Kann der Vermieter den Mieter an einen Strom-/Gasanbieter binden?
Ich werde Anfang des Jahres umziehen und habe von meinem neuen Vermieter den Mietvertrag bekommen. In diesem werde ich verpflichtet, den Strom und das Gas bei einem bestimmten Anbieter zu beziehen. Es ist der Hauptversorger in der Region. Muss ich diese Bindung akzeptieren oder kann ich mir einen eigenen Versorger (z.B. yello, eprimo etc.) aussuchen?
7 Antworten
Du kannst Dir den Anbieter selbst aussuchen.
Der Vermieter hat da kein Mitspracherecht.
Schreibt er auch vor, wo Du Deine Lebensmittel zu kaufen hast?
Wenn du von einem anderen Anbieter die Energielieferungen erhältst, werden ja keine neuen Leitungen gelegt. Da hat dein Vermieter überhaupt nichts mit zu tun. Da geht es nur darum, von wem du deine Rechnung bekommst.
Wenn Du mit beiden Anbietern (Gas und Strom) einen eigenen Vertrag abschließt kann Dir niemand den Anbieter vorschreiben bzw. kannst Du jederzeit den Anbieter wechseln.
die bindung an einen bestimmten energieliferanten ist nur dann zulässig, wenn der ernergieversorger modernisierungsmaßnahmen subvensioniert hat. das geschieht in der regel aber nur bei zentralheizungsanlagen oder ggf. bei regenerativer energieversorgung z.b. photovoltaikanlagen.... ist aber eher die ausnahme und erfolgt meistens auch nur bei öffentlichen bauten...
an sonsten würde ich wenn der vermieter wirklich auf der vertragsklausel besteht die wohnung entweder abschießen oder vor dem unterschreiben das klären... danach kann nicht nur teurer sondern auch schiweriger werden...
lg, anna
NEIN auf keinen Fall!!!!!!!!Lass dich darauf nicht ein!!