Was ist wenn ich die Congstar Restbetrag Forderung nicht bezahlen kann?

5 Antworten

Je nachdem, wie es Congstar dann lieb ist, folgt:

  • zunächst eine oder mehrere Mahnungen (pro Mahnung maximal 2,50 Euro, den Rest kannst du ignorieren)
  • Inkassobüro (kann man ignorieren und muss man auch nicht bezahlen) und/oder
  • Anwalt (hier wird es schon etwas kniffliger, i.d.R. muss man den aber zumindest teilweise bezahlen)
  • Mahnbescheid (hier muss man dann definitiv reagieren - entweder bezahlen, Komplettwiderspruch oder Teilwiderspruch [um z.B. überzogene Inkassogebühren zu eliminieren] - bei Nichtreaktion folgt nach 14 Tagen der  Vollstreckungsbescheid und die Forderung wird rechtskräftig und vollstreckbar)

Wie man dann jeweils reagieren sollte, ist mitunter vom Einzelfall abhängig

In jedem Fall solltest du schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass du zahlungsunfähig bist. Dann wäre die Einschaltung eines Inkassobüros rechtswidrig, was deine Position deutlich verbessert. Idealerweise bietest du eine Ratenzahlung an

franneck1989  01.09.2015, 11:24

habe gerade deine Beschreibung gelesen. Vorschlag meinerseits: Geh zu einer Verbraucherzentrale und lass überprüfen, ob die Berechnung des Schadensersatzes seitens Congstar richtig ist. Sie dürfen nur max. 50% der ausstehenden Grundgebühren fordern, und es muss ein Rückstand von 75 Euro aufgelaufen sein.

Falls noch nicht geschehen, schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass du derzeit zahlungsunfähig bist und die Summe sobald wie möglich begleichst. Das was du momentan zahlen kannst, überweist du gleich mit an Congstar. Sie müssen es annehmen

dennis1311 
Beitragsersteller
 01.09.2015, 11:43
@franneck1989

Vielen Dank schonmal für die Antwort.

Ich habe mir nun direkt einen Termin bei der nächsten Verbraucherzentrale gemacht. Kostet allerdings 20 Euro jede Viertel Stunde wurde mir mitgeteilt.. 

Aber sollte mir das aus der Sache raus verhelfen, ist mir das Wert! Uns jetzt soll ich eine Zahlungsunfähig schriftlich an congstar per Einschreiben verschicken und dort um Ratenzahlung fragen?

franneck1989  01.09.2015, 11:48
@dennis1311

Ja, am besten dann, nachdem die Forderung geprüft wurde. Nimm alles schrifltiche, was du zu dem Vertrag hast, mit dort hin, und dann können die dir das schnell ausrechnen

Dann werden sie dir Mahnungen schicken und wenn sie dann immer noch kein Geld bekommen, werden sie sicher vorm Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Wie hoch ist die eigentliche Forderung? Bzw. wie genau setzen sich die 400 EUR zusammen?

Geht's an ein Inkassobüro, die kommen dann vorbei und schauen was sie holen können und das kostet natürlich noch mehr.

Rede einfach mit der Hotline und Versuch nen Aufschub zu bekommen und Zahl den Mist einfach.

franneck1989  01.09.2015, 11:28

Geht's an ein Inkassobüro, die kommen dann vorbei und schauen was sie holen

Ich bitte dich... Wir sind nicht im wilden Westen, sonden in einem Rechtsstaat. Da solche Inkassoheinis keinerlei Befugnisse haben, eine Wohnung zu betreten und zu durchsuchen, sollte der Schuldner bei solchen Methoden einfach Hausverbot erteilen und sich Strafanzeige vorbehalten

und das kostet natürlich noch mehr

Ja, für den Auftraggeber. Und der heißt Congstar

Rede einfach mit der Hotline und Versuch nen Aufschub zu bekommen

Keine gute Idee, sowas wichtiges klärt man sicher nicht am Telefon, sondern nachweisbar schriftlich

Isolated  02.09.2015, 13:30

Ob die Gebühren voll gezahlt werden oder nicht liegt am Schuldner und auf dem Druck den man auf diesen ausübt. Klar gibt's hier und da vergleiche, aber das Drama mit zu machen zermürbt doch den normalen Menschen. Einfach Zahlen, bzw. nen Plan ausarbeiten und gut ist's. Schuldner die es auf Inkasso ankommen lassen, haben jegliche Schwierigkeit verdient, aus Sicht eines Unternehmers

Isolated  02.09.2015, 13:27

Sorry, wenn aber jemand nicht bezahlt, dann kann man das nicht einfach so hinnehmen. Oft sind es ja Schuldner, die sich nicht melden, oder auf Briefe nicht reagieren. Was Inkasso Unternehmen für sich heraus schlagen wollen ist mir doch egal? Hauptsache ich habe mein Geld, alles andere kann das Inkassobüro machen. Ob deren Machenschaften auf Betrug aufbaut oder nicht interessiert mich wenig

Isolated  01.09.2015, 18:27

Bitte mal genau lesen, es geht um eine Restforderung.

franneck1989  01.09.2015, 21:32
@Isolated

Und was macht das für einen Unterschied?

mepeisen  02.09.2015, 07:28
@Isolated

Und auch von mir nochmals die deutliche Frage: nenne ein einziges Gerichtsurteil, in dem nach Zahlen der Hauptforderung der Schuldner zur Zahlung von Inkassokosten verurteilt wurde. Versäumnisurteile zählen nicht. Ein einziges. Bis heute gibt es keines und bis heute konnte niemand, nicht einmal ein Inkassobüro selbst, so ein Urteil nennen.

ich habe solch einen Fall ebenfalls schon bei einem meiner Kunden durch

Lass mich raten: Du hast einen Vertrag abgeschlossen, in dem dir das Inkasso garantiert, keine Rechnung zu stellen, da man im Negativ-Fall (zahlt nicht) auf die Rechnung verzichten würde. Dir ist klar, dass du damit Beihilfe zum betrug begangen hast und damit eine Straftat? Wenn man Inkassobüros beauftragt, die dir garantieren, dass du als Auftraggeber keine oder nur minimale Kosten hast, sie aber zeitgleich gegenüber dem Schuldner behaupten, dass man zahlen müsse, weil man einen Schaden angerichtet habe, ist das eine dreiste Lüge und mit anderen Worten Betrug.

Isolated  01.09.2015, 18:27

Das ist Quatsch, ich habe solch einen Fall ebenfalls schon bei einem meiner Kunden durch. Auf den Kosten bleibt das Unternehmen nicht sitzen. Nur wenn der Schuldner absolut zahlungsunfähig ist. Wenn der Schuldner dann einen Teil bezahlt, und es geht hier um ne Restforderung, ist das konkludent.

franneck1989  01.09.2015, 21:32
@Isolated

Dann nenne mir doch einfach mal ein einziges Urteil, bei welchem einem geschäftserfahrenen Gläubiger Inkassogebühren in voller Höhe zugestanden worden sind. 

Dass du im Einzelfall auf den Kosten nicht sitzen geblieben bist, sagt über die Rechtslage überhaupt nichts aus.

Ich empfehle dir, mal den §254 BGB und den §4 RDGEG zu lesen

Isolated  01.09.2015, 16:17

Sorry, aber es wird für den Schuldner noch teurer. Er muss in dem Fall die Kosten für das Inkasso ebenfalls mittragen.

franneck1989  01.09.2015, 16:38
@Isolated

Nein, muss er nicht. Bei geschäftserfahrenen Gläubigern wird das regelmäßig durch Gerichte abgeschmettert, wenn es denn überhaupt mal eingeklagt wird

Isolated  01.09.2015, 11:16

Inkasso ist halt deren letzter Schritt wenn die Mahnungen verstrichen sind, die lassen da auch nur mit sich reden, wenn du als Schuldner aktiv wirst. Wenn du das aussitzen willst, haste gleich Inkasso am Hals, da sind die schmerzlos

mepeisen  01.09.2015, 14:31
@Isolated

Inkassos sind ungefähr auf derselben Stufe wie Zeugen Jehovas. Die muss man nicht ernst nehmen. Mach doch den TE nicht unnötig panisch.

dennis1311 
Beitragsersteller
 01.09.2015, 11:13

Hallo, schonmal danke für die Antwort leider fehlt oben die Beschreibung zur Frage. Diese hab ich bearbeitet, Gutefrage überprüft es nun...

Das gleiche wie bei allen Rechnungen, die man nicht bezahlen kann.

dennis1311 
Beitragsersteller
 01.09.2015, 11:06

Leider fehlt hier der Text zur Frage....

sonnymurmel  01.09.2015, 11:06

..genau so ist es ;-)