Schufa-Eintrag bei Mietbürgschaft
Bekomme ich einen Schufa-Eintrag, wenn ich für meinen Sohn bürge?
Es geht nicht darum, dass ob der Eintrag selbst negativ ist, sondern ob der Score / die Bonität negativ beeinflusst wird.
5 Antworten
Der SCHUFA wird das nur dann mitgeteilt, wenn sie im entsprechenden Vertrag eine SCHUFA-Klausel unterschrieben haben. Da brauchen sie sich keine Sorgen machen. Sie sollten sich aber sehr genau Gedanken darüber machen, ob sie eine Bürgschaft unterschreiben. Egal wofür, egal für wen. Bürgen heißt würgen! Sie können diese Bürgschaft nämlich nicht auf bestimmte Dinge wie etwa die Miethöhe beschränken. Eine Beschränkung ist weder zeitlich noch inhaltlich möglich. Sie Bürgen dann gegenüber dem Vermieter für alle Schulden ihres Sohnes, die dieser jemals irgendwann in irgendwelcher Höhe aufhäuft. Bürgen sie nicht!
Es gibt andere Möglichkeiten. Beispielsweise eine Bürgschaftsbank, eine Kautionsbank und Ähnliches. Dort fallen nur geringe Kosten an.
Beispielsweise eine Bürgschaftsbank
Die informiert die schufa aber grundsätzlich :-O
Nur mit entsprechender schufa-Klausel wird diese Verpflichtung dort auch angegeben :-)
G imager761
das glaube ich nicht. Aber wie der Score berechnet wird ist ein Geheimnis der Schufa.
ich glaube nicht, dass es dafür einen Eintrag gibt...
Schau dir doch einfach mal die Bürgschaft an (also den Vertrag). Wenn nix davon drin steht, dass es an die Schufa gemeldet wird, dann darf es auch nicht gemeldet werden. Nur so kannst du dir sicher sein ;-)
Das geht nicht in die Schufa, oder besser nur in extrem seltenen Fällen, denn kaum ein Wohnungsunternehmen ist Schufamitglied.-