Kann ein gerichtlicher Vergleich bei Nichterfüllung rückgängig gemacht werden?
Hi,
kann ein gerichtlicher Vergleich bei Nichterfüllung rückgängig gemacht werden und doch zum Ursprung zurückgebracht werden? Person A war viel zu gnädig gegenüber Person B und ist einem sehr entgegenkommenden Vergleich eingegangen, aber selbst dieser wurde nicht von Person B wahrgenommen. Kann es zum Ursprung gebracht werden, damit Person B zur berechtigten vollen Schuld verurteilt wird?
3 Antworten
Wenn der Vergleich nicht eingehalten wird, ist er hinfällig und es geht eben von vorne los.
Ja im Vergleich wurden 1500€ Nachzahlung für den Beklagten vereinbart. Die ursprüngliche Summe war aber 3000€. Der Kläger war zu nett und selbst die 1500€ bekam er nie. Sind es jetzt automatisch wieder 3000€ und ein Urteil und kein Vergleich mehr? Kenne mich da leider nicht so aus, würde da aber gerne helfen. Es geht nämlich nicht um mich bei der Thematik. Danke.
Wenn das Gericht einen Vergleich "vorschlägt, der von bei den Parteien angenommen wurde, ist der natürlich verbindlich. Wird er dann nicht erfüllt, gibt es eine erneute Verhandlung.
Wenn es einen Vergleich gab, war die Sache ja genau nicht eindeutig, sonst wäre der Beklagte ja verurteilt worden.
Nein, das ist nicht richtig. Sorry, aber ich habe das Gefühl, sie wollen nicht helfen. Das ist Ihr gutes Recht, aber ich stecke Energie und Zeit in mein Schreiben und solche Antworten sind dann leider sehr unmotivierend. Lassen wir es einfach. Danke trotzdem.
Kann er ohne Anwalt agieren oder
Ja kann er. Er kann einen Mahnbescheid abschicken über die zu zahlende Summe plus die Nebenkosten. Wenn der Schuldner dem nicht widerspricht, kann er einen Vollstreckungsbescheid beantragen und hat damit einen Titel, den er durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kann. Widerspricht er, geht es ins Verfahren. Aber hier hat der Schuldner schlechte Karten, wenn die Forderungen aus einem gerichtlichen Vergleich stammen.
können diverse Kosten übernommen werden?
Alle Kosten, die damit ihm Zusammenhang stehen, zahlt der Schuldner.
Mehr Infos zum Beispiel hier:
https://mahnbescheid.pro/informationen/wie-funktioniert-das-gerichtliche-mahnverfahren.html
Hey, endlich mal ein guter Kommentar. Vielen Dank. Wird dann im Mahnbescheid über die im Vergleich ausgemachten 1500€ gesprochen oder kann man zurück auf die 3000€, jetzt wo der Vergleich seitens des Schuldners versäumt wurde? Es liegt Protokoll samt Vergleich und vollstreckbare Ausfertigung vor. Ich wünschte, ich wäre erfahren in diesem Thema, sind bestimmt doofe Fragen für einen Experten wie Sie. Sorry dafür. LG
Nein, man kann mM nur die Forderung aus dem Vergleich geltend machen. Dieser wurde ja gerichtlich festgehalten. Wenn der Schuldner dem nicht nachkommt, kann zudem ein Zwangsgeld festgelegt werden. Aber da kommt es darauf an, worum es in dem Vergleich geht und gegen wen.
Ja, ich helfe da nur aus. Ich weiß, dass der Kläger schon mal einen Rechtsstreit mit dem Angeklagten hatte und der Kläger war bisher immer faktisch im Recht, nur rechtlich war alles immer sehr chaotisch und nie wirklich Pro-Kläger bzw. zielführend. Der Kläger hat mittlerweile sogar mehr Ausgaben durch Anwalt- und Gerichtskosten als es zu holen gibt vom Angeklagten. Wieso ist das alles so unfair? Muss das jetzt wieder über den Anwalt laufen oder kann der Kläger alleine agieren? Wie gesagt, Kläger war immer im Recht, Gericht entscheidet für ihn, hohe Anwaltskosten entstehen, Beklagter juckt es nicht, dieser Loop herrscht momentan. Haben Sie bitte Tipps, wie die intelligenteste Vorgehensweise hier wäre? Kläger verzweifelt schon und hat wie gesagt bereits sehr hohe Ausgaben durch Anwalt- und Gerichtskosten gehabt. Kann er ohne Anwalt agieren oder können diverse Kosten übernommen werden?