Abmeldung von Strom und Gas was ist rechtens?

6 Antworten

Erstmal: eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürfige Willenserklärung. Durch die Beendigung des Vertrages und Zusendug der Schlussrechnung hast Du einen Nachweis darüber.

Der danach entstandene Neuvertrag ist ohne Strom- und Gasentnahme durch Euch nicht rechtskräftig. Da weder eine Anmeldung durch Euch vorliegt noch eine Grundversorgung entstanden ist.

Aber Achtung: Wurde der Vertrag vor Übergabe der Wohnung gekündigt und nach der Kündigung bis zur Wohnungsübergabe wurde Energie entnommen, ist ein Grundversorgungsvertrag entstanden, den ihr wiederum nicht gekündigt habt.

Bitte prüft, ob auf der Kündigung der Hinweis Auszug stand.
Wenn icht, dann wird der bestehende Vertrag beendet und bei fehlnder Neuanmeldung kommt man wieder in die Ersatzversorgung.

Am Besten nimmt man eine Kopie der Kündigung, eine Kopie des Übergabeprotokolls mit Datum, Zählernummer und Zählerstand und schickt das ganze an den Stromlieferanten und fordert eine Korrektur - setzt eine Frist! Reagiert der Lieferant nicht, wendest Du Dich nach Ablauf der Frist in die Schlichtungsstelle Energie.

Kleiner Hinweis: Solange ein schriftlicher Widerspruch vorliegt, darf der Lieferant keine weiteren Schrite einleiten.


P.S. Bei fragen kannst auch PN schicken.

Strom, Wasser und Gas werden normalerweise direkt zwischen Mieter und dem Versorgungsunternehmen vertraglich vereinbart. Der Vermieter kommt hier eigentlich nicht ins Spiel. Daher ist die Begründung etwas seltsam.

Hast du nicht den jeweiligen Zählerstand bei der Kündigung von Strom und Gas dort angegeben?

nachzahlung kann grundsätzlich sein, die begründung kann ich allerdings nicht nachvollziehen

Also, ich kenne es so, dass, wenn man sich abmeldet, der Strom automatisch auf den Eigentümer umgemeldet wird. So ist das bei uns immer, wenn ein Mieter auszieht und sich abmeldet. Wir müssen da nichts einsenden.  Sobald dann neu vermietet ist und der Mieter sich anmeldet, bekommen wir eine Rechnung. Wir wohnen in Bayern.  

Hat die Freundin auch bei der Stadt oder Gemeinde ihren Wohnsitzwechsel gemeldet? Dann dürfte es eigentlich nicht zu so einer Rechnung kommen.

Denn woher weiss der Stromanbieter die neue Adresse? 

Der Vermieter sollte den Auszug bestätigen. Das hätte er schon im April tun müssen.

Hoffentlich sind alle Zählerstände beim Auszug aufgeschrieben worden.

Gibt es ein Übergabeprotokoll?

Hilfe gibt es beim Mieterverein.