Kann ein Bausparvertrag für andere Zwecke genutzt werden?
Wenn dieser zur Hälfte angespart ist, kann ich den Bausparvertrag in voller Höhe in Anspruch nehmen, zum Beispiel für ein neues Auto und weiterhin meine monatlichen Beiträge einzahlen, bis die endgültige Bausparsumme voll ist?
4 Antworten
Ich kenne es so: Wenn der Vertrag zur Hälfte angespart ist und zugeteilt ist, dann könntest du eine Wohnung oder Haus damit finanzieren. Aber wenn nichts anderes im Vertrag steht, kannst du den Vertrag auch ruhen lassen und nichts einzahlen (formlose Mitteilung an die Bausparkasse "Abbuchungen bitte einstellen") und später wieder verwenden....Man könnte den Vertrag auch ganz beenden und sich das eingezahlte Geld auszahlen lassen. Hier wird es aber schwierig, falls diu Arbeitgebersparzulagen oder Bausparprämien genutzt hast (Rückzahlung). Frage deinen Vertreter, der dir diesen Vertrag verkauft hat, die Provision hast du ihm dafür ja auch bezahlt (Abschlußgebühr)
Nachtrag: Verwendung für andere Dinge (z.B. Auto-Kredit) geht wohl nicht, da der Immobilienbetreff (Haus,Wohnung u.a.) belegt werden muß
Hallo, wenn der Vertrag zugeteilt ist, darf das Bauspardarlehen nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden. Wenn Ihr Bausparkassenvertreter eine Verwendung auch z.B. für ein Auto bestätigt, sind Sie aussen vor und der Vertreter übernimmt die Haftung. Ein Zuteilungsdarlehen kann auch in der Regel bis 30.000€ Risiko ohne Besicherung ausgezahlt werden (sofern die Bonität und Schufa passen). Das Guthaben können Sie sich auszahlen lassen, sofern keine Wohnungsbauprämie beantragt wurde oder die Bindungsfrist vorüber ist.
Ein Darlehn bekommst du für ein Auto nicht. Du kannst dir das Geld auszahlen lassen, dann ist aber auch der Vertrag erledigt.
Dafür ist ein Bausparvertrag eigentlich nicht da.... das sollte deshalb wohl nicht klappen.
Obwohl..... Die Berater von der * haben mir mal gesagt:
"Nutzen sie doch das Bauspardarlehen, gönnen sie sich was... ein Auto oder so....."
So im Nachhinein war das schon sehr seltsam. Also frage Deinen Berater.