Kann der Sohn des Vermieters einfach den Hof alleine nutzen, obwohl wir ihn renoviert haben?

6 Antworten

Hallo Schalle,

die mündliche Zusage der alleinigen Nutzung ist sicherlich Vertragsbestandteil. Aber er wird dies wahrscheinlich jetzt bestreiten, und dann habt ihr schlechte Karten.

Der Hof ist kein Vertragsbestandteil eures Mietvertrages. Die bisherige Nutzung basierte auf der Duldung des Vermieters. Der Sohn des Vermieters hat keine Weisungsrechte. Ein gemeinsame Nutzung wäre ja auch möglich. Die Duldung der Hofbenutzung besteht immer noch.

Ich würde hier die Konfrontation nicht suchen, der Sohn hat wohl beim Vater die Priorität.

Ruhestörung (Störung des Hausfriedens) müsst ihr nicht hinnehmen. Mahnt den Vermieter ab. Der Sohn sollte zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, was die Geräuschkulisse betrift.

Wie wurde euch die Arbeit zur Hofgestaltung vergütet?

Wenn ihr zu dieser Hofgestaltung keinen Vertrag gemacht habt, könnt ihr nichts tun. Es sei denn in EUREM Mietvertrag ist die Hofnutzung mit benannt.

  • Was steht denn im Mietvertrag bzgl. Gartennutzung?
  • wenn ihr den Garten nicht mehr nutzen könnt, obwohl das im MV steht, ist das ein Grund für eine Mietminderung.
  • Wenn der Lebenswandel des neuen Mieters geschäftsschädigend wirkt, ist das ebenfalls ein Grund die Miete zu kürzen oder gar eine fristlose Kündigung auszusprechen, solltet ihr euch nicht einigen können.

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  • Ist der Sohn ein gesetzlich Vertretungsberechtigter?
  • übertreibt ihr bzgl. Bier und Co. Also ist er ein Assi ala Manta Manta oder einfach n gechillter Bald-Vermieter?
  • Lässt sich mit dem Sohn die Sachlage diskutieren?
  • Als reiner Mieter, gar als Eigentümer des Hauses ist ihm eine alleinige Gartennutzung natürlich nicht erlaubt, wenn was anderes im Mietvertrag steht.
  • Folglich müsst ihr euch einigen, oder die Miete muss gekürzt werden.

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  • so wie sich das liest, wird der neue Mieter die bisherigen Mieter bald verprellt haben.
  • bzgl. der Leistung, die ihr im Rahmen der Gartenneugestaltung erbracht habt, müsstet ihr eigentlich entschädigt werden, da der mündlich zugesagte Vertragsbestandteile nicht eingehalten werden
  • Ein Vertrag muss ja nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Ist natürlich im Rahmen von Streitigkeiten geeigneter Vereinbartes nachzuvollziehen.

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Je nachdem, würde ich euch eigentlich empfehlen auszuziehen. Kauft euch ne größere Immobilie. Z.B. ein Bauernhof und richtet in einem Teil eure Geschäftsräume ein und im anderen den privaten Lebensraum.

Langziehschalle 
Beitragsersteller
 20.05.2020, 20:33

Im Mietvertrag ist der Hof als solcher garnicht aufgeführt, er war jahrelang zugewachsen und früher standen dort noch die Mülltonnen, welche jetzt vor dem Haus stehen. Erst durch uns und unsere Arbeit ist er jetzt als Garten/Hof nutzbar.

Als „Asi“ würde ich ihn nicht bezeichnen, er studiert glaube ich und hat gerade einfach viel Freizeit.

Diskutieren ist mit ihm eher schwierig, er beruht halt darauf, dass das Haus seinem Vater und bald ihm gehören wird.

Selbst wenn der Sohn die Mieter des Hausen verprellt, würden sehr schnell neue gefunden werden, es handelt sich bei den Wohnungen um sehr begehrte Altbauwohnung in dem beliebtesten Viertel der Stadt.er könnte vermutlich sogar die Mieten nach Auszug deutlich erhöhen und trotzdem würden sich Mieter finden.

KidCaprisonne  20.05.2020, 20:39
@Langziehschalle

Ok. Die Argumentation des Sohnes zieht hier nicht. Ggf. ist er auch etwas abgehoben. Er ist noch normaler Mieter des Hauses, denn im Grundbuch ist ja wohl sein Vater eingetragen. Auch ist er kein Vertretungsberechtigter seines Vaters, oder? Und wäre er einer, gibt es Gesetze, an die er sich zu halten hat.

Ihr habt es ggf. im gutgläubigen Moment verpasst euch die Gartennutzung im MV per Nachtrag zusichern zu lassen. Diese Nutzung exklusiv zu nutzen, wäre aber nur möglich, würde euer Wohnung einen alleinigen Zugang zum Garten haben. Was ja offensichtlich nicht der Fall ist.

Ich würde den eigentlichen Eigentümer nochmal ansprechen und dann auch wirklich sagen, dass sich sein Sohn nicht wie ein Mieter verhält und schon gar nicht wie ein Vermieter.

Dem scheint ja das Eigentum seines Vaters die Birne vernebelt zu haben. *So aus der Ferne betrachet.

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Und bzgl. Leistungsentschädigung ist der Vater euer Ansprechpartner, da ihr mit ihm diese Vereinbarung hattet. Der Sohn hat damit nichts zu tun. Ist er aktuell sowieso nur normaler Mieter. Mit allen Rechten und Pflichten, die er da so hat. Auch als Vermieter hat er alle Rechte und Pflichten. Und die alleinige Gartennutzung in einem Haus mit einem offenen Zugang zum Garten für sich zu beanspruchen, ist unseriös und nicht rechtskonform.

Das Wohnhaus als solches repräsentiert ja eine soziale Gemeinschaft. Folglich hat er als Mieter und Vermieter Rücksicht auf seine Mitmenschen zu nehmen wie sie auch auf ihn.

Wenn im Mietvertrag drinnen steht, dass ihr den Hof auch benutzen dürft. Dann könnt ihr den Hof nutzen. Wenn nicht, dürft ihr den Hof nicht nutzen