Kann ein Anwalt während ein Verfahren am laufen ist plötzlich beschließen dass er seinen Mandanten nicht mehr vertreten will?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, auch ein Anwalt kann aus persoenlichen oder fachlichen Gruenden sein Mandat niederlegen.

Meistens tut er dass, wenn der Mandat eine Pflichtsverletzung (Luegen, betruegen, falsche Sachverhaltsinformationen) begangen hat.

Ja, allerding darf er das Mandat nicht zur Unzeit niederlegen; etwa kurz vor oder gar im Verhandlungstermin, weil:

Verstößt der Anwalt gegen das Verbot zur Unzeit zu kündigen, ist zwar die Kündigung regelmäßig wirksam, der Anwalt macht sich aber schadensersatzpflichtig und handelt rechtswidrig.

https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/drohung-mit-mandatsniederlegung-als-kuendigung-zur-unzeit_222_176776.html

Christiane53 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 11:41

Danke auch für den link!

Das Recht haben beide Seiten.Ein Anwalt kann sein Mandat niederlegen und auch der Mandant kann seinem Anwalt die Vollmacht entziehen.

Klar kann das der Anwalt. Macht ja auch Sinn, wenn er z.B. ethische Bedenken mit seinem Mandanten hat.

Er muss die Unterlagen eben an den nächsten weitergeben.

Anmerkung: Die Antworten können nur so präzise wie die Frage sein.

ja klar geht das.

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