Kann die Polizei ein Kind gegen seinen Willen nach Hause bringen?
Folgendes: Mein Vater ist ein echt *rsch um das mal ganz deutlich zu sagen. Er manipuliert, er lügt und betrügt. Ich habe schon seit zwei Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm. Meine Schwester ist zeitweise oft bei ihm, dann sagt sie wieder, sie will ihn nie wieder sehen. Trotzdem kriegt er sie immer wieder rum, damit sie nachts auf unsere kleine Halbschwester aufpasst während mein Vater und seine 22 jährige Frau (ja sie ist 5 Jahre älter als ich, einfach nur pervers) feiern gehen. Es kam schon vor, dass er hinter dem Rücken meiner Mutter einen Anwalt kontaktiert hatte, um meine Schwester zu sich zu holen. Er meinte zu ihr, sie soll sagen meine Mutter würde sie schlagen usw. Was natürlich in keinster Weise stimmt! So nun darf er meine Schwester jedes Wochenende zu sich nehmen, doch er hält sich nicht daran und bringt sie sonntags nicht nach Hause, so wie heute. Das bedeutet, sie wird morgen Schule schwänzen, soviel steht fest.
Nun die Frage: Kann die Polizei meine Schwester nach Hause holen, auch wenn sie sagt sie will nicht nach Hause, oder sogar sagt sie würde dort schlecht behandelt werden? Achso meine Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Schwester, falls das was zur Sache tut.
12 Antworten
Natürlich darf die Polizei dass und sie muß es auch. Schon alleine deshalb, um sich die Lage vor Ort anzuschauen!
Hm, also, wenn das mit den Fehlzeiten in der Schule öfter vorkommt - dann würde ich mir wohl einen Weg einfallen lassen, um die Schule da mit hineinzuziehen. Mal beim Rektor vorsprechen und mit dem darüber diskutieren, dass der Herr Vater die Schulpflicht des Kindes nicht ernst nimmt...
Ich möchte mich norbert anschließen.
Wenn sie Schule schwänzt dann lässt sich das ja feststellen. Ein Gespräch mit einer Lehrkraft führt da weiter. In dem Fall kann mit der Schule vereinbart werden dass diese zumindest die Fehlzeit bestätigt und mit dieser Bestätigung geht dann Deine Mutter zum Jugendamt um sich beraten zu lassen oder ruft vorher bei
Nummer gegen Kummer - 0800-1110550 montags - freitags 9:00 - 11:00 Uhr dienstags und donnerstags 17:00 - 19:00 Uhr
an um sich in Ruhe beraten zu lassen. Schau Dir die Seite im Netz an. Die sind kompetent, erfahren, anonym. Das ist die sinnvollste Möglichkeit sich wertfrei beraten zu lassen.
Nein, die Polizei mischt sich nicht in Angelegenheiten des Zivilrechts ein. Und gegen den Willen des Mädchens wird da erst recht nicht gehandelt.
Es ist auch keine Straftat, sofern sich Deine Schwester freiwillig dort aufhält.
Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht kann die Mutter den Wohnort bestimmen, aber nicht die Umgangslänge.
Wenn er sie tatsächlich die Schule schwänzen lässt, dann würde ich die Lehrer mit ins Boot holen.
Und selbstverständlich darf der Vater einen Anwalt kontaktieren, da muß er nicht die Mutter fragen.
Deine Mutter sollte sich beim Jugendamt beraten lassen. Wie alt ist Deine Schwester?
Ja kann sie. Soll sie sogar^^