Käufer droht mit Anwalt auf ebay kleinanzeigen?
Guten morgen,
Da ich ein Student bin, hab ich mir im Sommer ein Lenovo Legion 5 pro mit Studentenrabatten für ca. 1349 Euro erworben, jedoch war die Lieferung verspätet und hab mir einen anderen Laptop gekauft. Der Preis im Sommer war knapp 1800 Euro. Ich hab den für 1680 und 1720 inkl. Versand verkauft.
Dann wollte ich mein Legion 5 pro auf ebay Kleinanzeigen verkaufen. Der Laptop war im Originalkarton, komplett dicht und neu (also ungeöffnet). Folgender Text war in meiner Anzeige
"Lenovo Legion 5 pro wurde gekauft, da die erste Bestellung verspätet sei. Deshalb hab ich jetzt zwei Laptops und Legion 5 Pro wird verkauft. Preis VB! Der Zustand ist absolut neu und ungeöffnet ( s.h Bild ) Technische Daten ... Garantie OVP sowie komplettes mitgeliefert Zubehör ist dabei. Abholung wäre mir lieber, kann aber versendet werden + Versicherung. Es handelt sich hierbei um einen Privatverkauf. Ich schließe jegliche Gewährleistung bzw Gelderstattung aus"
Dann hat mich eine Person angeschrieben und wollte den Lapton haben, dann lief eigentlich alles rechhtgut, die Ware kamm bei Ihm an, und hab ihm auch meine Rechnung per email zugeschickt. Der Laptop funktioniert einwandfrei und alles ist top. Als er den Preis gesehen hat, für den ich diesen Laptop erworben habe, wollte er dass ich ihm 340 Euro erstatte, da ich es ja günstiger erworben hab. Dann meinte er, dass ich ein Scalper bin, da ich die Ware teurer verkaufe, obwohl der Neupreis bei 1800 bis 2000 Euro liegt. Auch meinte er, dass ich ihn mit dem Preis betrogen habe und er hat mir dann eine Frist gesetzt, um das Geld zu überweisen. Ich hab diese abgelehnt, da kein Betrug vorliegt und die Ware einwandfrei funktioniert. Dann hab ich ihm angeboten, dass er mir die Ware zurückschickt, jedoch hat er die OGVerpackung komplett zerrisen und weggeworfen (wahrscheinlich extra).
Nun ist die Frage, was ich in dieser Situation machen soll?
UPDATE 24.11.2021
Heute hab ich ein Brief vom Rechtsanwalt, wo drin steht, dass ich anscheinend ein Unternehmen wäre, obwohl diese Behauptung falsch ist. Zweitens finde ich diesen Satz sehr komisch "der Einkaufspreis tätsachlich nicht 1800, sondern VIELMEHR 1343", muss da nicht viel weniger stehen?
Auch was sehr dubios ist, dass die ganze Situation im Septeber stattgefunden hat und ich erst nach 1,5 Monaten ein Brief kriege, wo falsche Behauptungen über mich geschiereben werden.
Ist das eine Art von Betrug oder wie?
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9 Antworten
Nur, weil er sich ärgert das du das Gerät was billiger gekauft hattest versucht er es jetzt auf diese Tour. Er hat kein Recht auf einen Nachlass und auf diese Art versucht er es doch zu bekommen. Er konnte vor dem Kauf überall Preisvergleiche machen und mit deinem war er zufrieden und hat ihn gekauft. Gerade bei so einen Preis vergleicht man die Preise ganz genau.
Wie kommt der denn darauf das du ein Unternehmen betreibst? Selbst, wenn du ein Betrieb hast, steht dir auch zu Privat gekaufte Sachen auch als Privatmann zu Verkaufen sofern es keine Sachen vom Betrieb sind.
Man ist nicht verpflichtet die Ware zum gleichen Preis oder weniger zu verkaufen, man kann auch mehr verlangen. Man muss es ja nicht kaufen, wenn man damit nicht einverstanden ist.
Zb. die ganzen Leute die sich von Privatleuten die PS 5 kaufen, da kommt doch niemand auf die Idee hinterher den VK mit einem Anwalt zu drohen nur, weil man mehr gezahlt hat als der VK dafür gezahlt hatte.
Bevor du ihm Antwortest gehe zum Verbraucherschutz und lasse dich beraten wie du denen am besten schreibst damit dir keine Fehler passieren.
Vielleicht hätte was bewirken können, wenn er den Artikel so gelassen hätte wir er war neu und Original Verpackt und erst klären bevor er ihn nutzt aber da er den Laptop ausgepackt und auch benutzt, kann man auch davon ausgehen das ihm der Preis in Ordnung war.
Schwärze bei dem Schreiben am besten alles wo man den Namen von ihm lesen kann, sowas sollte/darf man nicht zeigen.
Warum hast du ihm denn auch verschwiegen, dass du nur 1344€ gezahlt hast? Das wäre doch auch tatsächlich fair gewesen (auch wenn der Originalpreis 1800€ war).
Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt suchen, denn sonst sieht es nicht gut aus für dich. Oder du nimmst das Gerät zurück, dann wäre die Sache günstiger erledigt (und du kannst den Laptop wieder verkaufen - aber diesmal natürlich zu einem fairen Preis…).
Gar nicht reagieren, auch wenn das hier viele raten, ist der schlechteste Weg. Kannst du machen, aber davon erledigt sich die Angelegenheit leider nicht von selbst. Im Gegenteil!
“Vielmehr“ bedeutet hier übrigens so viel wie „sogar“.
Du willst aber jetzt nicht sagen, dass jeder Händler, der ein Brötchen teurer verkauft als er es einkauft, dafür sofort einen Anwalt braucht, weil es sonst nicht so gut für ihn aussieht.
wie kommt der Anwalt auf Gewerbe? seltsam
du hast den Laptop für 1720€ incl. Lieferung angeboten, ein Käufer hat eingewilligt - und gekauft. Kaufvertrag abgeschlossen, du hast geliefert.
er wollte die Rechnung - uppps, du hast ja viel weniger bezahlt, und, es gibt eine freie Preisgestaltung. das ist nicht verboten.
er hat nach Neupreis gefragt, und die entsprechende Antwort bekommen, ca. 1800€.
wie agiert ein Händler, er kauft "billig" ein und verkauft mit Aufschlag "teuer". Auch hätte er die Einkaufsrechnung gar nicht erst erhalten.
ich würde nicht reagieren, soll er doch klagen, kostet nur sein Geld.
Rückabwicklung, welche Rechtsgrundlage soll das sein? es liegt KEIN Betrug vor, noch irgendein Irrtum.
ich vermute, deshalb geht der anwalt von einem gewerbe aus.
sollte ein Anwalt wissen Sonderangebot, Läppi kostet mich 1349 Euro; den verkauf ich dir für 1720€, einmalig, kein Gewerbe kein Betrug, kein Irrtum.
Neupreis über um 1800€ steht auch so im Anwaltsschreiben, das ist nicht mal gelogen
da steht der Verkaufspreis auf der Rechnung - eine Einkaufsrechnung bekommt KEIN Käufer zu Gesicht. Gewerbliches Handeln
Hab mir jetzt das Anwaltsschreiben nicht durchgelesen (das darfst Du übrigens hier so nicht reinstellen!), aber der Vorwurf mit dem Preis läuft ebenso ins Leere wie der des gewerblichen Verkaufs. Ich gehe hier davon aus, dass Du nur dieses eine verkauft hast und keine weiteren.
Allerdings bleibt offen, ob Du
mit Studentenrabatten für ca. 1349 Euro erworben,
das Gerät an einen Nichtstudenten weiterverkaufen darfst. Dazu müsste man die Vertragsbedingungen des Kaufs kennen.
1. Musst du nicht den günstigsten Preis anbieten. Ob privat oder gewerblich. Zumal du ein vb Preis angesetzt hast.
2. Das gewerbliche vertreiben ist nicht verboten und hat ihn nichts anzugehen. Wenn überhaupt dann das Finanzamt.
3. Das gewerbliche vertreiben muss man dir nachweisen können. Eine ware teurer verkaufen als du sie eingekauft hast ist da ein Indiz aber kein Beweis. Da fehlt die Regelmäßigkeit und die Gewinnabsicht.
Kurzum ich würde das schlicht ignorieren.
wäre interessant zu wissen, wie der käufer nach dem preis gefragt hat. wenn er gefragt hätte, wie viel der fragensteller für das gerät bezahlt hat, dann wären die 1800 € gelogen.
ich vermute, deshalb geht der anwalt von einem gewerbe aus.