Juristische Frage, Zu späte Abgabe einer Ausarbeitung?
Ich mache gerade mein Abitur in Berlin und dafür muss man als 5. Prüfungakomponente eine Präsentation und eine schriftliche Ausarbeitung, die den Arbeitsprozess dokumentiert abgeben. Die Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung sollte an einem Donnerstag bis spätestens 12:00 Uhr in vierfacher Ausfertigung erfolgen. Wegen eines Problems habe ich dies erst um 12:30 geschafft. Jedoch habe ich um 11:55 die Ausarbeitung per Mail an die Schule geschickt. Die Schule möchte mir dennoch 0 Punkte geben. Gibt es juristisch gesehen einen Weg oder eine Chance dies zu verhindern? Ich bitte nur um Antworten von qualifizierten Personen. Vielen Dank im voraus!
Ich habe den Tipp bekommen das man das Fristwahrend nennt und beim Finanzamt sollte das funktionieren...
4 Antworten
Trat das "Porblem" evtl. durch höhere Gewalt ein, d.h. ohne nachweisliches Eigenverschulden ein, entfällt m.E. jeder Grund zu einer "Betrafung/Benachteiligung".
Dankeschön, ich hatte nochmal einen Termin bei meiner Direktorin und diese hat auf Anweisung des Senats die Ausarbeitung wiederwillig bewerten lassen.
Hole dir hier einen Anwalt. Es dürfen nicht 0 Punkte gegeben werden. Die Arbeit muss genau so gewertet werden wie wenn du sie pünktlich abgegeben hast, es dürfen nur eine gewisse punktanzahl abgezogen werden auf grund der Verspätung
Informier dich mal bitte, ob es feste Regelungen gab beziehungsweise gibt, wie man diese Ausarbeitung fristwahrend abgeben sollte!
Gruß, Martin Harwig
Ich denke hier lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten.
Warum mit Kanonen auf Spatzen schießen und unnötig Geld rausschmeißen. Ein "Antrag auf Wiedereinzetzung in den vorigen Stand" gemäß ZPO löst das Problem billiger.