf 01.11. bis heute sind 13 Tage etwas knapp. Der 01.11. war ein Samstag. Diese dusselige ebay-Möglichkeit von 4 Tagen hat keinen rechtlichen Bestand (Papier- oder online-Überweisung, Wochenende keine Bankenarbeitstage).

MissesSingTime 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 11:36
@haikoko

Danke! Melde mich gleich nochmal. Hat gerade geklingelt :/ Vielleicht kannst du mir nachher nochmal weiterhelfen. Ich schau mir das genauer an und melde mich wieder. Wäre nett wenn du da nachher noch einen Rat für mich hast. Bis später! LG MST

haikoko  13.11.2014, 11:37
@MissesSingTime

Ich gehe jetzt auch erst einmal einkaufen. Bis später.

Margita1881  13.11.2014, 11:44
@haikoko
Ich gehe jetzt auch erst einmal einkaufen

Wer hat das genehmigt? :-)

MissesSingTime 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 12:21
@haikoko

Oke gelesen.

MissesSingTime 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 12:23

Vor der Gutschrift der Provision, aber nach der Falleröffnung kann ein Verkäufer eine grüne negative Bewertung abgeben.