Käufer will Rechnung mit Persokopie
Hallo meine Lieben,
ich möchte Privat ein paar Artikel verkaufen. Der Käufer ist besitzer eines Lagers wo er Waren günstig an und dann weiter verkauft. Es handelt sich um ca. 1500€ Wert. Nun hat er gesagt er möchte für seinen Steuerberater eine Rechnung und noch zusätzlich eine Kopie meines Personalausweises das ich auch ich bin. DAs kommt mir allerdings sehr komisch vor, habe da auch noch nie was von gehört als Privatperson eine Rechnung und dann auch noch eine Persokopie. Ist dass alles so ok und ich bin ein Bisschen pingelig oder kann da was mit dem nicht Stimmen. Ich hoffe auf Eure Unterstützung. Vielen Dank schon einmal im Voraus.
10 Antworten
auf der anderen seite möchte er sich aber auch absichern, das er keien hehlerware kauft.
da kann man verstehen, das er wissen möchte wer du bist.
ich würde anhand seiner angaben im handelsregister nachschauen, ob er wirklich eine firma hat und wenn er eien eingetragene firma hat, die kopie des personalausweis schicken, allerdings würde ich die nummer des personalausweis nicht komplett preisgeben
Normalerweise sind An- und Verkäufer sogar verpflichtet, sich bei wertvolleren Sachen über die Person des Anbietenden zu informieren, ggf. sogar - wie bei Dir - eine Ausweiskopie zu machen.
Damit soll dem Verkauf von Hehlerware (also gestohlener Ware) vorgebeugt werden - und im Zweifelsfall anhand der Personalien eine Rückverfolgung der Ware zum Anbieter (Verkäufer) ermöglicht werden.
Dass er von Dir eine Rechnung möchte - nun gut, so geht es auch. Er könnte allerdings auch eine "Ankaufsquittung" machen und von Dir unterschreiben lassen. Die benötigt er letztendlich, um dem Finanzamt gegenüber ggf. den tatsächlichen Ankaufspreis nachweisen zu könnnen.
Das ist insoweit notwendig, da ja jeder sonst einfach Rechnungen schreiben kann die er dann betriebswirtschaftlich verwertet. Du kannst als Privatperson natülrich eine Rechnung schreiben, ( ohne MwSt. natürlich) und um die Echtzeit zu dokumentieren, musst du dich legitimieren, das kann aber theoretisch auch mit deiner Steuer-ID erfolgen
Du kannst auch als Privatmann problemlos eine Rechnung ausstellen. Nur musst Du darauf achten, dass Du in dieser Rechnung keine Umsatzsteuer ausweist, denn sonst musst Du diese auch an das Finanzamt abführen.
Wenn Du wissen willst, was alles in einer Rechnung stehen muss, dann kannst Du im Umsatzsteuergesetz nachlesen im §14.
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html
LG TornadoBull
Du kannst ihm eine Quittung ausstellen, aber als Privatperson keine Rechnung ausstellen.
(Es sei denn, du handelst mit der Ware auch gewerblich)
Schrieb ich, dass es irgendwo steht?
Siehe OP: "für seinen Steuerberater eine Rechnung", da er weder Umsatz- noch Mehrwertsteuer draufsuppelt, bringt dem Empfänger die Rechnung von Privat rein gar nichts. Ergo: Es reicht eine Quittung über den Empfang von Summe x für Ware y.
Eine Quittung ist, so ganz nebenbei bemerkt, auch eine Rechnung.
Und wenn man schon dabei ist eine Rechnung zu schreiben, dann kann man es auch gleich richtig machen, da das Finanzamt ansonsten die gekaufte Ware evtl. nicht als Betriebsausgabe anerkennt wenn nicht klar ersichtlich ist, wann er was von wem gekauft hat. Schließlich geht es dabei auch um Vorbeugung der Steuerhinterziehung oder -verkürzung.
Wenn Du nicht belegen kannst für was Du das Geld ausgibst, dann ist es auch keine Betriebsausgabe. So einfach ist das.
Oh mannomann... lies doch einfach, auf was du antwortest.
Dann denken und DANN antworten :)
Wo steht bitteschön, dass ein Privatmann keine Rechnung ausstellen darf?