Juristische Frage, Zu späte Abgabe einer Ausarbeitung?

4 Antworten

Trat das "Porblem" evtl. durch höhere Gewalt ein, d.h. ohne nachweisliches Eigenverschulden ein, entfällt m.E. jeder Grund zu einer "Betrafung/Benachteiligung".

Linus543219 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 17:04

Dankeschön, ich hatte nochmal einen Termin bei meiner Direktorin und diese hat auf Anweisung des Senats die Ausarbeitung wiederwillig bewerten lassen.

Hole dir hier einen Anwalt. Es dürfen nicht 0 Punkte gegeben werden. Die Arbeit muss genau so gewertet werden wie wenn du sie pünktlich abgegeben hast, es dürfen nur eine gewisse punktanzahl abgezogen werden auf grund der Verspätung

Informier dich mal bitte, ob es feste Regelungen gab beziehungsweise gibt, wie man diese Ausarbeitung fristwahrend abgeben sollte!

Gruß, Martin Harwig

Ich denke hier lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten.

Gartenwerk  12.06.2020, 19:29

Warum mit Kanonen auf Spatzen schießen und unnötig Geld rausschmeißen. Ein "Antrag auf Wiedereinzetzung in den vorigen Stand" gemäß ZPO löst das Problem billiger.