Kann die Arge meinem Sohn das Sparbuch anrechnen
Hier meine Frage: Ich will für meinen Sohn (5wochen alt) gerne ein Sparbuch anlegen damit er später was hat für Führerschein Auto etc... Meine Freundin bezieht ALG 2 und wir leben zusammen in einem Haushalt. Darf die Arge den satz meiner Freundin schmälern nur weil ich ihm ein Sparbuch mache...? Gibt es Alternativen...?
4 Antworten
Das kannst du machen,aber es muss auf den Namen deines Sohnes laufen !
Es können dann 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen angespart werden,kommt er darüber,wird es auf seinen Bedarf angerechnet.
Wieso sollte es dann auf deine Freundin angerechnet werden ?
Wenn hier überhaupt etwas angerechnet würde,dann auch auf dich,denn wenn du mit ihnen zusammen lebst,gehörst du auch zur BG - und bist auch ALG - 2 Bezieher.
Es besteht ein Freibetrag von 3100 Euro, der eigentlich nicht angegriffen werden soll vom Amt. So viel kannst du sparen. Eine Alternative waere, das Geld einem Verwandten (Oma, Opa kein Hartz IV) zu geben und die legen es erst mal an und geben es spaeter dem Kind.
Wenn ihr in einem Haushalt lebt und ein gemeinsames Kind habt, dann bezieht ja nicht deine Freundin Alg2, sondern ihr alle 3 als Bedarfsgemeinschaft, ist doch nicht nur dein Kind und deine Freundin! Verstehe daher die Formulierung in der Frage nicht ganz.
Ich weiß ja nicht, wieviel Du einzahlen willst. Aber soviel wirds ja wohl nicht sein:
"Grundfreibetrag für Minderjährige
Minderjährigen Hilfebedürftigen steht gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II ein bei der Vermögensanrechnung nicht zu berücksichtigender Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro zu. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn das fragliche Vermögen eindeutig dem jeweiligen Kind zugeordnet werden kann, beispielsweise wenn ein Sparkonto auf den Namen des Kindes eröffnet und geführt wurde. Eine Mitnutzung von nicht beanspruchten Anteilen des Kindergrundfreibetrags durch volljährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ist nicht möglich."
http://www.sozialleistungen.info/foren/vermoegensanrechnung/t-freibetrag-sparbuecher-4863.html
Also Nein.
Warum bitte wird diese Frage nicht dem Jobcenter direkt gestellt ? Der Sohn gehört zur Bedarfsgemeinschaft und diese darf eine bestimmte Menge Spargeld haben.