Kann die Polizei nachträglich Daten weitergeben
Hallo ,
Im Jahr 2008 hatte ich ein Verfahren wegen BTM anhägend.
Durch meine Kooperation wurde das Verfahren eingestellt.
2013 konnte ich meinen Führerschein ohne Probleme machen.
Leider verlor ich diesen wegen Alkohols wieder. Bin froh das nichts passiert ist.
Auf der Wache wurde ich wegen dem Fall aus 2008 befragt.
Können diese Daten von 2008 noch nachträglich von der Polizei an die Fsst weitergegeben worden sein und oder kann die Fsst noch darauf zurück greifen ?
Würde sonst schon mal zur Vorbereitung zur MPU gehen.
Besten Gruss an alle
5 Antworten
Welche Kooperation? Bist Du verurteilt worden? Hast Du einen Strafbefehl akzeptiert und eine Geldstrafe gezahlt? Hast Du jemannd denunziert?
Es gibt Verjährungsfristen gm BtMG von 5 bis 20 Jahren.
Du hast das Recht bei der Polizei eine schriftliche Auskunft über die Einträge zu verlangen.
Eine MPU freiwillig machen? Du willst unbedingt die AUFFÄLLIG machen? Üblicherweise bekommt man eine Aufforderung eine MPU zu machen, zwangsweise wenn man den Führschein ...
Dein voreilender Gehorsam schadet Dir und anderen.
Hi.
Der Fall war so. Bei mir wurde eine geringe Menge Koks gefunden. Unter einem Gramm. Die Polizei meinte, wenn ich helfe den Dealer zu identifizieren, das ich dann straffrei bleibe. Gesagt getan. Dealer aus Fotos identifiziert . Nach dem ganzen kam die Einstellung des Verfahrens von seiten der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde noch 2008 eingestellt. Habe seit dem nichts mehr von gehört bis auf die Alkoholfahrt wo ich danach dann gefragt wurde. Wurde auch in die Augen geleuchtet. Polizist meinte dann es wäre ok.
Hallo clancy
du hast anscheinend eine sehr humane Fsst, muss ich schon sagen.
anscheinend hat der Polizist damals 2008 keine Meldung an die Fsst gemacht, was normalerweise seine Pflicht gewesen wäre.
Mein Sachbearbeiter in der Fsst meinte das der Wiedererteilung nichts im Wege steht wenn mein Führungszeugnis rein ist und ich mir nichts anderes relevantes zuschulden hab kommen lassen.
dann hat der Polizist wirklich nichts gemeldet, sonst hättest du eine MPU wegen Suchtverlagerung machen müssen.
Bei den Kursen die ich mache versuche ich möglichst viel mitzubekommen.
viel Glück!
Tja das.hab ich mich auch schon gefragt. War erstaunt als ich den Führerschein ohne Probleme machen könnte. Der Sachbearbeiter meinte natürlich daß ich nichts irgendwo vermerkt haben darf was an meiner Fahrtauglichkeit zweifeln lässt. Stichwort 2008. Vielleicht haben sie es damals nicht gemeldet weil ich so intensiv mitgearbeitet hatte. Polizei Zuhause zum Gespräch. Zusätzlich drei Gespräche auf der Wache.
HI,
sobald du eine Straftat begangen hast, bist du Polizeilich bekannt, das wird immer so sein, du wirst immer nach deiner Vergangenheit befragt werden, wenn du was anstellst, das ist eben so, einmal im Polizei PC immer im Polizei PC ...
Mfg
Ja , natürlich ist das da auch vermerkt!!!
Auch die Fuehrerscheinstelle haelt sich an Gesetze. Das Verfahren wurde damals eingestellt, also war von der Fsst her nichts zu erwarten. Ganz einfach.
Und nun ... da kommt es erst einmal darauf an, wieviel Alkohol du intus hattest. Natuerlich wird bei der Beurteilung dann ggfs auch die Sache von damals nochmal beleuchtet.
Hatte 1,56 Promille. Mein Sachbearbeiter in der Fsst meinte das der Wiedererteilung nichts im Wege steht wenn mein Führungszeugnis rein ist und ich mir nichts anderes relevantes zuschulden hab kommen lassen. Da ich ja noch unter 1,6 war. Gerade telefoniert.
Ich bin froh das nichts passiert war.
Bei den Kursen die ich mache versuche ich möglichst viel mitzubekommen.
Ich bin selbst von mir entsetzt, zumal ich teilweise übertrieben genau auf die Verkehrsregeln geachtet habe und dieses noch tue. Rote Ampel stehen bleiben obwohl kein Auto kommt und niemand in der Nähe ist etc...
Ich würde gerne die Zeit zurück drehen aber es geht nicht. Ich denke viel über das passierte nach . Ich würde dieses gerne im Gespräch mit der Fsst erzählen aber dafür haben diese sicherlich kein ohr und keine Zeit.
Es ist zwar schon lange her.
Die Polizei gibt nur dánn die Daten weiter, wenn der "Täter" einen Führerschein besitzt.
Bley 1914
Dann frage ich mich warum ich den Schein OHNE Beanstandungen der Fsst machen konnte. Wenn es drin gestanden hätte dann hätten bei der Fsst doch alle Alarmglocken losgehen müssen.