Burberry Schal fake über eBay gekauft was nun?
Hey ihr .
Ich habe Folgendes Problem , vor ca 14 Tagen hab ich einen Burberry Schal auf eBay Kleinanzeigen gekauft dort stand nirgends in der Anzeige drin das er Fake oder Echt ist . Aber er war ein echtes Burberry Etikett zusehen , dies hat mich schon stutzig gemacht. Der Preis 60 Euro , das fand ich schon ziemlich verdächtig aber ich dachte mir nichts bei , jetzt könnte ich mich über meine Naivität lachen . Die Frau hat es mir dann zugeschickt als die Überweisung ankam . Nun hab ich die Adresse der Frau ( sie stand auf dem Päckchen) . Nun weiß ich nicht was ich tun soll , gibt es einen Weg mein Geld wieder zubekommen ?
4 Antworten
vor ca 14 Tagen hab ich einen Burberry Schal auf eBay Kleinanzeigen gekauft
Und wieder jemand, der die Hinweise von ebay Kleinanzeigen nicht beachtet hat:
ebay Kleinanzeigen ist eine andere Verkaufsplattform als ebay. Auf ebay Kleinanzeigen können sich die Nutzer anonym anmelden.
Auch dort - wie überall sonst - dürfen keine Fake-Waren angeboten und verkauft werden. Jedoch, wenn Du Dich an die Sicherheitshinweise gehalten hättest, wäre Dir bei der Abholung aufgefallen, dass es sich um Fake handelt. Ist das übrigens Deine Meinung oder liegt Dir ein Gutachten vor?
Du könntest die Ware erstmal bei ihr reklamieren und hören, was sie dazu sagt.
Ich würde mich mit der Verkäuferin in Verbindung setzen und dann erst einmal bei ihr nachfragen
Du kannst sie Fragen und ihr sagen, dass es ein Missverständnis war. Leider hast du das Recht dazu aber nicht, dein Geld wieder zurück zu verlangen.
ich habe sie jetzt angeschrieben und sie höflich gebeten mir das Geld wiederzugeben , wenn sie darauf negativ antwortet wie soll ich dann vorgehen ?
Klicken - lesen - handeln:
http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html#not-as-described
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Und bei Zahlung per Überweisung ist eBay ja bekanntlich raus, da musst Du Dir dann selbst helfen.
In Deutschland dürfen keine gefälschten Waren verkauft werden das ist eine Straftat, egal ob gekennzeichnet oder nicht. Der Käuferin steht das Geld zu und die Verkäuferin müsste angezeigt werden.
Quatsch...?!
Sie hat das Recht, ihr Geld wiederzubekommen UND sie kann Schadensersatz iHd Differenz zwischen Kaufpreis und Preis des echten Schals verlangen