Kann das Jugendamt den Familien auch Volljährige ''Kinder'' entziehen?
Liebe Community,
Ich habe mal eine Frage die mich schon länger aus reiner Neugier beschäftigt.
Wenn ein volljähriges und ein Minderjähriges Kind Zuhause leben, wo sich die Eltern nicht wirklich drum kümmern, sich keiner um den Haushalt kümmert, die Kinder verbal fertig gemacht werden,. und dann das Jugendamt informiert wird, können dann beide Kinder den Eltern entzogen werden ? Auch die Volljährige Person?
Ich hatte sowas in der Art irgendwie mal im TV gesehen, und jetzt interessiert mich das einfach :)
Lieben Dank, FunnyGirl
9 Antworten
Es ist unter gewissen Umständen denkbar dass das Jugendamt dem Familiengericht empfiehlt die Geschwister nicht zu trennen aber aus dem Elternhaus mit staatlicher Unterstützung und Begleitung heraus zu holen. Hier sind dann verschiedenste Möglichkeiten vorhanden die vorgeschlagen werden können vom JA und denen sich das FaGer anschließen kann. Allerdings ist die rechtliche Ausgangssituation jeweils einzeln zu betrachten und zu bewerten vom entscheidenden FaGer. Was dann in der Regel auch ausgeführt wird.
Ich stelle mir also vor beide Kinder gehen noch zur Schule. Das JA empfiehlt eine eigene Wohnung mit begleitender Betreuung bis die Kinder gelernt haben sich selbst versorgen zu können. Die Finanzen müssen dann entsprechend geregelt werden. Vielleicht werden Kurse oder sogenannte Kuren zusätzlich empfohlen. Wäre denkbar und vorstellbar. Die Eltern haben dann zu zahlen so weit sie dazu fähig sind.
ABER eine solche Maßnahme ist das LETZTE Mittel welches zum Wohl eines Kindes / der Kinder angewendet werden darf. Im Vorfeld hat das JA manche andere Maßnahme anzubieten und gewähren. Steht auch eindeutig so im Gesetzestext.
könnte sein, wenn das kind geistig und körperlich behindert ist und immer noch unter der vormundschaft von jemandem steht bzw. einen gerichtlich bestellen sachwalter hat und somit nicht fürs eigene recht kämpfen bzw. einstehen kann. volljährige können aber versuchen in einer betreuten wohneinrichtung unterzukommen oder generell auszuziehen und die eltern müssen dann bis zu einem gewissen alter/grad unterhalt an das kind zahlen, das kann das volljährige kind einklagen.
Was soll denn entzogen werden? Die Eltern haben sind nicht mehr Inhaber der elterlichen Sorge für das erwachsene Kind. Das Jugendamt entzieht ohnehin nicht die elterliche Sorge, sondern das Familiengericht.
Das volljährige "Kind" kann im Normalfall selbst entscheiden. Da hat das Jugendamt keine Befugnis.
Ein Sorgerecht, das niemand hat, kann in logischer Konsequenz auch niemandem entzogen werden.
So wie nicht gestohlen werden kann, was nicht ist.