Kann bei einer mündlichen Zusage über Vermietung noch wegen einer negativen Schufa (keine Mietschuld) vom Mietverhältnis zurückgetreten werden?
5 Antworten
So lange kein nachweisbarer Mietvertrag zustande gekommen ist kann der Vermieter noch nein sagen.
Der Mieter übrigens auch.
Ich lese in einem deiner Kommentare das schon mit der Renovierung begonnen wurde.
Folglich hat der Vermieter die Wohnung schon zur Verfügung gestellt?
Hat der Mieter auch schon nachweislich Zahlungen, zumindest eine Miete oder einen Teil der Kaution, geleistet?
Zur Überschrift, der Vermieter könnte den Vertrag anfechten wenn der Mieter bewußt falsche Angaben, z. B. seiner finanziellen Situation, gemacht hat.
Vorausgesetzt der Vermieter hat, z. B. in einer Selbstauskunft, danach gefragt.
Der Vermieter hat die Wohnung zum 1.mai zur Verfügung gestellt und zum 1.Juni den Einzug zugesagt. Auch der Mietpreis und alles würde besprochen. Jetzt will er die Schufaselbstauskunft. Die alte Wohnung wurde nach Absprache schon gekündigt zum 1 Juni. Der Vermieter weiß von der alten Insolvenz die aber schon fertig ist. Nur in der Schufa noch drinnensteht
Grundsätzlich sind auch mündliche Verträge gültige Verträge, ausgenommen es wäre eine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben, wie z.B. bei Grundstücksgeschäften.
Das Problem ist natürlich immer, dass es am Nachweis fehlt, wenn unterschiedliche Interpretationen vorliegen oder von einer Seite der Abschluss eines Vertrages abgestritten wird. Dass der Vertrag überhaupt abgestritten wird, sollte hier nicht mehr möglich sein, weil er bereits zum großen Teil ausgeführt wurde, siehe die andere Antworten.
Wenn der Vermieter von der alten Insolvenz bei Vertragsabschluss wusste (evtl. schwierig nachzuweisen), kann er auch das nicht mehr als Grund für einen Rücktritt vom Vertrag nehmen, schon gar nicht, wenn das Verfahren korrekt abgeschlossen wurde und keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.
Noch zwei Anmerkungen/Fragen:
1. Was hält Dich ab, den Vermieter selbst zu fragen, was er mit der Anfrage nach einer Schufaauskunft (was ist eigentlich eine Schufaselbstauskunft?) bezweckt? Wenn er wirklich von der erledigten Insolvenz wusste, will er sich vielleicht nur absichern, dass keine weiteren Einträge vorliegen.
2. Es ist nun natürlich so gelaufen, aber warum hast Du eigentlich nicht im eigenen Interesse einen Mietvertrag verlangt? Ohne Mietvertrag würde ich niemals in eine neue Wohnung einziehen und erst recht nicht meine alte Wohnung kündigen.
Hi,
Mietverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden, es reicht ein mündlicher Vertrag.
Das Problem ist die Beweisbarkeit des genauen Inhalts des Vertrages. Wenn Du aber schon einen Schlüssel hast und renovierst, ist der Vertragsschluss wohl klar, Dein Vermieter könnte noch behaupten, die Selbstauskunft sei als Vertragsbestandteil vereinbart worden.
Da helfen nur Zeugen...
Gruß und viel Glück,
Thomas
Wenn der Vertrag noch nicht schriftlich ist es kein Problem zurückzutreten.
Von beiden Seiten. Da der Vertrag nur mündlich ist, kann man ja kein Vertrag nachweisen. Unterschrieben hat ja keiner was.
Da der Vertrag nur mündlich ist, kann man ja kein Vertrag nachweisen.
Unter Umständen ja.
Vermieter hat die Wohnung zur Verfügung gestellt - Mieter hat mindestens eine Miete oder die Kaution gezahlt - fertig ist der nachweisbare mündliche Mietvertrag
Wenn die SCHUFA-Auskunft eine Voraussetzung für die Wohnung ist, kann nach einer mündlichen Zusage bei Unwissenheit darüber auch zurückgetreten werden. Richtig sicher ist man erst , wenn man den Mietvertrag unterschrieben hat.
Soviel ich weiß ist im Mietrecht eine mündliche Vereinbarung gleichzusetzen wie schriftlich. Zumal schon mit der Renovierung begonnen wurde
Schwieriger Fall, bei dem man mehrere Variablen einbeziehen muss. Würde mir bei einem Rechtsanwalt Hilfe holen.
Von Seiten des Vermieters ?