kakerlaken beseitigung erfahrung? mietrecht
hallo ich bin s nochmal,
ich habe ja nach dem unterschreiben des Mietvertrags am darauffolgendem tag die Kakerlaken entdeckt. Der Hausmeister einen Kammerjäger engagiert der vor einer woche da war und etwas dickflüssiges in manche ritzen gespritzt hat und dazu hat er noch Kakerlakenfallen aufgestellt. Nun meine Frage, gestern war ich in der Wohnung um nach dem rechten zu schauen (weil ich noch nicht dort einziehen möchte wenn diese Kakerlaken dort noch existieren) und dann liefen da gestern wieder 5 kleine Kakerlaken rum.
Hat jemand Erfahrung mit Kakerlaken?
Die Hausverwaltung sagte mir das die Wohnung nutzbar ist aber das widerspricht sich doch, denn wenn die Wohnung für mich nutzbar wäre - dann möchte ich auch gern ein Teppich reinlegen, meine Möbel aufstellen und z.B. streichen - und wenn die Viecher dort noch leben und dann sich am besten noch in meine Möbel einquartieren - dann sieht ja niemand mehr ob da doch noch welche Hausen.
Ist es nicht so dass der/die Vermieter/Hausverwaltung mir erst miete abrechnen kann wenn die "schäden" auch behoben sind? denn für mich ist eine Wohnung nicht nutzbar wenn ich mich einschränken muss und jede Nacht dort liege und angst habe das mich gleich eine der Viecher bekrabbelt.
.....
8 Antworten
Hi,
Mietrecht: Ungeziefer
Ungeziefer (Beispiele: Ameisen, Kakerlaken, Spinnen usw.) stellen dann einen Mangel der Wohnung dar, wenn die Belästigungen durch die ungebetenen Gäste über eine bloße "Unannahmlichkeiten" hinausgehen.
Vermieterpflichten:
Der Vermieter hat dem Mieter die Wohnung in einem zur Wohnzwecken geeigneten Zustand zu überlassen und während der Vertragsdauer in diesem Zustand zu erhalten. ( § 535 S. 2 BGB) Dazu gehört es auch, die Wohnung frei von Ungeziefer zu übergeben und so auch zu erhalten. Es ist deshalb im Mietrecht grundsätzlich Aufgabe des Vermieters, während der Mietzeit etwa auftretendes Ungeziefer zu bekämpfen bzw. auf seine Kosten bekämpfen zu lassen.
Folgen des Ungezieferbefalls:
Ungeziefer stellt in aller Regel mietrechtlich einen Wohnraummangel dar, der den Vermieter auch zu Schadens-ersatzleistungen an den Mieter verpflichten kann. ( siehe auch >>> Schadensersatz) Kostenersatz für Unge-zieferbekämpfungsmaßnahmen kann der Mieter nur dann fordern, wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung (Schädlingsbekämpfung) im >>> Verzug ist (AG Bremen Az. 25 C 118/01).
Führen Ungezieferbefall und fehlerhafte Schädlingsbekämpfung des Vermieters dazu, daß der Aufenthalt in der Wohnung unerträglich wird, kann die Miete bis auf "Null" gemindert werden (AG Aachen, Urteil vom 3. Dezember 1998 , Az: 80 C 569/97). Regelmäßig ist eine Mietminderung nur möglich, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.
wenn Du mehr wissen willst siehe Link
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/ungeziefer.htm
Vielen Dank für das Sternchen.
LG Sophia
Ganz so einfach ist es nicht. Selbstverständlich bekommt der Vermieter sein Geld.
Du kannst eine Mietminderung geltend machen.
Schafft der Vermieter es nicht, die Wohnung vom Ungeziefer zu befreien, dann kann eine fristlose Kündigung in Frage kommen.
Dies solltest Du allerdings mit einem Rechtsanwalt besprechen.
Man muss ncht immer Bösartigkeit unterstellen.
Wenn der Vermieter, Hausmeister aber vor Vertragsabschluss von dem Ungeziefer wusste, dem Mieter diese Tatsache verschwieg, dann kann es sein, das man den Vertrag wieder rückgängig machen kann. Denn wer garantiert denn, das sie die Ursache finden oder finden wollen.
Das geht gar nicht. Da muss doch irgendwo ein die Ursache sein. Feuchte Wände sind ein Indiz, eine verwahrloste Wohnung in der Nähe oder vielleicht war dein Vormieter unsauber. Ich würde mich beim Anwalt oder kostenlos bei der Verbraucherberatung erkundigen. Du musst wissen, ob Du die komplette Miete, nur einen Teil zahlen musst, oder ob Du den Mietvertrag rückgängig machen kannst. Also ich wäre mit dieser Wohnung vorsichtig.
Feuchte Wände sind kein Indiz für Kakerlaken.
Die Miete ist zu zahlen. Allenfalls ist eine Minderung zulässig.
Der Mietvertrag kann nicht rückgängig gemacht werden.
Aber ja. Wenn der Vermieter vor Abschluss des Vertrages davon Kenntnis hatte und dies absichtlich verschwieg. Ich wette Du bist Vermieter!
Ich hab keine Erfahrung mit Kakerlaken, zumindest nicht hier in Deutschland. ich weiß nur soviel, daß es nicht sehr effektiv ist, nur deine Wohnung zu behandeln. Da die Viecher "überall" sind, sollte das ganze Haus besprüht werden. Die ziehen sich zurück, und lachen sich schlapp über die "Kakerlakentodbehandlung" Tut mir leid, mehr kann ich dir nicht helfen, würde allerdings auch nicht einziehen wollen.
Ruf doch mal beim Gesundheitsamt an, die können dir vielleicht Tipps geben. alles gute
Doch, doch. Das ist schon effektiv.
Ein Mehrfamilienhaus ist z.B. schwer zu besprühen. ;-)
Also wenn die dir vor Vertragsabschluss diese Tatsache verschwiegen haben,. kann das ein Grund sein aus dem Vertrag wieder auszusteigen. Sell Dir mal vor, das sind ja giftige Stoffe. Nein, ich denke man hätte Dir von dem Problem berichten müssen, vor Vertragsabschluss. Frag einen Anwalt
Wo steht, dass der Vermieter das vor Vertragsabschluss verschwiegen hat?
Man muss nicht gleich Bösartigkeit unterstellen.
Ungeziefer nistet sich nicht von heute auf morgen ein. Da muss man nur die Nachbarn fragen, wie lange sie damit schon zu tun haben.
Und ob sich so ein Ungeziefer von heute auf morgen einnistet.
Oft wird es unwissentlich im Reisekoffer aus dem Ausland mit heimgebracht.
Oder es befindet sich im Gemüse.
So lange es dort noch Kakerlaken gibt, ist die Wohnung nicht nutzbar. Der Kammerjäger muss so lange kommen, bis alle erledigt sind, da gibt es kein Drumherum. Ansonsten hast du ein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag.
Falsch. Man hat kein Rücktrittsrecht.
Wenn die Tiere verschwiegen wurden, handelt es sich hier um arglistige Täuschung und dann hat man immer ein Rücktrittsrecht.
Aber erst mit Beweisen.