Kabel-TV-Empfang im Mehrfamilienhaus mit Verteiler mangelhaft, wer haftet?
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (Eigentum) mit einer Gemeinschafts-Kabel-TV-Anlage von Kabel Deutschland. Ich habe sehr oft Störungen, mit einem dazwischen geschalteten Kabel-Receiver (als PVR, der TV hat DVBT-C) ist es noch schlechter, dieser Receiver hat deutlich weniger Sender auf seiner Liste als der Fernseher.
An wen kann man sich wenden? Die Hausverwaltung (eine große Wohnungsbaugesellschaft) oder den Netzbetreiber? Gibt es einfache Möglichkeiten, so wie bei DSL, die Signalverbindung prüfen zu lassen?
Kann man digitales Kabel-TV verstärken (aktiver Verstärker/Verteiler), wie es beim analogen Empfang problemlos möglich war?
Da ich über mein Hausgeld anteilige Kosten für Kabel-TV bezahle, möchte ich auch einen störungsfreien Empfang haben, vermutlich wird sich jeder herausreden, dass die andere Partei zuständig ist.
3 Antworten
Es gibt bei Vodafone Kabeldeutschland zwei Servicelevel, der Eine (NE3- Service) beinhaltet kostenfreie Entstörung bis zum Hausübergabepunkt, der Andere (NE4- Service) bis inklusive Antennendose. Du scheinst kein direkter Kunde VFKD zu sein, da ist die Frage welchen die Hausverwaltung abgeschlossen hat. Ruf die Hotline 08005266625 an, die prüfen welchen Servicelevel du hast, denn die beiden Antworten sind nicht richtig.
Wenn es eine große Wohnungsbaugesellschaft ist, haben die sehr häufig NE 4 Service (NE= Netzebene)
Man auch das "digitale" Signal verstärken, man kann aber nur verstärken was ankommt, wenn nichts ankommt, kann man nichts verstärken oder man verschlimmert es noch.
Wie geschrieben, wende dich an die Hotline, die machen mit dir eine Störeingrenzung und schicken dir einen Techniker oder dich an die Hausverwaltung, gute Zeiten sind 0700 - 0900 Uhr; 1200 - 1400 Uhr oder ab 2200 Uhr, ich empfehle 0700 - 0900 Uhr. da kann meist am selben Tag noch der Techniker kommen, wenn den beauftragen darfst (NE4-Service).
Jeder Eigentümer ist einzeln Kunde bei dem Betreiber , die Gemeinschaft stellt nur die Kabel zur Verfügung .
sie widersprechen sich . der nichtnutzer wird im hauptverteiler nicht angeschlossen , so einfach .over .
Du kannst Dir über den PVR die Signalstärke in dB und die Bitfehlerrate BER der einzelnen Frequenzen anzeigen lassen,was für ein PVR nutzt Du?Die Hausverwaltung ist in dem Fall zuständig wenn der Kabelanschluss fehlerhaft ist,diese muss dann bei Kabel Deutschland einen Techniker beauftragen den Hausverteiler zu überprüfen,dieser dürfte Eigentum von Kabel Deutschland sein.
Das ist völlig falsch! Iich habe beim Einzug keinen Vertrag mit Kabel Deutschland abgeschlossen. Das ist lediglich Bestandteil der Kalkulation der Nebenkosten (Hausgeld). Wie soll denn z.B. verhindert werden, dass ein Bewohner (mit verlegter Kabel-Dose), der aber keinen Vertrag hat, nicht unbefugt fernsieht?
Ich habe mich vor ein paar Monaten sogar bei Kabel Deutschland beraten lassen, da ich auch Kunde von Vodafone bin, ob ich durch die Fusion vom Telefon-DSL auf Internet via Kabelnetz umsteigen kann. Das geht aber nicht, da ich keinen Einzelvertrg mit Kabel D hätte.